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15.05.2006
Die Rechte der ausländischen Mitbürger in Deutschland - Tekin E.



Trotz vieler im Grundgesetz festgehaltener Grundrechte, werden Ausländer häufig benachteiligt. Ob dies nun im Berufsleben, in der Schule / Universität vorkommt oder vor einem deutschen Gericht. Die Rechte werden nicht anerkannt. Nun weiß man auch nicht unbedingt, ob ein Ausländer gegenüber einem deutschen Staatsbürger in seinen Grundrechten eingeschränkt ist oder nicht. Wie sieht es z. B. mit dem „Wahlrecht für Ausländer“ aus? Dürfen sie an allen Wahlen teilnehmen (vorausgesetzt man ist der deutschen Sprache mächtig)? Aber auch anderweitig werden „Nichtdeutsche“ benachteiligt.


Diese Benachteiligung muss aber nicht immer bedeuten, dass es der oder dem ausländischen Mitbürger/in an Deutschkenntnissen mangelt oder, dass das Bildungsniveau niedriger ist. Im Gegenteil! Es kommt sogar mal vor, dass der bzw. die Ausländer/in auf einem höheren Bildungsniveau ist. Dieses Niveau entsteht dadurch, dass man in Deutschland als Ausländer/in häufig doppelt soviel leisten muss wie ein Deutscher, um die gleiche Akzeptanz zu erlangen.

Beispiel 1:
Zwei Schüler gehen in eine mündliche Abiturprüfung – der Eine ist deutscher Herkunft und der Andere türkischer. Beide sind auf demselben Leistungsniveau. Doch der „Türke“ hat sich besser auf die Prüfung vorbereitet als der „Deutsche“. Obwohl beide von denselben Lehrern bewertet werden, bekommt der Türke die schlechtere Note. Finden Sie den Fehler!

Beispiel 2:
Gerichtsverhandlung vom 04.05.2006 im Amtsgericht / Salzgitter-Lebenstedt – ein Türke wurde nach einem Autounfall als Unfallverursacher hingestellt. Nach seinem Einspruch kam es zur Gerichtsverhandlung am besagten Datum. Der angeblich vom Unfall geschädigte (ein Deutscher) hatte eine Zeugin und war selbst als Zeuge erschienen. Der angebliche Verursacher (ein Türke) war mit seinem Anwalt erschienen. Die Frau des Türken, die den Unfall auch beobachtet hatte, wurde erst gar nicht als Zeugin akzeptiert. Der ältere Herr verfügt nur über wenige Deutschkenntnisse, womit er noch nicht einmal gleiche Chancen vor Gericht hatte und nur einen Bruchteil von der Verhandlung verstand. Einen Dolmetscher hat man nicht für notwendig gehalten.
Der Richter entschied gegen den Herrn ausländischer Herkunft und erhöhte das Bußgeld.
Obwohl es hier nur um einen geringen Betrag ging, wollte der ältere Herr seine Rechte geltend machen, welche ihm von einem deutschen Richter verwehrt wurden.

Trotz jahrelangem Aufenthalt fremder Völker und Kulturen in Deutschland gibt es immer noch eine inoffizielle Grenze zwischen In- und Ausländern. Man muss befürchten, dass man sich diese Art der Behandlung nicht mehr lange bieten lassen wird. Der Artikel 1 im GG verliert an Bedeutung durch solche Vorfälle. Ist dies vielleicht eine indirekte Art der deutschen Gesellschaft zu betonen „wir wollen euch nicht hier haben!“? Aber wo bleibt da das soziale System? Wird Deutschland eine Art zweites USA der Sechziger?

Ständig wird in den Medien über die „Integrationsfrage“ diskutiert. Aber die so genannten integrierten Fremden sind trotz alle dem nicht gleichberechtigt. Wie weit muss man sich integrieren, um akzeptiert zu werden und wie wenig muss man integriert sein, um ausgeschlossen zu werden?

Dieser Artikel soll auf keinen Fall das DEUTSCHE VOLK erniedrigen oder die Ausländer über das DEUTSCHE VOLK stellen. Es geht hier „nur“ um Gleichberechtigung. Ich denke die Frauenrechtsbewegung Deutschlands wird einiges aus diesem Artikel, was Benachteiligungen angeht, nachvollziehen können. Vor allem ist es aber wichtig, dass etwas getan wird. Und damit sind keine Gewaltaktionen gemeint sondern eine friedliche Lösung für unsere Probleme.

Tekin E.

rojhat78@gmx.net





www.jura.uni-sb.de/Landtag-Saar/protokolle/s34/pl113404.htm
www.forum-recht-online.de/2001/401/401schauer.htm



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