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30.06.2007
Steckt der kleine Website-Betreiber von nebenan voll der kriminellen Energie?



Ist er nur mit drakonischen Strafen davon abzuhalten, diese auszuleben? Oder genügt ein freundlicher Wink, ihn auf den Pfad der Tugend zurückzuführen? Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. fordert eine zivilisierte Gesellschaft.
Wer kennt sie nicht, die Versuchung: ein kleines Stückchen Stadtplan einscannen und im Internet veröffentlichen, um Besuchern die Anreise zu erleichtern. Schnell gedacht, schnell gemacht.

Doch schon prangt ein Fanal mangelnden Unrechtsbewusstseins auf der eigenen Homepage. Wegweisend nicht nur für Besucher, sondern auch für solche, die genau in diesem Fehler eine Einkommensquelle sehen.

Denn: Stadtpläne und Landkarten sind urheberrechtlich geschützt.
Weiß man nicht? Sollte man aber wissen. Denn sonst kann's teuer werden, sehr teuer.

Seit geraumer Zeit schon betätigen sich spezialisierte Anwälte im Auftrag einiger Kartenverlage damit, die kleinen Urheberrechtsverletzer ganz groß zur Kasse zu bitten. Sie durchforsten per Suchmaschine das Internet, spüren Stadtplanteile auf und teilen einem aus allen Wolken fallenden Homepage-Inhaber mit, dass er gegen das Gesetz verstoßen habe. Die Abmahnung ist da.

Und diese besteht keineswegs nur aus einem belehrenden Schreiben. Beigefügt sind eine Schadensersatzforderung, eine abzugebende "strafbewehrte Unterlassungserklärung" ("zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr") und die Kostennote, wie der Anwalt seine Rechnung nennt. Wodurch der Ertappte gleich auch mal erfährt, dass er selbst es ist, der diese zu begleichen hat. Weiß vorher auch nicht jeder.

Auf durchschnittlich ca. 1.270 Euro kommt der Spaß am "eigenen" Lageplänchen. Und der ist damit auch schon wieder gründlich vorbei. Denn selbst wenn der Abgemahnte darauf eingeht, seinen Lageplan zu lizenzieren (d.h. die Schadensersatzforderung zzgl. MwSt. in eine Nutzungserlaubnis umzuwandeln) - viel Freude daran wird er nicht mehr haben. Nur 16% der wegen "unerlaubter Nutzung von Kartenrechten im Internet" Abgemahnten geben an, später die Lust am Betreiben der eigenen Website uneingeschränkt wiedergewonnen zu haben.

Also Kahlschlag querbeet durch das private, das kleingewerbliche Internet? Weg mit allen, die das Gesetzbuch nicht auswendig kennen?
Die .de-Domains letztlich nur noch eine Domäne derer, die sich einen Tross gewiefter Juristen leisten können? Eine beklemmende Vorstellung.

Dabei ist die Sache mit der Kartographie nur eine von vielen Schauplätzen, auf denen Abmahnschlachten toben. Massenhaft werden arglose Ebay-Verkäufer wegen unvollständiger Angaben abgemahnt. Massenhaft werden ahnungslose Tüftler zur Kasse gebeten, die mit dem Namen eines Legespiels eine eingetragene Marke verletzt haben. Und und und. Und fast immer ist es der unbescholtene Bürger, der - völlig konsterniert und ungeübt in rechtlichen Auseinandersetzungen - sich allein und hilflos der geballten Macht paragraphenkundiger Geldeintreiber ausgeliefert sieht.

So stellt sich denn auch ernsthaft die Frage, ob es wirklich darum geht, dem Delinquenten Besserung abzuverlangen. Oder etwas anderes.


Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. kämpft seit Jahren gegen den Missbrauch des deutschen Abmahnwesens. Es gibt zwar durchaus Fälle, in denen dreiste Rechtsverletzer nicht anders zur Räson zu bringen sind als durch einen herben Schlag gegen eine der empfindlichsten Stellen: den Geldbeutel.

"Es muss weh tun, sonst wirkt es nicht", sagen die Abmahner.
Aber ist das wirklich so? All die unbedarften Stadtplan-"Klauer" unbelehrbare "schwere Jungs", denen gleich beim Erstkontakt nur mit ebenso schwerem Geschütz beizukommen ist?

Der gemeinnützige Verein hat in einem wissenschaftlichen Feldversuch ermittelt, dass genau dies nicht der Fall ist. Dass wir, im Gegenteil, durchaus noch in einer zivilisierten Gesellschaft leben könnten, in der der Missetäter erst einmal mit Nachsicht (und gutem Willen, wenn vorhanden) auf seinen Verstoß aufmerksam gemacht werden könnte. Und dies durchaus wirksam.

Denn der Arzt, die Kosmetikerin, der Bienenzüchter tun ihr dunkles Werk nicht etwa in freier Auslegung von Recht und Ordnung. Sie wissen vielmehr nicht, was sie da tun. Wie sonst sollte es möglich sein, dass selbst Juristen und Verlage in dieselbe Abmahnfalle tappen?

Für seine Studie hat der Verein - unter tatkräftiger Mitwirkung vieler bereits von einer einschlägigen Abmahnung Betroffener - mit einem öffentlich zugänglichen Bildersuchprogramm Internetseiten aufgespürt, in die ein Stück Stadtplan eingebunden war. Also ganz in der Manier der Abmahner, nur mit anderer Absicht. 850 Webmaster wurden angeschrieben und freundlich-sachlich auf ihr Delikt aufmerksam gemacht. Ohne Drohung, ohne Forderung, ohne Rechnung.

Ergebnis: gleich bei 43% der Wachgerüttelten reichte eine einzige schlichte E-Mail, um dem Status der Rechtverletzung ein sofortiges Ende zu setzen. Sie entfernten die strittige Karte umgehend aus dem Netz. Viele davon reagierten darüberhinaus äußerst dankbar für den Hinweis.

Die Kartenverlage sollten sich überlegen, ob sie einen solchen Prozentsatz nicht lieber zu zufriedenen Kunden machen sollten. Was bei Lizenzpreisen um die 900 Euro, inkl. MwSt., für einen DIN-A6-Ausschnitt freilich nicht ganz einfach ist. DIN A6 braucht kaum jemand für seinen Lageplan. Aber etwas Kleineres für weniger Geld wird gar nicht erst angeboten. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Auch die verbleibenden 57% der Angeschriebenen sind keinesfalls samt und sonders als mutwillige Rechtsbrecher einzustufen. Der Versuch dauerte zwei Wochen - wer die warnende Mail danach erst zur Kenntnis nahm, wurde statistisch nicht mehr als Erfolg erfasst. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Adressaten von ihnen Unbekannten angeschrieben wurden. Mit etwas mehr Unterstützung der Internet-Provider zum Beispiel hätte die Erfolgsquote wesentlich höher ausfallen können.


Das Argument, dass nur die Abmahnkeule Einsicht schafft, hat die Abmahnwelle e.V. (www.abmahnwelle.de) mit ihrer Studie jedenfalls widerlegt. Ein freundlicher Klaps tut's vollauf.

Und im Dienste des verantwortungsvollen Umgangs miteinander wurde der Versuch jetzt in ein Dauerprojekt umgewandelt. Weiterhin werden Kartenverwender kostenlos und unverbindlich auf ihre meist unwissentlich begangene Verletzung des Urheberrechts hingewiesen. Die positiven Ergebnisse des Feldversuchs wurden dabei jetzt schon übertroffen.

Abgerundet wird das Engagement des Vereins mit einer Reihe von Ratschlägen für eine Kultur der sozialen Kompetenz. Nämlich wie man selbst und ohne Anwalt auf Rechtsverletzer zugehen kann.
Dass professionelle Abmahner diese beherzigen werden, darf natürlich bezweifelt werden. Dazu ist das Geschäft mit der Abmahnung eben immer noch zu lukrativ.

Aber es dürften immerhin Millionen von Euro an unnötigen Kosten sein, die auf diese Weise den "kleinen" Teilnehmern des Internets erspart bleiben. Ganz zu schweigen vom traumatischen Erlebnis des Einzelnen, sich als Krimineller abgestempelt zu fühlen. Wegen einer Anfahrtskizze. Wegen sogenannten Kartenklaus. Allein in den zwei Wochen des Feldversuchs waren es rechnerisch denn auch schon 464.820 Euro, die ohne den Einsatz der Abmahnwelle e.V. in absehbarer Zeit eingetrieben worden wären. Bei den 366 Websitebetreibern, die den Hinweis nun umsonst bekamen, aber nicht vergebens.

Also, wenn Sie einen Bekannten haben, der seinen Freunden zeigt, wo er zu finden ist - weisen Sie ihn ruhig darauf hin, dass auch andere ihn finden werden.

Forschungsstelle A b m a h n w e l l e e. V.
verein@abmahnwelle.de
Uracher Strasse 6, 73312 Geislingen an der Steige
Telefax: 07331-69 07 15 - Telefon: 07331-69 07 17

VR 602 Amtsgericht, 73312 Geislingen seit 2.05.03
1.Vors.: Jutta U. Rosenbach, 2.Vors.: Rudolf Koch

Vom Finanzamt seit 21.07.03 ermächtigt, abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen f. Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
SPENDENKONTO: KSK GP BLZ 61050000 KONTO-Nr.15475792





www.abmahnwelle.de


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