20.02.2006
Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm - Christian Worch und sein Grossvater - Karlsruhe
VVN-BdA macht öffentlich: Großvater des Neonazi-Aktivisten Christian Worch war NSDAP-Kreisleiter in Karlsruhe.
Bei der Eröffnung der Ausstellung „Neofaschismus in Deutschland“ am
05.02.2006 im Luthersaal an der Lutherkirche gab es an der Stelle, als
Janka Kluge an der Tafel 13 „Die Führer“ auf Christian Worch zu
sprechen kam, einen überraschenden Zwischenruf eines Teilnehmers.
Der Teilnehmer erklärte, dass Worchs Vater NSDAP-Kreisleiter in
Karlsruhe war. Eine Überprü fung ergab, dass das tatsächlich auf Worchs
Großvater zutrifft.
Hier ein Auszug aus dessen Lebenslauf, veröffentlicht in Karlsruher
Beiträge zur Geschichte des Nationalsozialismus, Universitätsverlag
Konstanz 1997, „Die Führer der Provinz“ - NS-Biografien aus Baden und
Württemberg im Beitrag von Manfred Koch
„Überzeugter Nationalsozialist eigener Prägung“ - Willi Worch, NSDAP-Kreisleiter von Karlsruhe:
„Willi Worch, geb. 26. Juli 1896 in Straßburg, evangelisch,
Kirchenaustritt, Vater: Adam Worch, Schreinergeselle, Mutter: Sophie
geb. Stengel, verheiratetseit 1935 mit Erika Worch, geb. Riedner, vier
Kinder. Volks- und Gewerbeschulbesuch, Bierbrauer, 1914 -1918
Kriegsteil 1923 - März 1924 arbeitslos. 1914 - 1923 Mitglied des
Brauerei- und Mühlenar völkischnationalen Gruppierungen, 1. Januar 1926
Mitglied der NSDAP (Mitglieds nr. 24375) und der SA (bis 1930), 1933
Mitglied der NSV, 1935 Mitglied des NS-Fliegerkorps, 1936 Mitglied des
RLB, 1927 - 1929 »Bezirksführer« des Bezirks Karlsruhe der NSDAP, 1930
- 1935 Stadtrat, 1930 - 1932 Sektionsleiter der NSDAP
Karlsruhe-Südstadt, Sommer 1932 NSDAP-Kreisleiter von Karlsruhe (1.
Januar 1933 - Ende 1944 hauptamtlich), 1937 - 1944 Beisitzer beim
Volksgerichtshof. 26. April 1945 Verhaftung, 16. Juli 1948 Ludwigsburg:
»Minderbelasteter«, Haftentlassung, 17. Januar 1950 Urteil der
Zentralberufungskammer Karlsruhe: »Belasteter«, ab 1949 Tätigkeit als
Vertreter, gest. 23. November 1972 in Karlsruhe.“
Worch kam glimpflich bei der „Entnazifizierung“ davon, weil er
Entlastungszeugen angeben konnte und die Spruchkammern in dem von
Restauration geprägten Klima des beginnenden Kalten Krieges generell
sehr milde Urteile fällten. Dem Gesamturteil des Historikers
Manfred Koch in o.g. Beitrag
„Aus der historischen Distanz muß festgehalten werden, daß Willi Worch
sich vor 1933 mit seinem Einsatz für die NSDAP als entschiedener Gegner
der Demokratie betätigte, mit seiner Bereitschaft zur physischen Gewalt
einer ihrer Totengräber auf der lokalen Ebene wurde. Nach 1933 förderte
er durch seine Politik als Stadtrat und Kreisleiter massiv den
nationalsozialistischen Antisemitismus und funktionierte so in seinem
Wirkungsbereich - wie so viele andere - als willfähriger Wegbereiter
des Holocausts. Der Versuch, sich in seinem Verfahren unter Hinweis auf
die ärztliche Behandlung durch einen Juden 1932/33 und den Kauf von
Benzin bei einer Nichtarierin »Alibijuden« zu verschaffen, war ein
durchaus gängiges Verhaltensmuster. Es belegt in seiner Unverfrorenheit
zugleich aber das Ausmaß der Verdrängung oder der Uneinsichtigkeit in
die Verstrickung in das und die Mitverantwortung für das
nationalsozialistische Menschheitsverbrechen.“
stimmt die VVN-BdA uneingeschränkt zu. Sie wird sich weiter mit den
Wurzeln des Neofaschismus auseinandersetzen und fragt: Muss es nicht
ein besonderer Reiz für den Neonazi-Enkel sein, wenn er mit seinen
Kumpanen - wie schon mehrfach - in der Karlsruher Südstadt marschiert,
für die sein Nazi-Großvater bereits vor der Machtübertragung
NSDAP-Sektionsleiter war. Fakt ist jedenfalls: Beide haben nichts aus
dem faschistischen Menschheitsverbrechen gelernt.
Der an die berüchtigten Nazi-Aufmärsche anknüpfende
Neonazi-Fackelmarsch am 03.12.2005 in Karlsruhe und der geplante
Aufmarsch am 28.01.2006, der selbsternannten „Märtyrern“ gelten sollte,
konnten aufgrund gemeinsamer Gegenwehr verhindert werden.
Am gleichen Tag durften Neonazis – auch wenn sie nicht sehr weit kamen
- in Lüneburg, Dortmund und Stuttgart aufmarschieren. Damit muss
endlich Schluss sein.
Die VVN-BdA fordert das Bundesverfassungsgericht auf, aus der
Geschichte zu lernen und die Genehmigungspraxis zugunsten von
Neonazi-Aufmärschen zu beenden.
Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!