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25.01.2005
Das geltende Kontopfändungsrecht treibt zunehmend zahlungswillige Schuldner in den absoluten Ruin



Trotz deutlicher Fortschritte bei der Regelung von Privat- bzw. Verbraucherinsolvenzen geraten immer mehr ueberschuldete Haushalte in eine schier ausweglose materielle Situation. Ursache ist dabei das geltende Kontopfaendungsrecht, das vielfach dazu fuehrt, dass Beziehern von Arbeitseinkommen nicht einmal das gesetzlich festgelegte pfaendungsfreie Existenzminimum zur Verfuegung steht. Darauf wies die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) am Donnerstag auf einem Pressegespraech in Berlin hin. Dort wurde auch ein im Auftrag des Verbandes erstelltes Rechtsgutachten zum Kontopfaendungsrecht vorgestellt.


Nach Schaetzungen der Verbraucherzentrale sind bis zu einer Million Haushalte von Kontopfaendungen betroffen. Da der Schutz vor Glaeubigerzugriffen auf das Existenzminimum bisher nur durch ein aufwendiges juristisches Verfahren, das bis zu fuenf separat einzureichende und zu bescheidende Antraege umfasst, durchgesetzt werden kann, entstehen fuer gepfaendete Schuldner oftmals akute Notlagen. "Oft platzen dann Lastschriften zur Abbuchung der Miet- und Stromkosten, was im Extremfall zum Wohnungsverlust fuehren kann", so Edda Mueller, die Vorsitzende des Verbandes.  Eine unruehmliche Rolle spielen dabei auch die Banken, die sich der laestigen Kunden, deren Konten mangels Guthaben keinen Profit versprechen, aber aufgrund der Glaeubigeranfragen recht bearbeitungsintensiv sind, immer haeufiger durch Kuendigungen entledigen. Dabei sei heutzutage eine Teilnahme am alltaeglichen Geschaeftsverkehr ohne ein eigenes Girokonto so gut wie unmoeglich, da vielfach keine Barzahlungen mehr moeglich seien und Einzelueberweisungen enorme Gebuehren verschlingen, so Frank-Christian Pauli, Finanzexperte der vzbv.

Damit raecht sich, dass Regierung und Parlament 1995 auf die Durchsetzung eines gesetzlichen Rechtsanspruches auf ein Girokonto verzichteten und sich von der Bankenlobby mit einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" abspeisen liessen. Anlass war die bevorstehende Privatisierung der Postbank im Rahmen der gesamten Postprivatisierung. Die Postbank wurde dadurch auch aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur "Grundversorgung" mit Konten entlassen. Doch die "Selbstverpflichtung" ist laengst Makulatur. Sogar in oeffentlich-rechtlicher Traegerschaft stehende Sparkassen sind in einigen Bundeslaendern, beispielsweise Berlin, dazu uebergangen, von Pfaendungen betroffene Konten zu kuendigen. In mehreren EU-Laendern wie beispielsweise Belgien, Frankreich und Luxemburg besteht dagegen ein gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto.

Der Verband sieht daher "dringenden Reformbedarf" und schlaegt neben einer gesetzlichen Neuregelung zur Kontoeroeffnung auch Aenderungen der Zivilprozessordnung und des Sozialgesetzbuches vor. Derartige Gesetzesaenderungen waeren im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, betonte der Jurist Wolfhard Kohte von der Luther-Universitaet Wittenberg/Halle, der auch fuer das Gutachten verantwortlich zeichnet. Kernpunkt muesste dabei die Unantastbarkeit der gesetzlichen Pfaendungsfreigrenze bei regelmaessigen Arbeitseinkommen, die zur Zeit bei 930 Euro fuer einen Alleinstehenden ohne Unterhaltsverspflichtungen liegt, sein. Dieser Betrag sollte dem Kontoinhaber bis zum Eingang der naechsten Zahlung, also in der Regel 30 Tage zur Verfuegung stehen. Da bei dem betreffenden Personenkreis in der Regel bereits das Gehalt gepfaendet ist, entspreche der regelmaessige Ueberweisungsbetrag ohnehin meistens nur dem gesetzlichen Minimum. Somit entstuenden den Banken auch kein weiterer Arbeitsaufwand, erlaeuterte Pauly.

Auch die Justiz wuerde durch den Wegfall von aufwendigen, oft mehrstufigen Verfahren zum Pfaendungsschutz deutlich entlastet werden. Fuer ueberschuldete Selbststaendige ohne regelmaessige Einkuenfte muessten entsprechende Regelungen, beispielsweise monatliche pfaendungsfreie Sockelbetraege, eingefuehrt werden. Ferner wuerden auch die hoffnungslos ueberlasteten Schuldnerberatungen profitieren. Durch den Wegfall der zeitaufwendigen buerokratischen und juristischen Verfahren zur Durchsetzung der Pfaendungsfreiheit bliebe wieder mehr Zeit fuer die eigentliche Beratungs- und Betreuungsarbeit, so Kothe.

Und schliesslich konnten die Schuldner selbst wieder auf ein bescheidenes, aber sicheres Existenzminimum bauen, betonte Pauly.
Am 23. Juni will sich der Verband mit Bundesjustizministerin Baerbel Zypries (SPD) treffen, um die Moeglichkeiten einer Gesetzesinitiative auszuloten, kuendigte Edda Mueller an. Es gebe immerhin Signale, dass auch in der Regierung Handlungsbedarf gesehen werde, gab sie sich verhalten optimistisch. Kothe bot an, dass – Interesse vorausgesetzt – auf der Grundlage des Gutachtens "innerhalb einer Woche ein wasserdichter Gesetzentwurf" vorgelegt werden koennte. 








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