25.05.2005 Altersvorsorge in Deutschland - für alle Generationen gerecht
Die Bundesregierung hat den Nationalen Strategiebericht 2005 zur
Alterssicherung beschlossen: Die gesetzliche Rente bleibt die tragende
Säule der Alterssicherung, ist aber - entsprechend dem Grundsatz der
Nachhaltigkeit - für den demographischen Wandel zukunftsfest gemacht
worden.
Die Staaten der Europäischen Union stehen vor großen Herausforderungen
aufgrund der demografischen Entwicklung. Immer mehr Alten stehen immer
weniger Junge gegenüber. Die EU-Staaten haben bereits 2001 beschlossen,
wie dieser zentralen Herausforderung am besten begegnet werden kann.
Sie haben ein umfassendes Konzept dafür gefordert, wie die
Alterssicherung auf lange Sicht zu gewährleisten ist.
Die Bundesregierung stellt sich seit Jahren der öffentlich geführten
Debatte über die Zukunft der Alterssicherung. Sie hat Reformen
verwirklicht, die sich mit der vom EU-Rat 2001 in Göteborg
beschlossenen Philosophie decken. Diese Philosophie beinhaltet u.a.,
die Finanzierbarkeit der Alterssicherung unter Berücksichtigung sich
wandelnder sozialer Erfordernisse zu erhalten. Das europäische
Sozialmodell kann nur gesichert werden, wenn es überall mehr Wachstum
und Beschäftigung gibt.
Die Bundesregierung hat bereits 2001 die zusätzliche und staatliche
geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente") eingeführt. Dieser Weg wird
weiter beschritten und ausgebaut. Dies sichert langfristig eine
angemessene Alterssicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt
dabei auch in Zukunft die erste und wichtigste Säule der
Altersvorsorge. Die Reformen 2003/2004 tragen dem Rechnung. An den
Grundsätzen der gesetzlichen Rentenversicherung wird festgehalten:
• Finanzierung aus paritätischen Beiträgen und Zuschüssen des Bundes im Umlageverfahren
• Orientierung der Rentenhöhe an den Vorleistungen der Versicherten
• Teilhabe der Rentnerinnen und
Rentnern an der wirtschaftlichen Entwicklung durch eine lohnorientierte
Rentenanpassung.
Durch gesetzliche Festlegungen hat die Bundesregierung klare
Entwicklungsziele bis 2030 vorgegeben. Diese Ziele beinhalten die
Rentenhöhe durch Vorgabe eines unteren Sicherungsniveaus und eine
Begrenzung der Beiträge.
Von besonderer Bedeutung unter dem Blickwinkel der
Generationengerechtigkeit ist, dass ein Nachhaltigkeitsfaktor in die
Rentenformel eingeführt wurde. Er gilt erstmals 2005 und berücksichtigt
künftig das zahlenmäßige Verhältnis von Leistungsbeziehern und
versicherungspflichtigen Beschäftigten. Nach wie vor orientiert sich
die Rentendynamik an der beitragspflichtigen Bruttolohn- und
-gehaltssumme.
Hintergrund
Der Europäische Rat (EU-Rat) hat auf seiner Tagung in Göteborg im
Juni 2001 die Alterung der Bevölkerung als eine wichtige
Herausforderung der Europäische Union (EU) identifiziert und ein
umfassendes Konzept gefordert, um den Herausforderungen, die eine
alternde Gesellschaft stellt, zu begegnen.
Daraufhin beschloss der EU-Rat in Stockholm die Anwendung der
"offenen Methode der Koordinierung" (OMK) auf den Bereich der
Alterssicherung.
Auf der Tagung in Laeken im Dezember 2001 wurde dieser Beschluss
konkretisiert; der EU-Rat legte elf gemeinsame Ziele sowie
Arbeitsmethoden für die weitere Zusammenarbeit fest. Die Grundlage für
diese Zusammenarbeit bilden "Nationale Strategieberichte". Darin legen
die Mitgliedstaaten ihre Strategien zur Reform ihrer
Alterssicherungssysteme dar. Der erste Nationale Strategiebericht
Alterssicherung ist in 2002 vorgelegt worden.
Im Rahmen der Lissabon-Strategie
hat der EU-Rat im März 2003 in Brüssel beschlossen, dass die
Mitgliedstaaten einen zweiten Nationalen Strategiebericht
Alterssicherung im Jahr 2005 vorlegen sollen.
Die Ergebnisse fließen in den "Gemeinsamen Bericht der Kommission
und des Rates zur sozialen Eingliederung und zum Sozialen Schutz ein,
der dem EU-Rat auf seinem Frühjahrsgipfel im März 2006 vorgelegt wird.