Entscheidend für die Einstufung in eine der vier Schadstoffgruppen ist die in den Kfz-Papieren eingetragene
Emissions-Schlüsselnummer. Autofahrer sollten daher einen Blick in ihre Fahrzeugpapiere werfen und anhand der Schlüsselnummer feststellen, in welche Schadstoffgruppe ihr Fahrzeug eingeordnet wird.
Die Plaketten sind in den
Bürgerbüros der Stadtverwaltung zum Preis von 5.- € erhältlich. Bei den AU-Werkstätten, DEKRA, TÜV, GTÜ und anderen Sachverständigenorganisationen sind die Plaketten ebenfalls erhältlich.
In den Luftreinhalte- und Aktionsplänen werden Umweltzonen festgelegt, die nur von den Fahrzeugen befahren werden dürfen, die die entsprechende Plakette nach 35. BImSchV besitzen. Innerhalb von Baden-Württemberg ist in der ersten Stufe einheitlich die Schadstoffgruppe 1 betroffen. Erst ab 2012 sind auch Fahrverbote für die Schadstoffgruppe 2 vorgesehen. Für Motorräder sieht die Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) keine Fahrverbote vor.
Die Fahrverbote innerhalb der Umweltzonen in den Städten Baden-Württembergs treten zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft. Die Plakette gilt bundesweit in allen Umweltzonen.
Das Befahren von Umweltzonen ohne zulässige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 40 € sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geahndet.