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01.07.2005
Abstimmung über Vertrauensfrage macht Neuwahlen möglich - Juli 2005

Am Freitag den 1. Juli hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die
Vertrauensfrage vor dem Deutschen Bundestag gestellt. Damit will der
Bundeskanzler erreichen, dass Bundespräsident Horst Köhler von den
Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, Neuwahlen zum
Deutschen Bundestag herbeizuführen.
Am Freitag den 1. Juli hat Bundeskanzler Gerhard Schröder die
Vertrauensfrage vor dem Deutschen Bundestag gestellt. Damit will der
Bundeskanzler erreichen, dass Bundespräsident Horst Köhler von den
Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen kann, Neuwahlen zum
Deutschen Bundestag herbeizuführen.
In der Abstimmung über den Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen
auszusprechen, stimmten151 Abgeordnete mit Ja, also weniger als
die erforderliche Mehrheit (301 Stimmen) der Mitglieder des Deutschen
Bundestages.
Der Bundespräsident kann damit auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag
binnen 21 Tagen auflösen (Artikel 68 Grundgesetz). Die Frist für die
Entscheidung des Bundespräsidenten läuft bis zum 22. Juli 2005.
Folgt der Bundespräsident dem Antrag des Bundeskanzlers und löst
den Bundestag auf, wird innerhalb von 60 Tagen neu gewählt, wie es
Artikel 39 des Grundgesetzes vorschreibt. Dies bedeutet, dass Neuwahlen
bis zum 20. September 2005 durchgeführt werden müssen, wenn der
Bundespräsident am 22. Juli 2005 die Auflösung des Deutschen
Bundestages beschließen sollte.
Bis zum ersten Zusammentreten eines neugewählten 16. Deutschen
Bundestages - spätestens 30 Tage nach der Wahl - bleiben sowohl der
Bundestag als auch die Bundesregierung unter Leitung des Bundeskanzlers
im Amt und sind beschluss- und handlungsfähig.

www.bundesregierung.de www.bundestag.de
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