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08.10.2008
Aggressives Eigentum - Leseprobe von Egon W. Kreuzer
Es war ein langer Weg, bis der jetzt gewählte Begriff „Aggressives Eigentum“ endgültig beschlossen war. Schließlich soll er für eine höchst komplexe Summe von Bedeutungen stehen, die über den reinen Wortsinn weit hinausgeht.
Doch alles Grübeln und alle Diskussionen mit den Menschen, die ich mit der Problematik konfrontierte, haben letztlich keinen besseren, griffigeren Namen für das Phänomen hervorgebracht, das es in diesem Buch zu beschreiben und zu analysieren gilt, bevor Wege aufgezeigt werden, wie es überwunden werden könnte. Erst aus der Antwort auf die Fragen, wodurch und wie Eigentum aggressiv wird und wie Aggression zur Mehrung von Eigentum führt, lässt sich eine Vision entwickeln, die dem friedlichen Eigentum weltweit zur Vorherrschaft verhilft und aggressives Eigentum für immer auf den Müllhaufen der Menschheitsgeschichte verbannt.
Eigentum an Grund und Boden über Wohnraum
und Garten hinaus
Die Frage, wie viel Wohnraum und wie viel Garten einem einzelnen Menschen zustehen, ist nicht zu beantworten. Mehr Erkenntnis liefert die Frage, welchen Sinn es macht, dass ein Mensch über das Maß des selbst genutzten Eigentums hinaus, weiteres Eigentum an Grund und Boden beanspruchen darf.
Die gewerbliche Nutzung von Grund und Boden ist eine eigene Thematik die im nächsten Abschnitt gesondert behandelt wird. Hier geht es zunächst einzig und alleine um das persönliche Eigentum an nicht selbst genutzten, bebauten und unbebauten Grundstücken, die also entweder sich selbst überlassen bleiben, oder verpachtet bzw. vermietet werden.
Um die Provokation voranzustellen:
Eigentum an Grund und Boden,
das nicht selbst genutzt wird,
ist aggressives Eigentum,
denn es verhindert, erschwert
oder verteuert die Nutzung des knappen und nicht vermehrbaren Gutes
durch andere.
Niemand sollte das Recht haben,
mehr Eigentum an Grund und Boden für sich zu beanspruchen,
als er selbst für
seine eigenen Bedürfnisse nutzt.
Dieses Postulat hat scheinbar einen erheblichen Schönheitsfehler. Es begünstigt Reiche und benachteiligt Arme. Wer reich ist, sich die Anlage großer Häuser und noch größerer Gärten leisten kann, dürfte demzufolge weit mehr Grund und Boden beanspruchen, als derjenige, der sich mit eigener Hände Arbeit gerade das Dach über dem Kopf zimmern und vor der Haustür ein paar Gemüsebeete anlegen kann. Die Basis für diesen vermeintlichen Fehler wurde allerdings schon mit der Definition des friedlichen Eigentums gelegt. Auch dort wird nicht ein gleichmacherisches, fixes Maß an „zulässigem“ Eigentum definiert, sondern jedem Individuum frei gestellt, nach Belieben Eigentum zu erwerben, solange dies jedem anderen Mitglied einer Gesellschaft – bei vergleichbaren Fähigkeiten und Anstrengungen – auch möglich ist, ohne dass dadurch das Eigentum anderer gemindert oder sonstwie beeinträchtigt werden müsste. Das Eigentum an Grund und Boden übersteigt folglich das Maß des friedlichen Eigentums, sobald ein Grundeigentümer einen Anteil am verfügbaren Grund sein eigen nennt, der über das hinausgeht, was jedem Bürger bei einfacher Division (Grundfläche des Gemeinwesens : Anzahl der Bürger) theoretisch zusteht.
Doch obwohl die Reichen bei der Bemessung des Ihnen zugebilligten Grundbesitzes begünstigt werden, wären sie es, die bei Durchsetzung dieser Maxime auf das Eigentum an nicht selbst genutzten Flächen verzichten müssten, weil sie eben nicht nur über eigene Wohnsitze von fürstlichen Ausmaßen verfügen, sondern darüber hinaus noch hektarweise Grund besitzen, aus dessen laufenden Pachteinnahmen ihnen ein stetes, leistungsfreies Einkommen erwächst. Von der kontinuierlichen, jede Inflation überwindenden Wertsteigerung der Immobilien ganz zu schweigen. Freiwillig wird also wohl niemand auch nur einen Quadratmeter nicht genutzten Grundes aufgeben.
Im Gegenteil, die Grundeigentümer werden ihr Eigentum mit Zähnen und Klauen gegen jeden verteidigen, der danach greift. Ganz egal, welch edlen Motiven die Idee einer Vergesellschaftung des Grundeigentums entsprungen sein mag.
Der Übergang von einer Rechtslage, in der jeder so viel Grund und Boden sein eigen nennen darf, wie es ihm seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben, zu einer Rechtslage, in der jeder nur soviel Grund beanspruchen kann, wie von ihm auch selbst genutzt wird, ist folglich unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien nur möglich, wenn angemessene Entschädigungen in Geld vorgesehen werden.
Eine Gewähr dafür, durch die Zahlung von Entschädigungen jeglichen Widerstand überwinden zu können, gibt es jedoch nicht. Gerade die großen Grundbesitzer werden versuchen, derartige Vorstellungen frühzeitig mit allen Mitteln zu unterdrücken und – sollte das nicht gelingen – mit Heerscharen von Anwälten um jeden einzelnen Quadratmeter kämpfen. Beispiele für derartiges Verhalten sind überall auf der Welt da zu finden, wo in der Vergangenheit eine Regierung versucht hat, eine gegen die Großgrundbesitzer gerichtete Bodenreform durchzusetzen.
Für die Abneigung von Grundbesitzern, sich enteignen und mit Geld entschädigen zu lassen, gibt es mehrere Ursachen. Zunächst ist das der Unterschied zwischen einem realen Grundstück, das von selbst allerlei Nützliches hervorbringt, auch wenn man es nur liegen lässt, und dem Geld, das von selbst nichts hervorbringt.
Weit schwerer wiegt aber, dass eine Bodenreform, die jedem Menschen ein Recht auf eigenen Grund einräumt, schlagartig das dem Grundstückseigentum innewohnende Erpressungspotential zunichte machen würde.
Aggressives Eigentum ist, unabhängig von der Größe seiner Fläche, jedes Eigentumsrecht an Grund und Boden, das ausschließlich eingesetzt wird, um anderen die Nutzung eines ungenutzten Grundstücks zu verwehren.
Die Aggressivität solchen Eigentums an Grund und Boden ist unbestreitbar. Eine Welt, auf der es in vielen Gebieten schon sehr eng geworden ist, mit einer immer noch wachsenden Bevölkerung, muss entweder das Wachstum der Bevölkerung oder die Konzentration des Grundbesitzes in den Händen Weniger stoppen. Gelingt das nicht, wächst die Macht der Grundbesitzer über die Besitzlosen bis hin zu einer vollkommenen Abhängigkeit und damit zur Sklaverei.
Die Auswirkungen jedes anderen Eigentumsrechtes können ausgehebelt, oder zumindest gemildert werden. Wenn beispielsweise das Geld in wenigen Händen konzentriert ist, steht der Bevölkerung immer noch die Möglichkeit offen, ihre Güter und Leistungen im geldfreien Tauschhandel anzubieten. Das bringt zwar Schwierigkeiten mit sich, aber die Möglichkeit, Werte zu schaffen und zu tauschen, wird nicht grundsätzlich berührt. Steht jedoch aller Grund im Besitz weniger Grundbesitzer, dann sind alle anderen zwangsläufig genötigt, sich auf fremdem Grund aufzuhalten und den fremden Grund zu nutzen um sich Nahrung und Wohnung zu schaffen.
Das Eigentum an Grund und Boden ist mehr als jedes andere Eigentumsrecht geeignet, den Mitmenschen Leistungen abzupressen. Darum ist es so begehrt, und darum ist es so falsch, dass es möglich ist, Grund und Boden - über das Maß des friedlichen Eigentums hinaus - sein eigen nennen zu dürfen.
Eigentum an Produktionsmitteln
Die folgende Argumentation zum Eigentum an Produktionsmitteln ist eine Kampfansage an die Denkweisen des Kapitalismus. Sie ist eine Kampfansage an eine, die persönliche Bereicherung fördernde Gesetzeslage; sie ist eine Kampfansage an die gesellschaftlichen Normen, mit denen wir „gute Reiche“ und „schlechte Arme“ wie selbstverständlich als gottgegebene Kategorien voneinander trennen, den Reichtum der Reichen als Frucht ihrer Arbeit und als göttlichen Segen ansehen, und die Armut der Armen als selbstverschuldetes Elend ungebildeter, kinderreicher Faulenzer, Spieler und Trunkenbolde.
Dass Reichtum in aller Regel nur durch Übervorteilung und Ausbeutung entsteht, und Armut in aller Regel nur dadurch, dass von Ausbeutern getroffene Entscheidungen die davon Betroffenen in ein Leben in Armut zwingen, hört man nicht so gerne – wahr ist es trotzdem.
Um die Diskussion auf ein solides Fundament zu stellen, ist es erforderlich an dieser Stelle zunächst auf die begriffliche Unterscheidung zwischen Eigentum und Besitz einzugehen. Denn es ist wichtig, zu unterscheiden, ob derjenige, dem etwas „gehört“ auch Eigentumsrechte daran hat, oder ob er fremdes Eigentum nur besitzt.
Vom privaten Bauherren hört man oft: „Mein Haus gehört der Bank“ – doch was heißt das?
Beim privaten Hausbau folgt nach einer Ansparphase, in welcher zunächst Eigentum an Geld gesammelt wird, üblicherweise die Bau- und Verschuldungsphase, der wiederum die Nutzungs- und Tilgungsphase folgt.
Doch wenn der Bauherr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, kann er nach Fertigstellung voller Stolz behaupten: „Dieses Haus ist mein Eigentum.“
Dass stattdessen oft zu hören ist: „Mein Haus gehört der Bank“, ändert daran nichts. Dass nur zwanzig Prozent der Bausumme aus Eigenkapital stammen und achtzig Prozent von Bank und Bausparkasse finanziert wurden, spielt in punkto „Eigentum“ keine Rolle.
Der Eigentümer hat die vollständige Verfügungsgewalt über das Haus. Er kann es verkaufen, er kann es vermieten, er kann es selbst nutzen, er kann es leerstehen lassen, er kann es alle Jahre neu anstreichen, er kann den Garten pflegen oder vergammeln lassen – er ist der Eigentümer, das Haus ist die Sache, mit der er machen kann, was er will.
Das ist der Kern des Eigentumsrechtes:
Die praktisch uneingeschränkte Verfügungsgewalt über alles, was Gegenstand von „Eigentum“ sein kann. Das sind ja nicht nur die Sachen, zu denen immer noch auch die Tiere gehören, es sind auch abstrakte Rechte, die im Eigentum natürlicher und juristischer Personen stehen können. Patente, die man heute schon auf menschliche Gene erhält, Rechte an Texten und sogar einzelnen Worten, an Bildern und sogar an einzelnen Farben ...
Besitz ist etwas anderes.
Wer als Mieter in einer Wohnung oder einem Haus sitzt, hat mit dem Eigentümer vertraglich vereinbart, die Mietsache für eine bestimmte Zeit zu festgelegten Zwecken gegen Zahlung einer Miete nutzen zu dürfen. Mieter besitzen eine Wohnung, aber sie sind nicht Eigentümer.
Mieter sind folglich auch nur in dem Maße für die Mietsache verantwortlich, wie das vertraglich vereinbart ist. Primär haftet nämlich der Eigentümer für alle Schäden, die ursächlich von seinem Eigentum ausgehen. Für die Dachlawine, die ein Auto beschädigt, haftet der Eigentümer. Für die Schäden, die ein durchgegangenes Pferd anrichtet, haftet der Eigentümer, selbst für eine falsche Formel, nach der ein Lizenznehmer ein Medikament mit unerwarteten Nebenwirkungen herstellt, haftet primär der Eigentümer.
Wird das Eigentum von Dritten, also „Besitzern“ genutzt, wird der Eigentümer zwar stets versuchen, die Haftung durch vertragliche Regelungen auf den Besitzer überzuwälzen, doch das gelingt in aller Regel nur in dem Maße, wie dies dem Nutzer in Anbetracht der Höhe des Nutzungsentgeltes noch wirtschaftlich vertretbar erscheint. Letztlich erhält der Eigentümer also ein um so geringeres Nutzungsentgelt, je mehr er die Eigentumshaftung auf den Besitzer überwälzt, dieser hingegen nimmt damit aber nicht nur einen möglichen finanziellen Schaden in Kauf, er übernimmt letztlich auch die Haftung für mögliche strafrechtliche Folgen. Daraus wird deutlich, dass sowohl Eigentümer, wie auch Besitzer grundsätzlich ein hohes Eigeninteresse daran haben sollten, den Gegenstand von Besitz bzw. Eigentum bestmöglich zu erhalten, ihn zu sichern und eine vom ihm ausgehende Gefährdung durch entsprechende Sorgfalt weitgehend zu vermeiden.
Sehr viel vorteilhafter sieht es für die finanzierende Bank aus.
Eine Bank, die ein Bauprojekt zu achtzig Prozent finanziert, wird damit keineswegs zu achtzig Prozent Mit-Eigentümer des Hauses. Ihr Anspruch beschränkt sich auf die pünktliche Zahlung der vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen.
Allerdings bringt der Zinsanspruch die Bank in eine Rolle, die der Rolle des Eigentümers ähnelt. Sie erhält über den Zins nämlich einen großen Teil der Erträge des Hauses. Ist es vermietet, fließt ein Teil der Mieteinnahmen der Bank zu – wird es selbst genutzt, muss der Eigentümer trotzdem, wie ein Mieter, monatlich einen Zins dafür zahlen, dass er dort wohnen darf.
Auf alle anderen Rechte des Eigentümers verzichtet die Bank, die sind nur mit Arbeit verbunden – und in die Haftung geht sie natürlich auch nicht. Ihr Risiko ist dabei denkbar gering. Denn selbst wenn der Kredit nicht getilgt wird, ist sie über Grundpfandrechte abgesichert, was nichts anderes heißt, als dass sie letztlich doch Eigentümerin des Hauses wird, falls ihr Schuldner zahlungsunfähig wird.
Bedenkt man, dass die Bank das Geld, das zur Baufinanzierung bereitgestellt wurde, im Augenblick der Kreditgewährung erst geschaffen hat,[1] dass sie also aus nichts, als dem Wunsch der Familie Maier, ein eigenes Haus zu besitzen, für sich selbst einen Anspruch auf ein weiteres Haus generiert - so hoch sind die Zinsen üblicherweise, dass man noch ein zweites Haus dafür bauen könnte – dann erscheint dieses Verlangen einigermaßen suspekt. Bedenkt man weiter, dass die Bank durch die Grundschuldeintragung sicherstellt, dass sie das Eigentum an dem Haus tatsächlich erwirbt, sollten die Rückzahlungen nicht wie vereinbart erfolgen, dann wirkt diese irgendwie doch „parasitäre“ Form der Eigentumsbildung in Bankerhand bereits einigermaßen befremdlich. Die perverseste Form des Eigentums aber, ist das nichthaftende Eigentum an Anteilen von Unternehmen.
Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner
Eine Kapitalgesellschaft - in Deutschland eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH - ist als eigene juristische Person handlungsfähig. Sie wird von einem angestellten Geschäftsführer oder einem angestellten Vorstand vertreten.
Besonders anschaulich lässt sich die Problematik am Beispiel der börsennotierten Aktiengesellschaft darstellen:
Jeder, der ein paar Euro in der Tasche hat, kann sich jederzeit einen Anteil an einem börsennotierten Unternehmen kaufen. Er muss dazu keine Ahnung haben, muss weder wissen, was dieses Unternehmen herstellt, noch wo es sitzt, welche Verfahren genutzt werden oder wie viele Mitarbeiter es beschäftigt. Er legt einen bestimmten Geldbetrag auf den Tisch des Vorbesitzers und ist fortan berechtigt, am Gewinn dieses Unternehmens beteiligt zu werden.
Der kleine Aktienbesitzer wird dabei kein großes Unheil anrichten, die Gefahr geht vom raffinierten, mit allen Wassern gewaschenen Investmentbanker aus, der für sich – oder seine Hintermänner – ganze Aktienpakete erwirbt und dann dafür sorgen muss, dass die Kurse steigen. Schließlich will er die Aktien schnellstmöglich mit Gewinn wieder losschlagen.
Was muss er dazu tun?
Im Grunde nicht viel. Es genügt, am Markt die Hoffnung zu erwecken, dass dieses Unternehmen in naher Zukunft noch höhere Gewinne abwerfen wird als bisher schon. Das gelingt regelmäßig, wenn man sich von möglichst vielen Mitarbeitern trennt und nur diejenigen behält, die man braucht, um das Produkt zu verkaufen. Der Umsatz muss stimmen – und die Kosten müssen runter. Dann wittert die Zunft der Spekulanten ein Geschäft, die Kurse der wenigen noch am Markt befindlichen Aktien steigen, weil sich viele darum reißen, und wenn der Kurs richtig schön oben ist, gehen die Aktien des ausgehöhlten Unternehmens in kleinen Paketen an kleine Anleger, die sich weitere Kurssteigerungen und hohe Dividenden versprechen.
Doch bald stellt sich heraus, dass das Unternehmen in einer Krise ist. Die Produktpalette stimmt nicht mehr, weil an der Entwicklungsabteilung gespart wurde. Die Qualität stimmt nicht mehr, weil die Kontrolleure entlassen wurden. Die Kunden ziehen sich zurück. Der Umsatz bricht ein. Jetzt muss wirklich ein Sanierer ran. Oft ist das schon der Insolvenzverwalter. Der zerlegt das Unternehmen in handliche Stücke, verkauft das, was noch gute Zahlen schreibt, an den nächsten gierigen Investmentbanker und macht dicht, was sich nicht mehr lohnt.
Dieses Spiel ist ausschließlich destruktiv. Je mehr sich die Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen bemühen, eine gute Leistung abzuliefern, desto eher werden sie Opfer gewissenloser Spekulanten. Je mehr sie sich in die Riemen legen, während das Unternehmen von Kostensenkungsprogrammen heimgesucht wird, desto größer wird die Gier der Anteilseigner, sich einen noch größeren Brocken herauszubeißen, bevor sie die Reste der Beute den Aasgeiern überlassen.
Das geflügelte Wort von den Heuschrecken, die ganze Landstriche kahlfressen, hat weit mehr Berechtigung, als es sich Franz Müntefering hat träumen lassen, als er es in den Mund nahm, um sich für ein paar Tage den Anschein zu geben, er verfolge eine soziale Politik.
Und wenn man genau hinsieht, dann stellt man entsetzt fest, dass viele dieser Fressattacken mit geliehenem Geld in reiner Abzockermanier vorfinanziert werden, dass es oft genug die vielgelobten „ausländischen Investoren“ sind, die in nichts anderes investieren, als in Anteilsscheine, mit keinem anderen Ziel, als ein Unternehmen nach dem anderen bei lebendigem Leibe auszuwaiden.
Hätten wir Politiker, denen am Wohlergehen der deutschen Bevölkerung gelegen ist, es gäbe wirksame Gesetze dagegen. Stattdessen wurden und werden freiwillig Vereinbarungen unterschrieben, die dem ungehinderten freien Fluss des Kapitals den höchsten Rang in der Wirtschaftspolitik einräumen und jedem mit empfindlichen Strafen drohen, der es wagt, sich den internationalen Heuschreckenschwärmen in den Weg zu stellen.
Die „Kapitalgesellschaft“, ursprünglich als Instrument der Unternehmensfinanzierung konzipiert, ist zum Spielball internationaler Spekulanten geworden. Kann und darf man sie deshalb ersatzlos abschaffen?
Es ist natürlich wahr, dass eine Reihe von Unternehmen überhaupt nicht anders hätten entstehen können, als durch das Zusammenlegen des freien Kapitals vieler Menschen, um davon erst die notwendigen Investitionen bezahlen und dann die anfänglichen Ausgaben so lange bestreiten zu können, bis das Unternehmen Einnahmen erzielt und einen ersten Gewinn abwirft. Es sieht auf den ersten Blick so aus, als sei nur die Kapitalgesellschaft – und hier speziell die Aktiengesellschaft, überhaupt in der Lage, die wirklich großen Aufgaben unserer Zeit in Angriff zu nehmen.
Ja, gar kein Widerspruch.
Für die Gründung eines Unternehmens ist die Aktiengesellschaft eine ganz patente Einrichtung – aber sollte nicht trotzdem versucht werden, die Auswüchse, die sich heute daraus ergeben, zu bekämpfen? Möglichkeiten gäbe es.
Eigentum an Produktionsmitteln, das losgelöst ist von jeglicher Verantwortung, das für angerichtete Schäden nur in Höhe des eingesetzten Kapitals haftet, ist der Auslöser für jene Perversionen des Wirtschaftens, die Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung, Umweltzerstörung, Massenentlassungen und Lohnkürzungen hervorbringen, um den Renditezielen von Spekulanten zu genügen, die drohen, den Laden sonst erbarmungslos zu zerschlagen oder dicht zu machen.
Doch nicht nur bei Kapitalgesellschaften ist das Eigentum primär auf den eigenen Gewinn, auf dessen Mehrung und Sicherung gerichtet. Dieses Denken und Handeln herrscht - wenn auch meist weniger rigoros – in Personengesellschaften und bei Einzelunternehmern ebenfalls vor.
Es ist doch nicht zu übersehen, dass es Unternehmer, die sich zum Ziel gesetzt haben, bestehende Bedürfnisse bestmöglich zu befriedigen und vorhandenen Bedarf mit hochwertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen zu decken, in unserer Zeit praktisch nicht mehr gibt. Der Unternehmertypus, der heute dominiert, ist der Unternehmer, der irgendetwas unternimmt, Hauptsache, dass es überdurchschnittlich gewinnversprechend erscheint.
[1] Wolf’s wahnwitzige Wirtschaftslehrer Band III – Über das Geld
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