Sie haben sicherlich auch schon erfahren müssen: Recht haben ist das eine - Recht bekommen das andere. Wenn es um unser Essen geht, ist diese traurige Erkenntnis leider tägliche Realität. Mit einer atemberaubenden Dreistigkeit setzen sich Firmen, teilweise unterstützt von Behörden, über geltendes Recht hinweg - und riskieren die Gesundheit der Verbraucher. Nachstehend einige Kostproben:
Leberschädigendes Zimtgebäck
Beispiel Zimtsterne und zimthaltige Lebensmittel, die leberschädigendes Cumarin enthalten: Der Grenzwert für diese Aromasubstanz wird in vielen Produkten um das 10- bis 40fache überschritten! Es handelt sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt. Das Überschreiten dieses Wertes ist laut der europaweit gültigen Aromenverordnung eine Straftat!
Skandalös: Herstellern, Handel und Politik war dieses Problem schon lange bekannt, sie haben es aber in unheilvoller Allianz totgeschwiegen, wie foodwatch anhand vorliegender Dokumente belegen kann. Hier - sagt foodwatch - wird nicht nur ein Grenzwert, sondern auch die Grenze des Hinnehmbaren überschritten. Deshalb sahen wir uns gezwungen, Strafanzeige gegen den Gebäckhersteller Lambertz, die Handelsketten Metro und Kaisers' Tengelmann, das Bundesverbraucherministerium sowie den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL), den Lobbyverband der Lebensmittelindustrie, zu stellen.
Dies sind nicht die ersten juristischen Schritte, die foodwatch für Sie unternimmt:
Zusatzstoffe bei McDonald's
In einer aufwändigen Imagekampagne versprach die Hamburger-Kette McDonald's Brötchen ohne Zusatzstoffe herzustellen. Das war glatt gelogen! foodwatch deckte diese Reinheitslüge auf. Die Androhung einer Unterlassungsklage veranlasste McDonald's, die Werbekampagne einzustellen.
Uran im Mineralwasser
Viele Mineralwässer enthalten zu hohe Dosen nierenschädigendes Uran. Insbesondere der Richtwert für Kinder und Säuglinge von zwei Mikrogramm Uran pro Liter Mineralwasser wird häufig überschritten. Eine alarmierende Tatsache im Hinblick darauf, dass viele Eltern die Säuglingsnahrung extra mit Mineralwasser herstellen. Aus diesem Grund forderte foodwatch das Gesundheitsministerium von Sachsen-Anhalt auf, die Urangehalte der betroffenen Quellen des Landes herauszugeben. Die Behörde verweigerte die Herausgabe der Informationen mit dem Argument, dass "eine Veröffentlichung erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge haben könnte". Daraufhin klagte foodwatch und gewann den Prozess im Sommer 2006!
Verbraucherrechte stärken
Die Unverfrorenheit, mit der Unternehmen, aber auch Behörden Verbraucherrechte verletzen, ist nicht akzeptabel. Deshalb: Unterstützen Sie foodwatch, damit wir für Ihre Rechte eintreten können. Werden Sie Fördermitglied, damit wir noch wirkungsvoller für Sie kämpfen können!
Ganz klar ist: Damit wir Verbraucher nicht mehr verdummt und irregeführt werden und keine giftigen Lebensmittel mehr vorgesetzt bekommen, brauchen wir bessere Gesetze. Aber auch für die Einhaltung bestehender Gesetze müssen wir kämpfen - und notfalls auch vor Gericht ziehen.
Wir brauchen Ihre Hilfe!
Liebe foodwatch-Interessierte, wir werden auch weiterhin nicht zulassen, dass Rechtsverstöße auf Kosten Ihrer Gesundheit ungeahndet bleiben. Aber ich möchte Ihnen auch nicht verschweigen, dass diese rechtlichen Verfahren und Prozesse sehr, sehr kostspielig sind. Allein die allererste juristische Stellungnahme zum Sachverhalt Cumarin in Zimt hat uns 2000 Euro gekostet. Von den Kosten der Labortests ganz zu schweigen. Dazu kommen dann alle weiteren Anwalts-, Gerichts- und sonstigen Gebühren - manchmal über mehrere Instanzen.
Doch wenn wir uns nicht wehren, wer wehrt sich denn sonst? Ich bitte Sie: Unterstützen Sie uns bei dieser wichtigen Tätigkeit für Sie! Recht haben ist schön und gut. Recht bekommen kostet Geld - leider!
Ich bitte Sie, uns mit 5, 10 oder 20 Euro pro Monat zu unterstützen. Gehen Sie direkt jetzt online und werden Sie Fördermitglied!
Ihr Thilo Bode
Geschäftsführer