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03.11.2005
Energiepass: Vorsicht vor Irreführung



Immer wieder versuchen Unternehmen mit unklaren Formulierungen über den Energiepass ihr Jahresendgeschäft anzukurbeln.


So veröffentlichte der TÜV Süddeutschland am 3.11. folgende Pressemitteilung:

„Die Richtlinie „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ bringt
Immobilienbesitzer und -betreiber unter Zugzwang. Sie müssen ab
4. Januar 2006 einen Energiepass für alle neuen und bestehenden
Gebäude vorlegen, die verkauft oder neu vermietet werden.“

Diese Meldung ist schlicht falsch

Immobilieneigentümer müssen solange nicht tätig werden, solange die Richtlinie des Europäischen Parlaments nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist. Nur ein Staat hat in einem solchen Fall ggf. mit Sanktionen zu rechnen, nicht aber der Bürger. Nach Informationen der Deutschen Energieagentur ist mit einer Umsetzung der Richtlinie nicht vor April 2006 zu rechnen.

Bedenklicher ist der zweite Teil der Pressemitteilung:

„Die TÜV ImmoWert GmbH, TÜV SÜD Gruppe, bietet gewerblichen Kunden … die Erstellung von Energiepässen im kostengünstigen Paket mit Immobiliengutachten an.“

Die Verwirrung des Lesers wird dazu genutzt, ihn mit sanftem Druck zum Abschluss eines Geschäftes zu bewegen. Beim TÜV räumte man auf Nachfrage ein, es handele sich um ein Missverständnis.

Quelle: Immobilienwirtschaft








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