Für alltägliche
Dienstleistungen kassieren Geldinstitute in Deutschland im
internationalen indet nur bei direkt vergleichbaren Leistungen statt.
Schlimmer noch - viele Gebühren sind unzulässig.
Deutschland weit über Durchschnitt
In Zeiten des kostenlosen Girokontos, das viele Kreditinstitute hier zu
Lande mittlerweile anbieten, überrascht diese Nachricht: 98 Euro zahlt
jeder Deutsche im Schnitt jährlich für alltägliche
Bankdienstleistungen. Damit liegt er weit über dem
internationalen Durchschnitt von 78 Euro, wie jetzt eine Studie der
Unternehmensberatungsgesellschaft Capgemini ergeben hat. Zu diesen
alltäglichen Leistungen zählt die Studie unter anderem Kontoführung,
Zahlungsmittel, Barmittelverwendung sowie Scheck- und
Bankkartensperrungen.
Extreme Unterschiede
Dabei unterscheiden sich die Gebühren der Dienstleister zum Teil
extrem. So existieren in Deutschland Preise von 29 Euro für den
günstigsten bis hin zu 131 Euro für den teuersten Anbieter. Für einen
Kunden sei es dabei nicht leicht, die Kosten insgesamt zu vergleichen:
Relativ dicht beieinander im Preis lägen die Banken bei direkt
vergleichbaren Leistungen wie Kredit- oder Maestro-Karten. Hier sei
auch ein deutlicher Wettbewerb festzustellen, heißt es in der Studie.
Wettbewerb nur bei sichtbaren Gebühren
Anders hingegen verhalte es sich bei Produkten, die nicht im direkten
Blick des Verbrauchers stünden wie zum Beispiel Kontoführung oder
Zahlungsverkehr. Bei diesen seien die Kunden oftmals nicht über den von
ihnen zu zahlenden Preis im Bilde und die Gebühren variierten
erheblich. "Ein Preiswettbewerb findet nur in direkt sichtbaren
Dienstleistungskategorien statt. Die Banken versuchen dort ihre Kunden
zu gewinnen. Sie hoffen, dass die Kunden dann später andere Leistungen
ohne Preisvergleich beziehen", erklärt Rainer Wilken von Capgemini.
Nicht alle Gebühren sind zulässig
Dabei sind nicht längst alle Gebühren, die die Banken einfordern, auch
zulässig, mahnen Verbraucherschützer. Die Geldinstitute seien sehr
erfindungsreich, wenn es darum geht, ihren Kunden zusätzliche
Leistungen in Rechnung zu stellen.
Keine Extragebühr für Barabhebungen am Schalter
Manche Banken und Sparkassen kassierten für Barabhebungen am Schalter
eine Extragebühr, weil die Personalkosten höher seien als am
Geldautomaten. Zu Unrecht, befand das Landgericht Frankfurt (AZ: 2-2 O
17/03) unlängst in einem Urteil. Gebühren für nicht ausgeführte
Leistungen? Unangenehm sind so genannte Lastschriftrückgaben. Ist bei
der Abbuchung einer Lastschrift das Konto nicht ausreichend gedeckt,
weist die Bank sie zurück.
Das ist zwar nervig, aber völlig in Ordnung. Richtig ärgerlich wird die
Sache allerdings, wenn sich die Institute die "Leistung" der nicht
ausgeführten Überweisungen mit bis zu 7,50 Euro vergüten lassen, obwohl
der Bundesgerichtshof diese Praxis bereits in einem Urteil von 1997
untersagt hat.
Benachrichtigungen unentgeltlich
Die Berechnung solcher Entgelte ist auch dann unzulässig, wenn sie
unter dem Deckmantel solcher Formulierungen wie "Schadenersatz" oder
"Information des Kunden über den Misserfolg" daherkommen, entschied
dasselbe Gericht jetzt Anfang März dieses Jahres (AZ: XI ZR 154/04).
Denn zur unentgeltlichen Benachrichtigung des Kunden über die
Nichtausführung eines Auftrages sind alle Geldinstitute
verpflichtet.
Die Bankkunden sollten also ihre Kontoauszüge sehr sorgfältig auch auf
solche Kosten hin überprüfen, raten Verbraucherzentralen und die
Schutzgemeinschaft für Bankkunden (SfB).
Wenn die Überweisung nicht ankommt ...
Immer wieder passiert es, dass Überweisungen nicht bei dem Empfänger ankommen.
Das kann viele Ursachen haben, zum Beispiel hat der Kunde das
Überweisungsformular fehlerhaft ausgefüllt. Dann liegt das Geld
womöglich auf einem fremden Konto oder ist irgendwo im Datennetz der
Kreditinstitute den realen oder virtuellen Aufenthaltsort des Geldes
ermitteln zu lassen. Manche Banken lassen sich diesen Service zu
Unrecht extra bezahlen, kritisieren Verbraucherschützer.
Beratung grundsätzlich kostenfrei Beratungsleistungen gehören zum
Bankgeschäft. Die Institute dürfen dafür nicht zusätzlich kassieren,
auch wenn der Kunde sich schließlich doch nicht für das Angebot
entscheidet. Das hat das Oberlandesgericht Dresden in einem Urteil (AZ:
7 U 2238/00) festgehalten. Es gehört zum normalen Alltag, dass Kunden
mehrere Angebote einholen, um die besten Konditionen zu ermitteln,
erklärten die Richter.
Beratung grundsätzlich kostenfrei
Beratungsleistungen gehören zum Bankgeschäft. Die Institute dürfen
dafür nicht zusätzlich kassieren, auch wenn der Kunde sich schließlich
doch nicht für das Angebot entscheidet. Das hat das Oberlandesgericht
Dresden in einem Urteil (AZ: 7 U 2238/00) festgehalten. Es gehört zum
normalen Alltag, dass Kunden mehrere Angebote einholen, um die besten
Konditionen zu ermitteln, erklärten die Richter.
Banken lassen sich zu viel Zeit
Auch immer wieder in der Kritik von Verbraucherschützern: Abbuchungen
vom Konto werden sofort vorgenommen, aber bei Einzahlungen und
Überweisungen lassen sich die Banken gerne Zeit. Auf diese Weise
arbeiten die Geldhäuser eine Weile mit dem fremden Geld. Das dürfen sie
nicht, urteilte der Bundesgerichtshof (AZ. XI ZR 239/96).
Und noch zum Schluß
Kreditwürdig oder nicht? Die SCHUFA gibt Auskunft
Wer einen Kredit aufnimmt oder etwas auf Raten kaufen möchte, kommt
zwangsweise mit der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung,
kurz -SCHUFA-, in Kontakt. Über eine Anfrage an diese Datenbank
versuchen nahezu alle Banken, Versandhäuser und Telefongesellschaften
Rückschlüsse auf die
Kreditwürdigkeit eines Antragstellers zu ziehen. Stimmt man der
"SCHUFA-Klausel" zu, erklärt man sich einverstanden, dass entsprechende
Daten über das Geschäft an die SCHUFA mitgeteilt und dort gespeichert
werden. Dies ist nichts Ungewöhnliches - im Gegenteil: Hinter Anzeigen,
die damit werben, auf eine Prüfung der Kreditwürdigkeit zu verzichten,
steckt nicht selten ein unseriöses Angebot.
70 Millionen Auskünfte pro Jahr
Derzeit stottern die Deutschen mehr als eine halbe Milliarde Euro an Krediten
ab. Dank der SCHUFA-Auskünfte haben die Kreditgeber jedoch nur wenige
Ausfälle. Rund 5000 Unternehmen arbeiten mit der SCHUFA, die jedes Jahr knapp
70 Millionen Auskünfte erteilt, zusammen. Bei der Art der Auskünfte gibt es
jedoch Unterschiede. Versandhäuser oder Mobilfunkbetreiber erhalten in der
Regel nur Informationen über nicht-vertragsgemäßes Verhalten eines
Kreditinteressenten (B-Auskunft).
Rückschlüsse auf Kreditwürdigkeit
Zwar wird der SCHUFA kein konkretes Guthaben oder Einkommen mitgeteilt. Wohl
aber werden nicht zurückgezahlte Kredite, geplatzte Schecks, Lohnpfändungen
oder eidesstattliche Versicherungen gemeldet. Wer also in der Vergangenheit
nicht zuverlässig seine Raten beglichen hat, muss damit rechnen, dass ein
neuer Antrag abgelehnt wird. Niemand macht schließlich gerne mit säumigen
Schuldnern Geschäfte. Täglich bearbeitet die SCHUFA über 150.000
solcher Anfragen. Banken dagegen erfahren ausführlich, wie viele
Kredite ein potentieller Kreditnehmer abzahlen muss (A-Auskunft). Diese
Auskunft ist nicht nur für die Aufnahme von Krediten, sondern auch die
Eröffnung neuer Konten oder den Antrag auf Überziehungskredite nötig.
Immer wieder Pannen
Mehr als 90 Prozent der Auskünfte fallen positiv aus, doch es kommt
immer wieder zu Pannen, besonders bei häufig vorkommenden Namen wie
Müller oder Schmidt. Hat der Namensvetter einen schlechten Leumund,
wird nichts aus dem Kredit. Auch Tippfehler bei den Kreditsummen haben
schon dazu geführt, dass ein Kreditantrag abgelehnt wurde oder das
Versandhaus nicht liefert.
Eigenauskünfte werden oft mißbraucht Jeder Verbraucher darf übrigens
mit einer "Eigenauskunft" die Daten einsehen, die über ihn gespeichert
sind. Falsche Daten muss die SCHUFA (www.schufa.de) sofort berichtigen.
Die SCHUFA erteilt jährlich rund 750.000 Selbstauskünfte.
Verantwortlich für diese hohe Zahl sind vor allem misstrauische Haus-
und Wohnungsbesitzer, die sich auf diesem Umweg die Bonität ihrer
Mieter nachweisen lassen. Auch Arbeitgeber verlangen immer wieder von
potenziellen Mitarbeitern eine SCHUFA-Eigenauskunft. Solche Auswüchse
belegen die Macht der eigentlich nur zur Kreditsicherung gegründeten
Organisation.