15.12.2005
Keine Wohnungsrenovierung vor Weihnachten
Im Oktober kündigte der Brief eines Vermieters umfassende
Sanierungsarbeiten von Mitte Dezember bis kurz vor Weihnachten in der
Mietwohnung an:
Zwischen dem 12. und dem 22. Dezember sollte eine neue Gasetagenheizung
einschließlich Gaszuleitung aus dem Keller installiert werden. Wie die
Frankfurter janolaw AG jetzt mitteilt, wollten die Mieter dies nicht
hinnehmen, und das Amtsgericht Köln (AZ: 215 C 293/93) gab ihnen Recht: