Wer über ein Handy verfügt, braucht zukünftig nicht mehr zu befürchten,
abgeschleppt zu werden. Das Verwaltungsgericht Hamburg (AZ 3
VG-268/2000) hat festgestellt, dass es der Polizei zuzumuten sei,
'Parksünder' telefonisch ausfindig zu machen, da so die Störung
schneller als durch den Abschleppwagen behoben werden könne.
Voraussetzung: Die Polizei kennt Ihre Handy-Nummer.
Wichtige Neuigkeit:
Dieses Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht Hamburg grundsätzlich
bestätigt (AZ 3 Bf 429/00). Allerdings haben sich mit der Entscheidung
des Oberverwaltungsgerichts die Voraussetzungen geändert!
Aufenthaltsort muß angegeben werden, damit die Polizei abschätzen kann,
wie lange Sie benötigen, um Ihr Fahrzeug zu entfernen. Hierfür kommt
nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts nur ein Zeitraum von 5 Minuten
in Betracht.
Tipp: Immer Handynummer und Aufenthaltsort angeben und Handy nicht abschalten!