25.01.2005
Das geltende Kontopfändungsrecht treibt zunehmend zahlungswillige Schuldner in den absoluten Ruin
Trotz deutlicher Fortschritte bei der Regelung von Privat- bzw.
Verbraucherinsolvenzen geraten immer mehr ueberschuldete Haushalte in
eine schier ausweglose materielle Situation. Ursache ist dabei das
geltende Kontopfaendungsrecht, das vielfach dazu fuehrt, dass Beziehern
von Arbeitseinkommen nicht einmal das gesetzlich festgelegte
pfaendungsfreie Existenzminimum zur Verfuegung steht. Darauf wies die
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) am Donnerstag auf einem
Pressegespraech in Berlin hin. Dort wurde auch ein im Auftrag des
Verbandes erstelltes Rechtsgutachten zum Kontopfaendungsrecht
vorgestellt.
Nach Schaetzungen der Verbraucherzentrale sind bis zu einer Million
Haushalte von Kontopfaendungen betroffen. Da der Schutz vor
Glaeubigerzugriffen auf das Existenzminimum bisher nur durch ein
aufwendiges juristisches Verfahren, das bis zu fuenf separat
einzureichende und zu bescheidende Antraege umfasst, durchgesetzt
werden kann, entstehen fuer gepfaendete Schuldner oftmals akute
Notlagen. "Oft platzen dann Lastschriften zur Abbuchung der Miet- und
Stromkosten, was im Extremfall zum Wohnungsverlust fuehren kann", so
Edda Mueller, die Vorsitzende des Verbandes. Eine unruehmliche
Rolle spielen dabei auch die Banken, die sich der laestigen Kunden,
deren Konten mangels Guthaben keinen Profit versprechen, aber aufgrund
der Glaeubigeranfragen recht bearbeitungsintensiv sind, immer haeufiger
durch Kuendigungen entledigen. Dabei sei heutzutage eine Teilnahme am
alltaeglichen Geschaeftsverkehr ohne ein eigenes Girokonto so gut wie
unmoeglich, da vielfach keine Barzahlungen mehr moeglich seien und
Einzelueberweisungen enorme Gebuehren verschlingen, so Frank-Christian
Pauli, Finanzexperte der vzbv.
Damit raecht sich, dass Regierung und Parlament 1995 auf die
Durchsetzung eines gesetzlichen Rechtsanspruches auf ein Girokonto
verzichteten und sich von der Bankenlobby mit einer "freiwilligen
Selbstverpflichtung" abspeisen liessen. Anlass war die bevorstehende
Privatisierung der Postbank im Rahmen der gesamten Postprivatisierung.
Die Postbank wurde dadurch auch aus ihrer gesetzlichen Verpflichtung
zur "Grundversorgung" mit Konten entlassen. Doch die
"Selbstverpflichtung" ist laengst Makulatur. Sogar in
oeffentlich-rechtlicher Traegerschaft stehende Sparkassen sind in
einigen Bundeslaendern, beispielsweise Berlin, dazu uebergangen, von
Pfaendungen betroffene Konten zu kuendigen. In mehreren EU-Laendern wie
beispielsweise Belgien, Frankreich und Luxemburg besteht dagegen ein
gesetzlicher Anspruch auf ein Girokonto.
Der Verband sieht daher "dringenden Reformbedarf" und schlaegt neben
einer gesetzlichen Neuregelung zur Kontoeroeffnung auch Aenderungen der
Zivilprozessordnung und des Sozialgesetzbuches vor. Derartige
Gesetzesaenderungen waeren im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig,
betonte der Jurist Wolfhard Kohte von der Luther-Universitaet
Wittenberg/Halle, der auch fuer das Gutachten verantwortlich zeichnet.
Kernpunkt muesste dabei die Unantastbarkeit der gesetzlichen
Pfaendungsfreigrenze bei regelmaessigen Arbeitseinkommen, die zur Zeit
bei 930 Euro fuer einen Alleinstehenden ohne Unterhaltsverspflichtungen
liegt, sein. Dieser Betrag sollte dem Kontoinhaber bis zum Eingang der
naechsten Zahlung, also in der Regel 30 Tage zur Verfuegung stehen. Da
bei dem betreffenden Personenkreis in der Regel bereits das Gehalt
gepfaendet ist, entspreche der regelmaessige Ueberweisungsbetrag
ohnehin meistens nur dem gesetzlichen Minimum. Somit entstuenden den
Banken auch kein weiterer Arbeitsaufwand, erlaeuterte Pauly.
Auch die Justiz wuerde durch den Wegfall von aufwendigen, oft
mehrstufigen Verfahren zum Pfaendungsschutz deutlich entlastet werden.
Fuer ueberschuldete Selbststaendige ohne regelmaessige Einkuenfte
muessten entsprechende Regelungen, beispielsweise monatliche
pfaendungsfreie Sockelbetraege, eingefuehrt werden. Ferner wuerden auch
die hoffnungslos ueberlasteten Schuldnerberatungen profitieren. Durch
den Wegfall der zeitaufwendigen buerokratischen und juristischen
Verfahren zur Durchsetzung der Pfaendungsfreiheit bliebe wieder mehr
Zeit fuer die eigentliche Beratungs- und Betreuungsarbeit, so Kothe.
Und schliesslich konnten die Schuldner selbst wieder auf ein bescheidenes, aber sicheres Existenzminimum bauen, betonte Pauly.
Am 23. Juni will sich der Verband mit Bundesjustizministerin Baerbel
Zypries (SPD) treffen, um die Moeglichkeiten einer Gesetzesinitiative
auszuloten, kuendigte Edda Mueller an. Es gebe immerhin Signale, dass
auch in der Regierung Handlungsbedarf gesehen werde, gab sie sich
verhalten optimistisch. Kothe bot an, dass – Interesse vorausgesetzt –
auf der Grundlage des Gutachtens "innerhalb einer Woche ein
wasserdichter Gesetzentwurf" vorgelegt werden koennte.