24.06.2005
Buchtipp: Direkte Demokratie in den deutschen Ländern
Die direkte Demokratie schreitet in Ländern und Kommunen Deutschlands
voran. Der Politikwissenschaftler Andreas Kost hat jetzt eine aktuelle
Bestandsaufnahme von Volks- und Bürgerentscheide zwischen See und Alpen
vorgelegt.
Und wieder ein neues Buch über die direkte Demokratie. Volks- und
Bürgerentscheide gewinnen in Ländern und Kommunen Deutschland zunehmend
an Raum. Die zunehmend einfacheren Verfahren für die Volksgesetzgebung
zwischen See und Alpen sorgen für eine immer alltäglichere Praxis mit
einer wachsenden Zahl von Volks- und Bürgerbegehren. Als Folge hiervon
erscheinen auch immer mehr Bücher zum Thema. Der Politikwissenschaftler
Andreas Kost hat als Herausgeber des Buchs "Direkte Demokratie in den
deutschen Ländern" jetzt eine aktuelle Bestandsaufnahme vorgelegt.
15 Autorinnen und Autoren haben einen Blick darauf geworfen,
worüber Bürgerinnen und Bürger in den 16 Bundesländern abstimmen dürfen
und welche Hürden bis zu einem Volks- oder Bürgerentscheid zu
überwinden sind. Das Ergebnis ist durchwachsen, dürfte die Befürworter
der sachunmittelbaren Demokratie aber zuversichtlich stimmen.
In alphabetischer Reihenfolge werden die einzelnen Bundesländer
von jeweils einem Autor auf die Tauglichkeit ihrer direktdemokratischen
Verfahren abgeklopft. Welche Themen sind für Bürger- und Volksbegehren
überhaupt zugelassen? Wie viele Unterschriften müssen gesammelt werden?
Und wie hoch sind die Hürden bei einer Abstimmung? Den Anfang macht
Baden-Württemberg, das "Mutterland der direkten Demokratie". Hier
wurden nicht nur - wie in anderen Bundesländern auch - Volksbegehren
und -entscheid schon kurz nach Gründung des Landes in der Verfassung
verankert. Auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheid wurden als
Demokratieinstrument in Städten und Gemeinden eingeführt. Beides
allerdings mit so abschreckend hohen Hürden, dass die Zahl der
tatsächlichen Initiativen gering blieb. Gleiches gilt für
direktdemokratische Verfahren in anderen Bundesländern.
Direkte Demokratie im Dornröschenschlaf
Das Thema Volksentscheid versank damit in einen Dornröschenschlaf. In
Baden-Württemberg zählte man einige wenige Bürgerbegehren, in Bayern
wenige mehr oder minder erfolgreiche Volksbegehren. Erst die
"Barschel-Affäre" als der die Grundfeste Schleswig-Holsteins
erschütternde Nachkriegsskandal 1989 und die Verfassungsgebung im
Rahmen der Wiedergründung der Länder auf dem ehemaligen Territorium der
DDR küsste die direkte Demokratie wieder wach. Dann aber ging es Schlag
auf Schlag. Nachdem in Schleswig-Holstein und in den fünf neuen Ländern
der Volksentscheid eingeführt worden war, schwappte die Demokratiewelle
auch über in die alten Länder. Volksabstimmungen wurden nun auch hier
überall eingeführt oder bestehende Regelungen verbessert, hohe Hürden
in einigen Ländern gesenkt. Noch 2005 soll Berlin als letztes
Bundesland Erfahrungen mit dem kommunalen Bürgerentscheid machen
dürfen.
Trotz der nun flächendeckenden Verankerung der direkten
Demokratie sieht keiner der 15 Länderbeobachter des Buchs die Verfahren
als zufrieden stellend an. Auf Länder- und Gemeindeebene sind jeweils
gleich mehrere Hürden zu überwinden. So dürfen die Bürger in vielen
Ländern Bürgerbegehren zu Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen ebenso
wenig initiieren wie zu Großprojekten. Teilweise werden von
Bürgerinitiativen binnen kurzer Frist immer noch unrealistisch hohe
Unterschriftenzahlen abgefordert. Bei Bürgerentscheiden scheitert eine
nicht geringe Zahl von Initiativen an der zusätzlich zur
Abstimmungsmehrheit geforderten Mindestzustimmung aller
Stimmberechtigten, die in den Ländern bei bis zu 30 Prozent liegt. Noch
höher liegen die Hürden auf Länderebene. Hier wurden die Beteiligungs-
und Zustimmungshürden oft so hoch gelegt, dass Wahlen nicht selten für
ungülti erklärt werden müssten, wenn die Regeln, die für
Volksentscheide aufgestellt wurden, auf Wahlen angewandt würden. So
wird für verfassungsändernde Volksentscheide in einigen Ländern eine
Mindestzustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten verlangt. Eine
fast unüberwindbare Hürde. Hans-Georg Wehling spricht in seinem Beitrag
zum Buch deshalb zurecht auch von einer "eingebauten Frustration".
Zunehmend sind in den Ländern aber auch Erleichterungen festzustellen.
In Ländern mit weitgehend bürgerfreundlichen Verfahren wie Bayern und
Hamburg hat sich inzwischen eine rege direktdemokratische Praxis
entwickelt. Gerade hier sind aber leider auch Rückschritte insofern zu
vermelden, da die Durchführung von Volks- und Bürgerbegehren teilweise
wieder durch die Parlamente erschwert wurde.
Finanz- und Verfassungstabu
Ein noch nicht geknacktes Bollwerk ist das so genannte "Finanztabu",
also das Verbot finanzwirksamer Volksbegehren. Otmar Jung,
wissenschaftlicher Mentor der direkten Demokratie in Deutschland, sieht
hierdurch zurecht die sachunmittelbare Demokratie entkernt. Alle
wichtigen Entscheidungen seien tabuisiert, für die direkte Demokratie
bleibe nur Restmaterial. Folge sei ein sinkendes Interesse der Bürger,
sich "auf solchen politischen Spielwiesen" noch zu engagieren. Er
verweist darauf, dass in der Schweiz und in den US-Bundesstaaten die
Abstimmung des Volkes über Finanzvorlagen zu den vornehmsten
Volksrechten gehört und geradezu den Kern der direkten Demokratie
ausmacht. Ähnlich kritisch sieht Jung das Verbot von
verfassungsändernden Volksbegehren in einigen Ländern. Es habe etwa
einen schlechten Beigeschmack, wenn das Parlament "in eigener Sache"
die Legislaturperiode verlängere, ohne die Bürger zu befragen. Durch
die Ausdifferenzierung der Politik infolge der direkten Demokratie,
durch die hierdurch verbesserte Kommunikation innerhalb der
Gesellschaft und durch die stärkere Anbindung der Volksvertreter an
ihre Wähler verspricht sich der Politikwissenschaftler einen
Qualitätssprung für die Demokratie an sich.
Im Hinblick auf die in Deutschland immer noch weit verbreitete
Skepsis gegenüber der direkten Demokratie stellt Jung nüchtern fest,
dass es gar nicht darum gehe, mehr Demokratie "zu wagen". Es gehe
vielmehr einfach darum, ob man Instrumente übernimmt, die schon in
vielen Ländern - allen voran die Schweiz und die USA - wohltätige
Effekte gezeitigt hätten. Nicht die Einführung der direkten Demokratie,
sondern deren Ablehnung sei rechtfertigungsbedürftig. Herausgeber Kost
schreibt der direkten Demokratie auch eine entlastende Wirkung für die
repräsentative Demokratie zu, weil politische Entscheidungen mit mehr
Legitimation und Akzeptanz ausgestattet werden.
Umfassender Überblick
Insgesamt bietet Kosts Buch einen umfassenden Überblick über
Geschichte, Entwicklung und aktuellen Stand der sachunmittelbaren
Demokratie in den Ländern. In einigen Aufsätzen hätte man sich
allerdings mehr Praxisbeispiele gewünscht, in anderen eine
journalistischere anstelle einer rein wissenschaftlichen
Herangehensweise. In allen Beiträgen hätten mehr erklärende Grafiken
für noch mehr Durchblick sorgen können.
Es mag der wissenschaftlichen Objektivität und Zurückhaltung geschuldet
sein, dass Kost den nicht geringen Beitrag des Vereins Mehr Demokratie
zu den Entwicklungen in den letzten 17 Jahren nur indirekt und nicht
namentlich anspricht. Dagegen lässt Andreas Fisahn als Autor des
Beitrages über Bremen wissenschaftliche Distanz vermissen, wenn er die
Initiatoren eines Volksbegehrens gegen die Rechtschreibreform als
"übersensible Puristen" verunglimpft und den Befürworter der
Verkleinerung des Landesparlaments eine "populistische Aversion gegen
Berufspolitiker" unterstellt.
Gänzlich überflüssig scheint in diesem Buch die Befassung einiger
Autoren mit der Direktwahl von Bürgermeistern. Auch wenn Herausgeber
Andreas Kost in seiner Einleitung die direkte Demokratie sowohl als
Votum über Sachfragen, als auch als Entscheidung über Personen
definiert, sind die Ausführungen hierzu doch wenig erhellend und zudem
unsystematisch. Während einige Autoren sich des weiteren auch noch in
Ausführungen zu anderen Formen der Bürgerbeteiligung ergehen, sparen
andere diesen Bereich völlig aus.
Bekommen wir also nun "Schweizer Verhältnisse" in Deutschland? Jung
mahnt zur Geduld: "Dass wir (...) den Eidgenossen um 100 Jahre
hinterher sind, ist auch ein Preis, der den von Deutschland geführten
Kriegen und den Diktaturen, die das Land zu ertragen hatte, und den
dadurch verursachten Systembrüchen geschuldet ist." Aber: Die lange
toten Buchstaben der Länderverfassungen sind zum Leben erwacht,
Bürgerinnen und Bürger erobern sich ihre Demokratie.
Thorsten Sterk
Andreas Kost (Hrsg.): Direkte Demokratie in den deutschen Ländern.
Eine Einführung.
Verlag für Sozialwissenschaften 2005, 382 S., 19,90 €
14,8 x 21,0 cm Br.
ISBN: 3-531-14251-8