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13.04.2007
Hans Filbinger - Die Affäre von 1978



1978 wurde durch eine Veröffentlichung des Schriftstellers Rolf Hochhuth in der Wochenzeitung Die Zeit Filbingers Mitwirkung an vier Todesurteilen bei NS-Kriegsgerichtsverfahren bekannt. Hochhuth prägte dabei mit Sicht auf Filbinger das geflügelte Wort von den „furchtbaren Juristen“.



Marinestabsrichter Filbinger im Zweiten Weltkrieg

Filbinger war demnach in zwei Fällen Vertreter der Anklage und in zwei Fällen Vorsitzender Richter. Er war Ankläger in einem Verfahren gegen einen Plünderer, der 1943 zum Tode verurteilt wurde. Das Todesurteil wurde wegen der von Filbinger beigesteuerten entlastenden Dokumente nicht vollstreckt. Beim Fahnenfluchtverfahren gegen den 21-jährigen Matrosen Walter Gröger wurde Filbinger erst am Tag der Hauptverhandlung Ersatzmann des Anklagevertreters. In einem ersten Verfahren war Gröger zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden. 


Generaladmiral Otto Schniewind als Gerichtsherr wies allerdings die Anklagevertreter an, die Todesstrafe zu verlangen. Das Gericht verurteilte Gröger auf Antrag Filbingers zum Tode. Einen Begnadigungsantrag lehnte Admiral Dönitz ab und verfügte die Vollstreckung, die Filbinger für den 16. März 1945 ansetzte und als „Leitender Offizier“ das Exekutionskommando zusammenstellte und auch den Feuerbefehl gab. 


Die Handlungsspielräume, die Filbinger in diesem Fall (wie auch in anderen) hatte, wurden später Gegenstand lebhafter Debatten. Seine Verteidiger führen Befehlsnotstand des Marine-Juristen an, Gegner unterstellen ihm mangelnden Willen zu anderer Handlung.


In der öffentlichen Diskussion 1978 rechtfertigte Filbinger sich Journalisten gegenüber mit dem Kommentar: „Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein!“. Filbinger bezog diesen Ausspruch auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1872, das auch in der Zeit des Nationalsozialismus weiterhin galt. Er bezeichnete die zwei von ihm als Richter unterzeichneten Todesurteile als „Phantomurteile“, da sie nach Flucht der Angeklagten nach Schweden erfolgt und nicht zur Vollstreckung gedacht gewesen seien.

Mindestens das Urteil gegen Gröger wurde jedoch nachweislich vollstreckt. Filbinger hatte zudem am 1. Juni 1945, vier Wochen nach Kriegsende, einen Oberleutnant wegen Entfernens von der Truppe zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Er (der Angeklagte) sah voraus, dass nun das Unheil für uns alle unabwendbar geworden sei und versuchte, für seine Person möglichst günstig wegzukommen.“ Das Wort „Unheil“ wird von Kritikern Filbingers häufig auf das Kriegsende bezogen und als Beleg dafür angeführt, dass Filbinger dieses als „Unheil für uns alle“ angesehen habe.


In dem Fall des zum Tode verurteilten Militärpfarrers Möbius mischte sich Filbinger in das anschließende Bestätigungsverfahren ein und erreichte im Frühjahr 1945 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, welches mit einem Freispruch endete. Als Untersuchungsführer im Falle des Oberleutnants Forstmeier beeinflusste er die Zeugen zu Aussagen, die entlastend gewertet werden konnten, verzögerte die Hauptverhandlung um fünf Monate bis zum März 1945, und erreichte dadurch eine Degradierung und Gefängnisstrafe statt der drohenden Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung.


Wachsender Druck und Rücktritt

Zunächst bestritt Filbinger, jemals an Todesurteilen beteiligt gewesen zu sein und fand auch einmütige Unterstützung der führenden Gremien von CDU und CSU. Nach und nach wurden aber Todesurteile bekannt, die er zwischen 1943 und 1945 verhängt oder als Ankläger gefordert hatte, die er in seinen öffentlichen Stellungnahmen aber nicht erwähnt hatte. Daraufhin nahm die innerparteiliche Kritik stark zu, und führende Unionspolitiker wie Alfred Dregger, Norbert Blüm, Richard von Weizsäcker und Matthias Wissmann beteiligten sich daran.


Die Filbinger-Affäre fiel zeitlich mit dem Höhepunkt der Diskussion um die Innere Sicherheit, insbesondere um den Radikalenerlass zusammen. Filbinger war entschiedener Befürworter dieses von Bundeskanzler Willy Brandt und den Regierungschefs der Länder gefassten Beschlusses, wonach Mitgliedern extremistischer Organisationen nicht Beamte sein durften und alle Bewerber für den Öffentlichen Dienst zu überprüfen waren. Kritiker bezeichneten Filbinger als „Nazirichter“ und „furchtbaren Juristen“ und sahen einen Widerspruch zwischen der Haltung Filbingers zu seiner Tätigkeit in der Marinejustiz einerseits und der Haltung der CDU zu Terroristen und so genannten Extremisten andererseits.


Unter starkem öffentlichen Druck, letztendlich jedoch erst unter dem Druck seiner eigenen Partei trat Filbinger am 7. August 1978 als Ministerpräsident zurück und gab später auch seine Parteiämter ab.


Der Historiker Golo Mann sprach von einer „meisterhaft konzertierten Hetze gegen Filbinger“. Dass, wie heute bekannt ist, im Hintergrund das Ministerium für Staatssicherheit der DDR an den Veröffentlichungen beteiligt war, legte Filbinger als Unschuldsbeweis aus. Er behauptete, „von den Verschwörern des 20. Juli 1944 für eine Verwendung nach geglücktem Attentat auf Adolf Hitler vorgesehen“ gewesen zu sein und „mehreren zu Unrecht zum Tode Verurteilten das Leben gerettet“ zu haben. Filbinger bezeichnete sich selbst als rehabilitiert, genauso sieht es der CDU-Landesverband Baden-Württemberg.


Durch die Affäre Filbinger wurde die Bundes-CDU auf ihrem Oppositionskurs Mitte der siebziger Jahre stark gebremst, in interne Diskussionen verstrickt und geriet in ein Stimmungstief. Bei den nächsten Bundestagswahlen profitierten Sozial- und Freidemokraten auch davon.


Ereignisse der jüngeren Vergangenheit

Auch Jahrzehnte später haben die Ereignisse des Jahres 1978 noch ihre Auswirkungen. Am 16. September 2003, einen Tag nach seinem 90. Geburtstag, wurde Filbinger mit einem Empfang im Ludwigsburger Schloss geehrt. Zuvor war wegen anhaltender Proteste in der Stadt Freiburg, wo Filbinger seit langen Jahren lebte, ein Empfang abgesagt worden. Es kamen etwa 130 geladene Gäste, darunter beinahe das gesamte CDU/FDP-Kabinett. Dabei waren auch der damalige Ministerpräsident Erwin Teufel und sein Vorgänger Lothar Späth. Vor den Toren des Schlosses protestierten Demonstranten gegen den Politiker, der immer noch Ehrenvorsitzender der Landes-CDU war. Die Vorsitzenden von SPD und Grünen blieben der Veranstaltung fern.


Filbinger war insgesamt siebenmal (1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999 und 2004) als Wahlmann in der Bundesversammlung vertreten, davon viermal nach seinem Rücktritt. Am 31. März 2004 wurde Hans Filbinger anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg als Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen des Landtags einstimmig gewählt. Die umstrittene Vergangenheit Filbingers führte in diesem Zusammenhang in der Woche vor der Bundespräsidentenwahl zu kritischen Reaktionen seitens der SPD, PDS und der Grünen, wobei sich Bundes-SPD und -Grüne vom Stimmverhalten ihrer Landtagsfraktionen distanzierten. Kritik kam auch von der Schriftstellervereinigung P.E.N. Deutschland und dem Zentralrat der Juden.


Filbinger hatte in dem jüdischen Rechtsgelehrten Professor Dr. Ernst Hirsch einen großen Fürsprecher. Hirsch sagte über Filbinger: „Es fehlt der Geist des Emile Zola, der das Unrecht, das man [Filbinger] angetan hat, auf die Gassen schreit.“


Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) ordnete anlässlich des Todes Filbingers Trauerbeflaggung für die öffentlichen Gebäude des Landes an.


Am 11. April 2007 fand ein Requiem mit anschließendem Staatsakt im Freiburger Münster statt. Die bei diesem Anlass von Oettinger gehaltene Trauerrede, in der er behauptete: „Hans Filbinger war kein Nationalsozialist“, und weiter: „Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte.“, löste beim Zentralrat der Juden und anderen Kreisen der deutschen Gesellschaft heftige Empörung aus. 


Oettinger stellte Filbinger als Gegner des NS-Regimes dar, der sich den Zwängen habe beugen müssen. Der Schriftsteller Rolf Hochhuth, dessen Enthüllungen damals zu Filbingers Rücktritt führten, widersprach: Filbinger habe den Matrosen Walter Gröger „persönlich noch in britischer Kriegsgefangenschaft ermordet“, „Wozu nichts Filbinger genötigt hat als die Tatsache, dass er ein sadistischer Nazi war“. Hochhuth nannte daher Oettingers Bemerkungen zu Filbingers Rolle in der Nazi-Zeit „eine unverfrorene Erfindung“. Laut Hochhuth war es das einzige Todesurteil, das Deutsche als Gefangene einer der Siegermächte noch in deren Lagern an Deutschen vollstreckt haben.


Quelle: wikipedia.de




Literatur

  • Hans Filbinger: Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen. Die Wahrheit aus den Stasi-Akten, Universitas-Verlag, München 1987, ISBN 3-8004-1154-7. (Autobiografie)
  • Hans Filbinger: Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen. Die Wahrheit aus den Stasi-Akten. 3., erg. u. überarb. Aufl., Bechtle-Verlag, Esslingen u.a. 1994, ISBN 3-762805-23-7. (Autobiografie)
  • Fred Ludwig Sepaintner (Hrsg.): Hans Filbinger – aus neun Jahrzehnten. Von: Hans Filbinger, Fred Ludwig Sepaitner; Erstausg., DRW-Verlag / G. Braun Buchverlag, Leinfelden-Echterdingen / Karlsruhe 2003, ISBN 3-87181-536-5. (Festschrift zum 90. Geburtstag)
  • Heinz Hürten, Wolfgang Jäger, Hugo Ott, Hrsg. von Bruno Heck: Hans Filbinger – Der Fall und die Fakten: eine historische und politologische Analyse. 1. Aufl., Verlag v. Hase & Koehler, Mainz 1980, ISBN 3-7758-1002-1. (Aufsatzsammlung; Veröffentlichung der Konrad-Adenauer-Stiftung)
  • Franz Neubauer: Das öffentliche Fehlurteil – Der Fall Filbinger als ein Fall der Meinungsmacher. 1. Aufl., S. Roderer Verlag, Regensburg 1990, ISBN 3-89073-487-1. (Verlags-Schriftenreihe: Theorie und Forschung / Zeitgeschichte 2/122)
  • Helmut Kramer u. Wolfram Wette (Hrsg.): Recht ist, was den Waffen nützt: Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. 1. Aufl., mit einem Geleitwort v. Hans-Jochen Vogel, Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02578-5. (Aufsatzsammlung; Seite 43: Hans Filbinger)
  • Wolfram Wette (Hrsg.): Filbinger, eine deutsche Karriere. 1. Aufl., zu Klampen-Verlag, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8. (Aufsatzsammlung; Rezension in: Frankfurter Rundschau v. 21. Februar 2007, S. 27: Was niemals Recht war)


Weblinks



www.hans-filbinger.de


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