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25.05.2005
Altersvorsorge in Deutschland - für alle Generationen gerecht



Die Bundesregierung hat den Nationalen Strategiebericht 2005 zur Alterssicherung beschlossen: Die gesetzliche Rente bleibt die tragende Säule der Alterssicherung, ist aber - entsprechend dem Grundsatz der Nachhaltigkeit - für den demographischen Wandel zukunftsfest gemacht worden.


Die Staaten der Europäischen Union stehen vor großen Herausforderungen aufgrund der demografischen Entwicklung. Immer mehr Alten stehen immer weniger Junge gegenüber. Die EU-Staaten haben bereits 2001 beschlossen, wie dieser zentralen Herausforderung am besten begegnet werden kann. Sie haben ein umfassendes Konzept dafür gefordert, wie die Alterssicherung auf lange Sicht zu gewährleisten ist.

Die Bundesregierung stellt sich seit Jahren der öffentlich geführten Debatte über die Zukunft der Alterssicherung. Sie hat Reformen verwirklicht, die sich mit der vom EU-Rat 2001 in Göteborg beschlossenen Philosophie decken. Diese Philosophie beinhaltet u.a., die Finanzierbarkeit der Alterssicherung unter Berücksichtigung sich wandelnder sozialer Erfordernisse zu erhalten. Das europäische Sozialmodell kann nur gesichert werden, wenn es überall mehr Wachstum und Beschäftigung gibt.

Die Bundesregierung hat bereits 2001 die zusätzliche und staatliche geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente") eingeführt. Dieser Weg wird weiter beschritten und ausgebaut. Dies sichert langfristig eine angemessene Alterssicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt dabei auch in Zukunft die erste und wichtigste Säule der Altersvorsorge. Die Reformen 2003/2004 tragen dem Rechnung. An den Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung wird festgehalten:

    •     Finanzierung aus paritätischen Beiträgen und Zuschüssen des Bundes im Umlageverfahren
    •     Orientierung der Rentenhöhe an den Vorleistungen der Versicherten

    •     Teilhabe der Rentnerinnen und Rentnern an der wirtschaftlichen Entwicklung durch eine lohnorientierte Rentenanpassung.

Durch gesetzliche Festlegungen hat die Bundesregierung klare Entwicklungsziele bis 2030 vorgegeben. Diese Ziele beinhalten die Rentenhöhe durch Vorgabe eines unteren Sicherungsniveaus und eine Begrenzung der Beiträge.

Von besonderer Bedeutung unter dem Blickwinkel der Generationengerechtigkeit ist, dass ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingeführt wurde. Er gilt erstmals 2005 und berücksichtigt künftig das zahlenmäßige Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtigen Beschäftigten. Nach wie vor orientiert sich die Rentendynamik an der beitragspflichtigen Bruttolohn- und -gehaltssumme.

Hintergrund

Der Europäische Rat (EU-Rat) hat auf seiner Tagung in Göteborg im Juni 2001 die Alterung der Bevölkerung als eine wichtige Herausforderung der Europäische Union (EU) identifiziert und ein umfassendes Konzept gefordert, um den Herausforderungen, die eine alternde Gesellschaft stellt, zu begegnen.

Daraufhin beschloss der EU-Rat in Stockholm die Anwendung der "offenen Methode der Koordinierung" (OMK) auf den Bereich der Alterssicherung.

Auf der Tagung in Laeken im Dezember 2001 wurde dieser Beschluss konkretisiert; der EU-Rat legte elf gemeinsame Ziele sowie Arbeitsmethoden für die weitere Zusammenarbeit fest. Die Grundlage für diese Zusammenarbeit bilden "Nationale Strategieberichte". Darin legen die Mitgliedstaaten ihre Strategien zur Reform ihrer Alterssicherungssysteme dar. Der erste Nationale Strategiebericht Alterssicherung ist in 2002 vorgelegt worden.

Im Rahmen der Lissabon-Strategie hat der EU-Rat im März 2003 in Brüssel beschlossen, dass die Mitgliedstaaten einen zweiten Nationalen Strategiebericht Alterssicherung im Jahr 2005 vorlegen sollen.

Die Ergebnisse fließen in den "Gemeinsamen Bericht der Kommission und des Rates zur sozialen Eingliederung und zum Sozialen Schutz ein, der dem EU-Rat auf seinem Frühjahrsgipfel im März 2006 vorgelegt wird.





www.bundesregierung.de


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