Dating Cafe - Testsieger Singlebörsen
0_0_120x60 Logo




Werbung, Bannerwerbung
Tips, Tipps
Firmeneintrag
Newsletter
Impressum
Artikelsuche:
Adressensuche:
Archiv, Archive
Ausflugtipps, Ausflugsziele
Ausstellungen
Auto, Verkehr
Bauen, Wohnen
Buch, Bücher
Burg, Burgen, Schloss, Schlösser
Erotik
Essen, Trinken
Events, Veranstaltungen
iFamile, Kind, Kinder
Gastronomie, Restaurants, Hotel, Hotels
Geld, Beruf, Jobs
Handwerk
High-Tech, Technik
Kirche, Kirchen, Kloster, Klöster
Kust, Kultur
Lifestyle, Wellness
Medien, Bildung
Medizin, Gesundheit
Messe, Messen
Museum, Museen
Musik, Tanz
Personen, Persönlichkeiten
Politik, Nachrichten
Rat, Info
Recht, Justiz
Reise, Reisen
Rezept, Rezepte
Sage, Sagen, Legende, Legenden
Shopping, Einkaufen
Sport, Fitness
TV, Kino, Film
Weisheiten
Wetter, Meteorologie
Wissen
Witze, Witziges
Workshops, Kurs, Kurse

20.07.2005
Bankgeheimnis ist gefallen ....



Die meisten Bankkunden vertrauen darauf, dass die Bank ihre Kundendaten und Kontenbewegungen unter keinen Umständen preisgeben darf. Doch ein solches Bankgeheimnis gibt es bei uns nicht.

Was das Finanzamt bisher erfahren konnte

Lediglich gegenüber privaten Dritten (Privatpersonen, Firmen usw.) dürfen die Banken keinesfalls Daten herausgeben. Fragen Behörden, insbesondere Strafverfolgungsbehörden oder das Finanzamt an, wird ein Bankgeheimnis nicht gewahrt.

Schon immer konnten z.B. die Steuerbehörden und Sozialämter unter bestimmten zurückgreifen. Schon beim Verdacht einer Straftat wurden die Banken um Herausgabe der Kundendaten
gebeten.

Viele denken nun: Wenn man in einer Steuererklärung nicht alles angegeben hat, wie will das Finanzamt da Verdacht schöpfen?

Was oft nicht bedacht wird
: Auch aus parallelen Fahndungen oder sogar Betriebsprüfungen können Verdachtsmomente entstehen. Auch besteht die Möglichkeit, mit sogenannten
Sammelauskünften an einen umfassenden Datenbestand der Kunden zu kommen.

Das änderte sich zum 1. April 2005

Seit  dem 1. April 2005 wird das schon jetzt geringe Maß an Vertraulichkeit noch weiter zurückgefahren. Der bereits 2003 im Rahmen der Terrorismusbekämpfung eingeführte Paragraf 24c des Kreditwesengesetzes führte bereits dazu, dass die Banken täglich aktualisierte sogenannte Kontenstammdaten der Bankkunden, also Angaben zu Verfügungsberechtigten wie etwa Name, Geburtsdatum oder Kontonummer, bereithalten und an das Bundesamt für Finanzdienstleistungen (BAFIN) tagesaktuell mitteilen mussten.

Damit sollten im Ernstfall Kontenstrukturen und Geldbewegungen von Terrororganisationen leichter nachvollzogen werden können.

Seit dem 1. April 2005 werden diese Abfragemöglichkeiten erheblich erweitert:

In § 93 Abgabenordnung (AO) wird geregelt:

*  Absatz 7: Die Finanzbehörde kann bei den Kreditinstituten über das Bundesamt für Finanzen einzelne Daten (...) abrufen, wenn dies zur Festsetzung  oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.

*  Absatz 8: Knüpft ein anderes Gesetz an Begriffe des
Einkommensteuergesetzes an, soll die Finanzbehörde auf Ersuchen (...) (der) zuständigen Behörde (...) über das Bundesamt für Finanzen bei den Kreditinstituten einzelne Daten (...) abrufen (...) (können).

Finanzämter, Arbeitsagentur, Sozialamt , BAFÖG-Amt und andere Behörden, die in irgendeiner Form mit Fragen des Einkommens der Bürger befasst sind, haben damit erweiterte Zugriffsrechte. Vorstellbar ist zum Beispiel: Sie kommen sehr
gut gekleidet zur Arbeitsagentur. Der mißtrauische Sachbearbeiter meint, wer so aussehe, der habe sicher Gelder oder Einkommen verschwiegen. Er kann sich ein entsprechendes Auskunftsersuchen an die BAFIN weiterleiten kann.

Besonders fragwürdig: Es gibt keine Regelung, wonach der Betroffene über derartige Abfragen informiert werden muss. Selbst die Banken müssen von derartigen Abfragen nicht unbedingt etwas erfahren, da die Kontostammdaten bereits bei der BAFIN hinterlegt sind.

Einziger Trost: Die erste Abfrage betrifft nur die Kontostammdaten, nicht jedoch einzelne Kontostände oder bestimmte Überweisungen. Ergeben sich jedoch durch die erste Anfrage Verdachtsmomente, können dieser weiteren Daten dann im Rahmen einer Ermittlungstätigkeit (Stichwort: Verdacht einer Straftat) abgefragt werden,  so z.B. wenn mehrere Konten vorhanden sind, aber niemals Zinserträge versteuert wurden. Dann wird das Finanzamt konkret die Kontostände abfragen können, um in Richtung einer Steuerhinterziehung zu ermitteln.

Das fordern Datenschützer!

Bei Verfassungsrechtsexperten stößt die neue Regelung auf Ablehnung, es besteht Grund zur Annahme, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird.

Vor allem wird noch  bemängelt, dass die Abfragemöglichkeiten nicht kontrolliert werden und der Bürger nichts davon erfährt. Nach dem geltenden Transparenzgrundsatz müsste der Bürger jedoch über Identität der abfragenden Stelle, Zweckbestimmungen der Anfrage und der Nutzung der Daten informiert werden. Auch muss jedenfalls für die Anfangsabfrage keinerlei Verdacht hinsichtlich einer Straftat mehr vorliegen, so dass einer Ausforschung des Bürgers nichts mehr im weg steht.

Quelle: abgedruckt mit Genehmigung der Karlsruher Strassenzeitung




Karlsruher Strassenzeitung


Startseite - Archiv - Top-Tipps - Wir über uns - Artikel veröffentlichen - Werbung - Newsletter - Hotels - Tickets - Routenplaner - Adressen-Suche - Suchhilfe Artikel - Suchhilfe Adressen - Aktuelle Artikel - Impressum



Die 20 aktuellsten Artikel bei click2day:

Bollywooddreams - Petra Bertsch - Rastatt

Französische Filmtage - 2008 - Tübingen

Sie suchen nach einer sicheren Anlage? - Wir bieten nur Bücher an

Aggressives Eigentum - Leseprobe von Egon W. Kreuzer

ARD Hörspieltage im ZKM - November 2008 - Karlsruhe

- Cool im pool - Udo Lindenberg - Galerie Neumühle - Edenkoben

Tag der offenen Tür - Majolika Karlsruhe

Vollmondnächte - Siebentäler Therme - Bad Herrenalb

8. Karlsruher Comedy Night mit Ausbilder Schmidt - Badisch Brauhaus

Bauer in Love - Goethe goes Goppfstand - Literatur mal anders- Baden-Baden

Philosophischer & gesellschaftspolitischer Gesprächsabend - Kaffeehaus Schmidt - Karlsruhe

Stressbewältigung durch Achtsamkeit - Elke Olivia Hermann - Karlsruhe

Sonniges, goldiges Oktoberwochenende

Presseschau - Deutschland

Handy und Schnurlostelefon - Gefahr für unsere Gesundheit? - GesundheitsInformationsBörse - Karlsruhe

Siempre Tango - Oktober 2008 - Karlsruhe

LaLoba - Spirituell-erotische Ganzkörpermassagen - Karlsruhe

Decor selbst rahmen - Karlsruhe

Gattsbay - Christian Bertsch - Rastatt

Bachmann & Weiss Offsetdruck - Visitenkarten, Flyer, Broschüren - Karlsruhe





Werbemöglichkeiten:
BASIC (kostenlos)
BASIC XL
PROFI
PREMIUM
PREMIUM PLUS

pdf-Formular
Firmen-Eintrag
Bannerwerbung

Newsletter bestellen