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24.06.2005
Buchtipp: Direkte Demokratie in den deutschen Ländern



Die direkte Demokratie schreitet in Ländern und Kommunen Deutschlands voran. Der Politikwissenschaftler Andreas Kost hat jetzt eine aktuelle Bestandsaufnahme von Volks- und Bürgerentscheide zwischen See und Alpen vorgelegt.

Und wieder ein neues Buch über die direkte Demokratie. Volks- und Bürgerentscheide gewinnen in Ländern und Kommunen Deutschland zunehmend an Raum. Die zunehmend einfacheren Verfahren für die Volksgesetzgebung zwischen See und Alpen sorgen für eine immer alltäglichere Praxis mit einer wachsenden Zahl von Volks- und Bürgerbegehren. Als Folge hiervon erscheinen auch immer mehr Bücher zum Thema. Der Politikwissenschaftler Andreas Kost hat als Herausgeber des Buchs "Direkte Demokratie in den deutschen Ländern" jetzt eine aktuelle Bestandsaufnahme vorgelegt.

 15 Autorinnen und Autoren haben einen Blick darauf geworfen, worüber Bürgerinnen und Bürger in den 16 Bundesländern abstimmen dürfen und welche Hürden bis zu einem Volks- oder Bürgerentscheid zu überwinden sind. Das Ergebnis ist durchwachsen, dürfte die Befürworter der sachunmittelbaren Demokratie aber zuversichtlich stimmen.

In alphabetischer Reihenfolge werden die einzelnen Bundesländer von jeweils einem Autor auf die Tauglichkeit ihrer direktdemokratischen Verfahren abgeklopft. Welche Themen sind für Bürger- und Volksbegehren überhaupt zugelassen? Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden? Und wie hoch sind die Hürden bei einer Abstimmung? Den Anfang macht Baden-Württemberg, das "Mutterland der direkten Demokratie". Hier wurden nicht nur - wie in anderen Bundesländern auch - Volksbegehren und -entscheid schon kurz nach Gründung des Landes in der Verfassung verankert. Auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurden als Demokratieinstrument in Städten und Gemeinden eingeführt. Beides allerdings mit so abschreckend hohen Hürden, dass die Zahl der tatsächlichen Initiativen gering blieb. Gleiches gilt für direktdemokratische Verfahren in anderen Bundesländern.

Direkte Demokratie im Dornröschenschlaf

Das Thema Volksentscheid versank damit in einen Dornröschenschlaf. In Baden-Württemberg zählte man einige wenige Bürgerbegehren, in Bayern wenige mehr oder minder erfolgreiche Volksbegehren. Erst die "Barschel-Affäre" als der die Grundfeste Schleswig-Holsteins erschütternde Nachkriegsskandal 1989 und die Verfassungsgebung im Rahmen der Wiedergründung der Länder auf dem ehemaligen Territorium der DDR küsste die direkte Demokratie wieder wach. Dann aber ging es Schlag auf Schlag. Nachdem in Schleswig-Holstein und in den fünf neuen Ländern der Volksentscheid eingeführt worden war, schwappte die Demokratiewelle auch über in die alten Länder. Volksabstimmungen wurden nun auch hier überall eingeführt oder bestehende Regelungen verbessert, hohe Hürden in einigen Ländern gesenkt. Noch 2005 soll Berlin als letztes Bundesland Erfahrungen mit dem kommunalen Bürgerentscheid machen dürfen.

Trotz der nun flächendeckenden Verankerung der direkten Demokratie sieht keiner der 15 Länderbeobachter des Buchs die Verfahren als zufrieden stellend an. Auf Länder- und Gemeindeebene sind jeweils gleich mehrere Hürden zu überwinden. So dürfen die Bürger in vielen Ländern Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen ebenso wenig initiieren wie zu Großprojekten. Teilweise werden von Bürgerinitiativen binnen kurzer Frist immer noch unrealistisch hohe Unterschriftenzahlen abgefordert. Bei Bürgerentscheiden scheitert eine nicht geringe Zahl von Initiativen an der zusätzlich zur Abstimmungsmehrheit geforderten Mindestzustimmung aller Stimmberechtigten, die in den Ländern bei bis zu 30 Prozent liegt. Noch höher liegen die Hürden auf Länderebene. Hier wurden die Beteiligungs- und Zustimmungshürden oft so hoch gelegt, dass Wahlen nicht selten für ungülti erklärt werden müssten, wenn die Regeln, die für Volksentscheide aufgestellt wurden, auf Wahlen angewandt würden. So wird für verfassungsändernde Volksentscheide in einigen Ländern eine Mindestzustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten verlangt. Eine fast unüberwindbare Hürde. Hans-Georg Wehling spricht in seinem Beitrag zum Buch deshalb zurecht auch von einer "eingebauten Frustration". Zunehmend sind in den Ländern aber auch Erleichterungen festzustellen. In Ländern mit weitgehend bürgerfreundlichen Verfahren wie Bayern und Hamburg hat sich inzwischen eine rege direktdemokratische Praxis entwickelt. Gerade hier sind aber leider auch Rückschritte insofern zu vermelden, da die Durchführung von Volks- und Bürgerbegehren teilweise wieder durch die Parlamente erschwert wurde.

Finanz- und Verfassungstabu

Ein noch nicht geknacktes Bollwerk ist das so genannte "Finanztabu", also das Verbot finanzwirksamer Volksbegehren. Otmar Jung, wissenschaftlicher Mentor der direkten Demokratie in Deutschland, sieht hierdurch zurecht die sachunmittelbare Demokratie entkernt. Alle wichtigen Entscheidungen seien tabuisiert, für die direkte Demokratie bleibe nur Restmaterial. Folge sei ein sinkendes Interesse der Bürger, sich "auf solchen politischen Spielwiesen" noch zu engagieren. Er verweist darauf, dass in der Schweiz und in den US-Bundesstaaten die Abstimmung des Volkes über Finanzvorlagen zu den vornehmsten Volksrechten gehört und geradezu den Kern der direkten Demokratie ausmacht. Ähnlich kritisch sieht Jung das Verbot von verfassungsändernden Volksbegehren in einigen Ländern. Es habe etwa einen schlechten Beigeschmack, wenn das Parlament "in eigener Sache" die Legislaturperiode verlängere, ohne die Bürger zu befragen. Durch die Ausdifferenzierung der Politik infolge der direkten Demokratie, durch die hierdurch verbesserte Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und durch die stärkere Anbindung der Volksvertreter an ihre Wähler verspricht sich der Politikwissenschaftler einen Qualitätssprung für die Demokratie an sich.

 Im Hinblick auf die in Deutschland immer noch weit verbreitete Skepsis gegenüber der direkten Demokratie stellt Jung nüchtern fest, dass es gar nicht darum gehe, mehr Demokratie "zu wagen". Es gehe vielmehr einfach darum, ob man Instrumente übernimmt, die schon in vielen Ländern - allen voran die Schweiz und die USA - wohltätige Effekte gezeitigt hätten. Nicht die Einführung der direkten Demokratie, sondern deren Ablehnung sei rechtfertigungsbedürftig. Herausgeber Kost schreibt der direkten Demokratie auch eine entlastende Wirkung für die repräsentative Demokratie zu, weil politische Entscheidungen mit mehr Legitimation und Akzeptanz ausgestattet werden.

Umfassender Überblick

Insgesamt bietet Kosts Buch einen umfassenden Überblick über Geschichte, Entwicklung und aktuellen Stand der sachunmittelbaren Demokratie in den Ländern. In einigen Aufsätzen hätte man sich allerdings mehr Praxisbeispiele gewünscht, in anderen eine journalistischere anstelle einer rein wissenschaftlichen Herangehensweise. In allen Beiträgen hätten mehr erklärende Grafiken für noch mehr Durchblick sorgen können.

Es mag der wissenschaftlichen Objektivität und Zurückhaltung geschuldet sein, dass Kost den nicht geringen Beitrag des Vereins Mehr Demokratie zu den Entwicklungen in den letzten 17 Jahren nur indirekt und nicht namentlich anspricht. Dagegen lässt Andreas Fisahn als Autor des Beitrages über Bremen wissenschaftliche Distanz vermissen, wenn er die Initiatoren eines Volksbegehrens gegen die Rechtschreibreform als "übersensible Puristen" verunglimpft und den Befürworter der Verkleinerung des Landesparlaments eine "populistische Aversion gegen Berufspolitiker" unterstellt.

Gänzlich überflüssig scheint in diesem Buch die Befassung einiger Autoren mit der Direktwahl von Bürgermeistern. Auch wenn Herausgeber Andreas Kost in seiner Einleitung die direkte Demokratie sowohl als Votum über Sachfragen, als auch als Entscheidung über Personen definiert, sind die Ausführungen hierzu doch wenig erhellend und zudem unsystematisch. Während einige Autoren sich des weiteren auch noch in Ausführungen zu anderen Formen der Bürgerbeteiligung ergehen, sparen andere diesen Bereich völlig aus.

Bekommen wir also nun "Schweizer Verhältnisse" in Deutschland? Jung mahnt zur Geduld: "Dass wir (...) den Eidgenossen um 100 Jahre hinterher sind, ist auch ein Preis, der den von Deutschland geführten Kriegen und den Diktaturen, die das Land zu ertragen hatte, und den dadurch verursachten Systembrüchen geschuldet ist." Aber: Die lange toten Buchstaben der Länderverfassungen sind zum Leben erwacht, Bürgerinnen und Bürger erobern sich ihre Demokratie.



Thorsten Sterk Andreas Kost (Hrsg.):
Direkte Demokratie in den deutschen Ländern.
Eine Einführung.

Verlag für Sozialwissenschaften 2005, 382 S., 19,90 €
14,8 x 21,0 cm Br.
ISBN: 3-531-14251-8

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