30.06.2007
Steckt der kleine Website-Betreiber von nebenan voll der kriminellen Energie?
Ist er nur mit drakonischen Strafen davon abzuhalten, diese auszuleben? Oder genügt ein freundlicher Wink, ihn auf den
Pfad der Tugend zurückzuführen? Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.
fordert eine zivilisierte Gesellschaft.
Wer kennt sie nicht, die Versuchung: ein kleines Stückchen
Stadtplan einscannen und im Internet veröffentlichen, um Besuchern die
Anreise zu erleichtern. Schnell gedacht, schnell gemacht.
Doch schon prangt ein Fanal mangelnden Unrechtsbewusstseins auf
der eigenen Homepage. Wegweisend nicht nur für Besucher, sondern auch
für solche, die genau in diesem Fehler eine Einkommensquelle sehen.
Denn: Stadtpläne und Landkarten sind urheberrechtlich geschützt.
Weiß man nicht? Sollte man aber wissen. Denn sonst kann's teuer werden, sehr teuer.
Seit geraumer Zeit schon betätigen sich spezialisierte Anwälte im
Auftrag einiger Kartenverlage damit, die kleinen Urheberrechtsverletzer
ganz groß zur Kasse zu bitten. Sie durchforsten per Suchmaschine das
Internet, spüren Stadtplanteile auf und teilen einem aus allen Wolken
fallenden Homepage-Inhaber mit, dass er gegen das Gesetz verstoßen
habe. Die Abmahnung ist da.
Und diese besteht keineswegs nur aus einem belehrenden Schreiben.
Beigefügt sind eine Schadensersatzforderung, eine abzugebende
"strafbewehrte Unterlassungserklärung" ("zur Beseitigung der
Wiederholungsgefahr") und die Kostennote, wie der Anwalt seine Rechnung
nennt. Wodurch der Ertappte gleich auch mal erfährt, dass er selbst es
ist, der diese zu begleichen hat. Weiß vorher auch nicht jeder.
Auf durchschnittlich ca. 1.270 Euro kommt der
Spaß am "eigenen" Lageplänchen. Und der ist damit auch schon wieder
gründlich vorbei. Denn selbst
wenn der Abgemahnte darauf eingeht, seinen Lageplan zu lizenzieren
(d.h. die Schadensersatzforderung zzgl. MwSt. in eine Nutzungserlaubnis
umzuwandeln) - viel Freude daran wird er nicht mehr haben. Nur 16% der
wegen "unerlaubter Nutzung von Kartenrechten im Internet" Abgemahnten
geben an, später die Lust am Betreiben der eigenen Website
uneingeschränkt wiedergewonnen zu haben.
Also Kahlschlag querbeet durch das private, das
kleingewerbliche Internet? Weg mit allen, die das Gesetzbuch nicht
auswendig kennen?
Die .de-Domains letztlich nur noch eine Domäne derer, die sich
einen Tross gewiefter Juristen leisten können? Eine beklemmende
Vorstellung.
Dabei ist die Sache mit der Kartographie nur eine von vielen
Schauplätzen, auf denen Abmahnschlachten toben. Massenhaft werden
arglose Ebay-Verkäufer wegen unvollständiger Angaben abgemahnt.
Massenhaft werden ahnungslose Tüftler zur Kasse gebeten, die mit dem
Namen eines Legespiels eine eingetragene Marke verletzt haben. Und und
und. Und fast immer ist es der unbescholtene Bürger, der - völlig
konsterniert und ungeübt in rechtlichen Auseinandersetzungen - sich
allein und hilflos der geballten Macht paragraphenkundiger
Geldeintreiber ausgeliefert sieht.
So stellt sich denn auch ernsthaft die Frage, ob es wirklich
darum geht, dem Delinquenten Besserung abzuverlangen. Oder etwas
anderes.
Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. kämpft seit Jahren gegen
den Missbrauch des deutschen Abmahnwesens. Es gibt zwar durchaus Fälle,
in denen dreiste Rechtsverletzer nicht anders zur Räson zu bringen sind
als durch einen herben Schlag gegen eine der empfindlichsten Stellen:
den Geldbeutel.
"Es muss weh tun, sonst wirkt es nicht", sagen die Abmahner.
Aber ist das wirklich so? All die unbedarften Stadtplan-"Klauer"
unbelehrbare "schwere Jungs", denen gleich beim Erstkontakt nur mit
ebenso schwerem Geschütz beizukommen ist?
Der gemeinnützige Verein hat in einem wissenschaftlichen
Feldversuch ermittelt, dass genau dies nicht der Fall ist. Dass wir, im
Gegenteil, durchaus noch in einer zivilisierten Gesellschaft leben
könnten, in der der Missetäter erst einmal mit Nachsicht (und gutem
Willen, wenn vorhanden) auf seinen Verstoß aufmerksam gemacht werden
könnte. Und dies durchaus wirksam.
Denn der Arzt, die Kosmetikerin, der Bienenzüchter tun ihr
dunkles Werk nicht etwa in freier Auslegung von Recht und Ordnung. Sie
wissen vielmehr nicht, was sie da tun. Wie sonst sollte es möglich
sein, dass selbst Juristen und Verlage in dieselbe Abmahnfalle tappen?
Für seine Studie hat der Verein - unter tatkräftiger Mitwirkung
vieler bereits von einer einschlägigen Abmahnung Betroffener - mit
einem öffentlich zugänglichen Bildersuchprogramm Internetseiten
aufgespürt, in die ein Stück Stadtplan eingebunden war. Also ganz in
der Manier der Abmahner, nur mit anderer Absicht. 850 Webmaster wurden
angeschrieben und freundlich-sachlich auf ihr Delikt aufmerksam
gemacht. Ohne Drohung, ohne Forderung, ohne Rechnung.
Ergebnis: gleich bei 43% der Wachgerüttelten reichte eine einzige
schlichte E-Mail, um dem Status der Rechtverletzung ein sofortiges Ende
zu setzen. Sie entfernten die strittige Karte umgehend aus dem Netz.
Viele davon reagierten darüberhinaus äußerst dankbar für den Hinweis.
Die Kartenverlage sollten sich überlegen, ob sie einen solchen
Prozentsatz nicht lieber zu zufriedenen Kunden machen sollten. Was bei
Lizenzpreisen um die 900 Euro, inkl. MwSt., für einen DIN-A6-Ausschnitt
freilich nicht ganz einfach ist. DIN A6 braucht kaum jemand für seinen
Lageplan. Aber etwas Kleineres für weniger Geld wird gar nicht erst
angeboten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Auch die verbleibenden 57% der Angeschriebenen sind keinesfalls
samt und sonders als mutwillige Rechtsbrecher einzustufen. Der Versuch
dauerte zwei Wochen - wer die warnende Mail danach erst zur Kenntnis
nahm, wurde statistisch nicht mehr als Erfolg erfasst. Auch muss
berücksichtigt werden, dass die Adressaten von ihnen Unbekannten
angeschrieben wurden. Mit etwas mehr Unterstützung der
Internet-Provider zum Beispiel hätte die Erfolgsquote wesentlich höher
ausfallen können.
Das Argument, dass nur die Abmahnkeule Einsicht schafft, hat die
Abmahnwelle e.V. (www.abmahnwelle.de) mit ihrer Studie jedenfalls
widerlegt. Ein freundlicher Klaps tut's vollauf.
Und im Dienste des verantwortungsvollen Umgangs miteinander wurde
der Versuch jetzt in ein Dauerprojekt umgewandelt. Weiterhin werden
Kartenverwender kostenlos und unverbindlich auf ihre meist
unwissentlich begangene Verletzung des Urheberrechts hingewiesen. Die
positiven Ergebnisse des Feldversuchs wurden dabei jetzt schon
übertroffen.
Abgerundet wird das Engagement des Vereins mit einer Reihe von
Ratschlägen für eine Kultur der sozialen Kompetenz. Nämlich wie man
selbst und ohne Anwalt auf Rechtsverletzer zugehen kann.
Dass professionelle Abmahner diese beherzigen werden, darf
natürlich bezweifelt werden. Dazu ist das Geschäft mit der Abmahnung
eben immer noch zu lukrativ.
Aber es dürften immerhin Millionen von Euro an unnötigen Kosten
sein, die auf diese Weise den "kleinen" Teilnehmern des Internets
erspart bleiben. Ganz zu schweigen vom traumatischen Erlebnis des
Einzelnen, sich als Krimineller abgestempelt zu fühlen. Wegen einer
Anfahrtskizze. Wegen sogenannten Kartenklaus. Allein in den zwei Wochen des Feldversuchs waren es rechnerisch
denn auch schon 464.820 Euro, die ohne den Einsatz der Abmahnwelle e.V.
in absehbarer Zeit eingetrieben worden wären. Bei den 366
Websitebetreibern, die den Hinweis nun umsonst bekamen, aber nicht
vergebens.
Also, wenn Sie einen Bekannten haben, der seinen Freunden zeigt,
wo er zu finden ist - weisen Sie ihn ruhig darauf hin, dass auch andere
ihn finden werden.
Forschungsstelle A b m a h n w e l l e e. V. verein@abmahnwelle.de
Uracher Strasse 6, 73312 Geislingen an der Steige
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