15.05.2006 Die Rechte der ausländischen Mitbürger in Deutschland - Tekin E.
Trotz vieler im Grundgesetz festgehaltener Grundrechte, werden
Ausländer häufig benachteiligt. Ob dies nun im Berufsleben, in der
Schule / Universität vorkommt oder vor einem deutschen Gericht. Die
Rechte werden nicht anerkannt. Nun weiß man auch nicht unbedingt, ob
ein Ausländer gegenüber einem deutschen Staatsbürger in seinen
Grundrechten eingeschränkt ist oder nicht. Wie sieht es z. B. mit dem
„Wahlrecht für Ausländer“ aus? Dürfen sie an allen Wahlen teilnehmen
(vorausgesetzt man ist der deutschen Sprache mächtig)? Aber auch
anderweitig werden „Nichtdeutsche“ benachteiligt.
Diese Benachteiligung muss aber nicht immer bedeuten, dass es der oder
dem ausländischen Mitbürger/in an Deutschkenntnissen mangelt oder, dass
das Bildungsniveau niedriger ist. Im Gegenteil! Es kommt sogar mal vor,
dass der bzw. die Ausländer/in auf einem höheren Bildungsniveau ist.
Dieses Niveau entsteht dadurch, dass man in Deutschland als
Ausländer/in häufig doppelt soviel leisten muss wie ein Deutscher, um
die gleiche Akzeptanz zu erlangen.
Beispiel 1:
Zwei Schüler gehen in eine mündliche Abiturprüfung – der Eine ist
deutscher Herkunft und der Andere türkischer. Beide sind auf demselben
Leistungsniveau. Doch der „Türke“ hat sich besser auf die Prüfung
vorbereitet als der „Deutsche“. Obwohl beide von denselben Lehrern
bewertet werden, bekommt der Türke die schlechtere Note. Finden Sie den
Fehler!
Beispiel 2:
Gerichtsverhandlung vom 04.05.2006 im Amtsgericht /
Salzgitter-Lebenstedt – ein Türke wurde nach einem Autounfall als
Unfallverursacher hingestellt. Nach seinem Einspruch kam es zur
Gerichtsverhandlung am besagten Datum. Der angeblich vom Unfall
geschädigte (ein Deutscher) hatte eine Zeugin und war selbst als Zeuge
erschienen. Der angebliche Verursacher (ein Türke) war mit seinem
Anwalt erschienen. Die Frau des Türken, die den Unfall auch beobachtet
hatte, wurde erst gar nicht als Zeugin akzeptiert. Der ältere Herr
verfügt nur über wenige Deutschkenntnisse, womit er noch nicht einmal
gleiche Chancen vor Gericht hatte und nur einen Bruchteil von der
Verhandlung verstand. Einen Dolmetscher hat man nicht für notwendig
gehalten.
Der Richter entschied gegen den Herrn ausländischer Herkunft und erhöhte das Bußgeld.
Obwohl es hier nur um einen geringen Betrag ging, wollte der ältere
Herr seine Rechte geltend machen, welche ihm von einem deutschen
Richter verwehrt wurden.
Trotz jahrelangem Aufenthalt fremder Völker und Kulturen in Deutschland
gibt es immer noch eine inoffizielle Grenze zwischen In- und
Ausländern. Man muss befürchten, dass man sich diese Art der Behandlung
nicht mehr lange bieten lassen wird. Der Artikel 1 im GG verliert an
Bedeutung durch solche Vorfälle. Ist dies vielleicht eine indirekte Art
der deutschen Gesellschaft zu betonen „wir wollen euch nicht hier
haben!“? Aber wo bleibt da das soziale System? Wird Deutschland eine
Art zweites USA der Sechziger?
Ständig wird in den Medien über die „Integrationsfrage“ diskutiert.
Aber die so genannten integrierten Fremden sind trotz alle dem nicht
gleichberechtigt. Wie weit muss man sich integrieren, um akzeptiert zu
werden und wie wenig muss man integriert sein, um ausgeschlossen zu
werden?
Dieser Artikel soll auf keinen Fall das DEUTSCHE VOLK erniedrigen oder
die Ausländer über das DEUTSCHE VOLK stellen. Es geht hier „nur“ um
Gleichberechtigung. Ich denke die Frauenrechtsbewegung Deutschlands
wird einiges aus diesem Artikel, was Benachteiligungen angeht,
nachvollziehen können. Vor allem ist es aber wichtig, dass etwas getan
wird. Und damit sind keine Gewaltaktionen gemeint sondern eine
friedliche Lösung für unsere Probleme.