13.02.2006 Arbeitslosengeld II - Fehlanreize beheben - Februar 2006
Unverheiratete, volljährige, unter 25-Jährige sollen grundsätzlich in
die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. Damit wird eine
Vereinbarung des Koalitionsvertrages umgesetzt.
Ziel sei nicht, pauschal das Arbeitslosengeld-II (ALG-II) für unter
25-Jährige zu kürzen, sagte der Sprecher des Arbeitsministeriums,
Stefan Giffeler: "Sondern es geht um einen effizienten und gerechten
Einsatz der Steuermittel des ALG-II."
Seit der Einführung der Hartz-Gesetze sind viele anspruchsberechtigte
Jugendliche aus dem Elternhaus ausgezogen. Sie haben eine eigene
Bedarfsgemeinschaft gegründet und damit Anspruch auf höhere Leistungen.
Diese Fehlsteuerung wird nun behoben.
Was ändert sich für ALG-II-Empfänger unter 25 Jahren?
Sie werden keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine eigene Wohnung mehr
haben. Nur wer aus zwingenden Gründen auszieht, erhält eine eigene
Wohnung und auch künftig 100 Prozent der Regelleistung. Das ist zum
Beispiel dann der Fall, wenn eine Ausbildung einen Umzug notwendig
macht.
Wie die unter 18-Jährigen, die noch im Elternhaus wohnen, haben sie künftig Anspruch auf 80 Prozent der Regelleistung.
Das Einkommen der Eltern, mit denen sie eine Bedarfsgemeinschaft
bilden, wird angerechnet. Die Neuregelung soll ab dem 1. April 2006
gelten. Betroffen sind Jugendliche, die ab diesem Datum aus dem
Elternhaus ausziehen.
Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag
"Wir werden eine Präzisierung bei der Definition der
Bedarfsgemeinschaften vornehmen. Künftig sollen unverheiratete,
volljährige, unter 25-jährige Kinder grundsätzlich in die
Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen werden. ... Unter 25-Jährige,
die erstmals eine eigene Wohnung beziehen wollen, können künftig nur
noch Leistungen erhalten, wenn sie vorher die Zustimmung des
Leistungsträgers einholen. Damit wollen wir verhindern, dass
Bedarfsgemeinschaften nur zu dem Zweck gegründet werden, um höhere
Arbeitslosengeld-II-Ansprüche geltend zu machen."