25.07.2007
Wahlfreiheit in der Rheinschiene wieder hergestellt - Verwaltungsgerichtshof Mannheim
(Bild: Tomi Ungerer) Der Kreisverband der FDP Karlsruhe begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim, die Verpflichtung zur Fortführung von Französisch an Gymnasien in der Rheinschiene auszusetzen. Damit ist die Wahlfreiheit der Fremdsprachenfolge an Gymnasien auch am Rhein wieder hergestellt.
Mit diesem Urteil hat der VGH zwei grundlegende liberale Forderungen
erfüllt, das Recht auf Selbstbestimmung, zu dem auch die freie Wahl des
Ausbildungsweges gehört, und das Recht auf Chancengleichheit.
Für die Technologieregion Karlsruhe ist dieses Urteil besonders wichtig, da
nun dem Zuzug von Fachkräften mit Kindern im schulpflichtigen Alter die
Hürde des Französischen als erste Fremdsprache nicht mehr entgegensteht und da eher technisch-naturwissenschaftlich begabte Kinder mit der Kombination Englisch/Latein ein Gymnasium erfolgreich durchlaufen können.
Die FDP Karlsruhe hält Französischkenntnisse insbesondere im Grenzbereich
nach wie vor für sehr wichtig und setzt sich für ihre Förderung ein, aber
auf freiwilliger Basis, nicht durch Zwangsverordnungen.
Junge Liberale Karlsruhe Stadt
Blücherstraße 32
76185 Karlsruhe
Stellvertretende Kreisvorsitzende FDP Karlsruhe-Stadt
Beisitzerin im Landesvorstand der Jungen Liberalen Baden-Württemberg