Das Land hat in den letzten Wochen mit Hochdruck an Lösungsansätzen zur Finanzierung der Kombi-Lösung der Stadt Karlsruhe gearbeitet. Die heute zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe abgeschlossene Rahmenvereinbarung zur Realisierung der Kombi-Lösung bringt nun den Durchbruch für dieses für Karlsruhe und die Region so zentrale Verkehrsinfrastrukturprojekt.
"Dies ist ein großer Tag für die Stadt Karlsruhe und den badischen Landesteil“, erklärten der baden-württembergische Ministerpräsident Günther H. Oettinger, Innenminister Heribert Rech und Oberbürgermeister Heinz Fenrich am Dienstag, 3. Juli 2007, nach der Sitzung des Ministerrates in Eppingen. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass das Land die Kombilösung ab dem Jahr 2010 über eine Laufzeit von 12 Jahren mit rd. 100 Mio. € fördert. Dies entspricht 20 % der auf rd. 500 Mio. € geschätzten Investitionskosten.
Hintergrund / Projektgegenstand
Über eine Entlastung der Kaiserstraße in Karlsruhe vom dichten Straßenbahnenverkehr wird schon seit über 30 Jahren nachgedacht. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat 1996 beschlossen, eine Tunnellösung zu realisieren. Gegen diesen Beschluss kam es im Oktober 1996 zu einem Bürgerentscheid mit dem Ergebnis, dass der Beschluss des Gemeinderates aufgehoben wurde. Die Stadt Karlsruhe hat daraufhin Alternativen zur Entlastung der Kaiserstraße geprüft und das „Infrastrukturprojekt Kombi-Lösung“ entwickelt.
Ziel der „Kombi-Lösung“ ist es, die Verkehrsverhältnisse in Karlsruhe durch die Verlegung der bestehenden - aber überlasteten - Straßenbahntrassen in der Kaiserstraße, Karl-Friedrich-Straße und Ettlinger Straße in unterirdische Tieflage (Ost-West und Nord-Süd-Tunnel) sowie durch den Bau einer zusätzlichen oberirdischen Schienenstrecke in der parallel zur Kaiserstraße verlaufenden Kriegsstraße zu verbessern. Dadurch können höhere Zugfolgen und eine verbesserte Leistungsfähigkeit des Straßenbahnnetzes in Karlsruhe erreicht werden. Daneben soll der bisher oberirdisch in der Kriegsstraße fließende Individualverkehr ebenfalls in unterirdische Tieflage verlegt werden.
Förderfähigkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Da die Kosten des Vorhabens über 51,13 Mio. € liegen, kommt eine Förderung aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms in Betracht. Das Vorhaben wurde deshalb vom Land im GVFG-Bundesprogramm angemeldet. Die endgültige Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projekts wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen u. a. unter Zugrundelegung des Ergebnisses der fachtechnischen Prüfung durch das Land getroffen, die kurzfristig abgeschlossen werden soll. Im GVFG-Bundesprogramm ist die Maßnahme seit dem Jahr 2002 mit Gesamtkosten in Höhe von rund 500 Mio. € angemeldet. Im Fall einer Förderung würde der Fördersatz 80 % der zuwendungsfähigen Kosten (60 % vom Bund, 20 % vom Land) betragen. Der verbleibende Kostenanteil wird von der Stadt Karlsruhe getragen.
Quelle: Staatsministerium
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