05.10.2005
Konzeption zur Wohnraumförderung in BadenWürttemberg
Programmvolumen 2006 wächst auf 54,2 Millionen Euro. Auch Familien mit
einem Kind sollen im Verdichtungsraum zinsverbilligte Darlehen für den
Erwerb von Wohneigentum erhalten.
„Das Land fördert auch weiter den Neubau von Wohnungen und den Erwerb
sowie die Modernisierung von gebrauchtem Wohnraum dort, wo dafür Bedarf
besteht. Das ist das Ziel des geplanten breit angelegten
Förderangebots“. Dies erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger
und Innenminister Heribert Rech am Dienstag (04. Oktober 2005) in
Stuttgart. Zuvor hatte der Ministerrat das
Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 gebilligt.
Für die Wohnraumförderung im Land stünden im kommenden Jahr rund 54,2
Millionen Euro zur Verfügung. 28 Millionen Euro bringe das Land auf,
der Bund werde sich daran mit rund 26,2 Millionen beteiligen. Die
Mittel können für Haushalte eingesetzt werden, die sich nach der
Zielbestimmung des Wohnraumförderungsgesetzes aus eigener Kraft nicht
oder nicht angemessen mit Wohnraum versorgen könnten. „Das angestrebte
Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 begrenzt seine Förderangebote
konsequent auf das finanziell erforderliche Mindestmaß. Damit trägt die
Landesregierung in einem wichtigen Bereich zugleich zu der Begrenzung
von Subventionen bei“, betonte Oettinger.
Gegen Abwanderung junger Familien
In der Wohneigentumsförderung sehe die Konzeption für 2006 über
die bisherigen Förderangebote hinaus vor, dass auch Familien mit nur
einem Kind in den Verdichtungsräumen beim Erwerb gebrauchten
Wohneigentums mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden können.
Damit wolle man den Schwierigkeiten gerade von so genannten
„Starterfamilien“ begegnen, trotz vielfach noch geringen Eigenkapitals
in Gemeinden mit durchschnittlich besonders hohen Immobilienpreisen
Wohneigentum zu erwerben.
Nach Darstellung des Ministerpräsidenten sollen junge Familien nicht
gezwungen sein, angesichts der in der Regel außerhalb der
Verdichtungsräume niedrigeren Immobilienpreise in das Umland
abzuwandern. „Mit diesem Förderansatz unterstützen wir das Bemühen der
Städte, in den Ballungsräumen den absehbaren negativen Auswirkungen des
demographischen Wandels auf die Struktur ihrer Wohnbevölkerung
entgegenzuwirken“, erläuterte der Ministerpräsident die erwartete
Wirkung dieses Förderangebots über den Einzelfall hinaus. Die Zahl der
angestrebten Förderungen bei der Bildung von Wohneigentum solle von
1.968 auf 2.330 Wohnungen steigen.
Fördervorrang in Groß- und Universitätsstädten
Die Mietwohnraumförderung solle grundsätzlich innerhalb der bereits
geltenden Förderbestimmungen fortgesetzt werden. Das bedeute
insbesondere ein Förderangebot für den Bau allgemeiner sozial
gebundener Mietwohnungen vor allem in den Verdichtungsräumen.
Beabsichtigt sei, Vorhaben in den Groß- und Universitätsstädten einen
Fördervorrang zukommen zu lassen. Mit Anhebung der Zahl der in Aussicht
genommenen Neubauförderungen von bisher 650 auf künftig 750 Wohnungen
bringe die Landesregierung zum Ausdruck, dass sie bereit ist, einem
entsprechenden Bedarf für die Mietwohnraumförderung in den Städten und
Gemeinden des Verdichtungsraums Rechnung zu tragen. Um 200 Wohnungen
auf dann 1.200 Wohnungen aufgestockt werden soll im kommenden Jahr auch
die in diesem Jahr eingeführte Förderung der Modernisierung von
Mietwohnungsbeständen. Um der Zunahme des Anteils älterer Menschen an
der Gesamtbevölkerung, aber auch den Belangen beispielsweise von
Familien mit kleinen Kindern Rechnung zu tragen, solle die
Modernisierung einer Wohnung im Jahr 2006 zusätzlich mit 100 Euro je
Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden, wenn die Wohnung gleichzeitig
barrierefrei gestaltet werde. Danach soll die Förderhöhe künftig bis zu
450 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen können.
Die vom Ministerrat beschlossene Förderkonzeption müsse nun noch vom
Landtag gebilligt werden, bevor die entsprechenden
Ausführungsvorschriften zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten könnten.