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05.10.2005
Konzeption zur Wohnraumförderung in BadenWürttemberg



Programmvolumen 2006 wächst auf 54,2 Millionen Euro. Auch Familien mit einem Kind sollen im Verdichtungsraum zinsverbilligte Darlehen für den Erwerb von Wohneigentum erhalten.


„Das Land fördert auch weiter den Neubau von Wohnungen und den Erwerb sowie die Modernisierung von gebrauchtem Wohnraum dort, wo dafür Bedarf besteht. Das ist das Ziel des geplanten breit angelegten Förderangebots“. Dies erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Innenminister Heribert Rech am Dienstag (04. Oktober 2005) in Stuttgart. Zuvor hatte der Ministerrat das Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 gebilligt.

Für die Wohnraumförderung im Land stünden im kommenden Jahr rund 54,2 Millionen Euro zur Verfügung. 28 Millionen Euro bringe das Land auf, der Bund werde sich daran mit rund 26,2 Millionen beteiligen. Die Mittel können für Haushalte eingesetzt werden, die sich nach der Zielbestimmung des Wohnraumförderungsgesetzes aus eigener Kraft nicht oder nicht angemessen mit Wohnraum versorgen könnten. „Das angestrebte Landeswohnraumförderungsprogramm 2006 begrenzt seine Förderangebote konsequent auf das finanziell erforderliche Mindestmaß. Damit trägt die Landesregierung in einem wichtigen Bereich zugleich zu der Begrenzung von Subventionen bei“, betonte Oettinger.

Gegen Abwanderung junger Familien

 In der Wohneigentumsförderung sehe die Konzeption für 2006 über die bisherigen Förderangebote hinaus vor, dass auch Familien mit nur einem Kind in den Verdichtungsräumen beim Erwerb gebrauchten Wohneigentums mit zinsverbilligten Darlehen gefördert werden können. Damit wolle man den Schwierigkeiten gerade von so genannten „Starterfamilien“ begegnen, trotz vielfach noch geringen Eigenkapitals in Gemeinden mit durchschnittlich besonders hohen Immobilienpreisen Wohneigentum zu erwerben.

Nach Darstellung des Ministerpräsidenten sollen junge Familien nicht gezwungen sein, angesichts der in der Regel außerhalb der Verdichtungsräume niedrigeren Immobilienpreise in das Umland abzuwandern. „Mit diesem Förderansatz unterstützen wir das Bemühen der Städte, in den Ballungsräumen den absehbaren negativen Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Struktur ihrer Wohnbevölkerung entgegenzuwirken“, erläuterte der Ministerpräsident die erwartete Wirkung dieses Förderangebots über den Einzelfall hinaus. Die Zahl der angestrebten Förderungen bei der Bildung von Wohneigentum solle von 1.968 auf 2.330 Wohnungen steigen.

Fördervorrang in Groß- und Universitätsstädten

Die Mietwohnraumförderung solle grundsätzlich innerhalb der bereits geltenden Förderbestimmungen fortgesetzt werden. Das bedeute insbesondere ein Förderangebot für den Bau allgemeiner sozial gebundener Mietwohnungen vor allem in den Verdichtungsräumen. Beabsichtigt sei, Vorhaben in den Groß- und Universitätsstädten einen Fördervorrang zukommen zu lassen. Mit Anhebung der Zahl der in Aussicht genommenen Neubauförderungen von bisher 650 auf künftig 750 Wohnungen bringe die Landesregierung zum Ausdruck, dass sie bereit ist, einem entsprechenden Bedarf für die Mietwohnraumförderung in den Städten und Gemeinden des Verdichtungsraums Rechnung zu tragen. Um 200 Wohnungen auf dann 1.200 Wohnungen aufgestockt werden soll im kommenden Jahr auch die in diesem Jahr eingeführte Förderung der Modernisierung von Mietwohnungsbeständen. Um der Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung, aber auch den Belangen beispielsweise von Familien mit kleinen Kindern Rechnung zu tragen, solle die Modernisierung einer Wohnung im Jahr 2006 zusätzlich mit 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche gefördert werden, wenn die Wohnung gleichzeitig barrierefrei gestaltet werde. Danach soll die Förderhöhe künftig bis zu 450 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen können.

Die vom Ministerrat beschlossene Förderkonzeption müsse nun noch vom Landtag gebilligt werden, bevor die entsprechenden Ausführungsvorschriften zum Jahresbeginn 2006 in Kraft treten könnten.

Quelle: Staatsministerium








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