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17.08.2005
25 Jahre Baumschutz in Mannheim - 2005



Als eine der ersten Städte in Deutschland hat Mannheim vor 25 Jahren am 9. Juni 1980 auf der Grundlage des Naturschutzrechtes vom 21. Oktober 1975 die damals so genannte "Verordnung des Bürgermeisteramtes Mannheim über den Schutz von Grünbeständen" beschlossen.
Im Jahr 1987 wurde diese Verordnung dann aus juristischen Gründen von der "Satzung der Stadt Mannheim über den Schutz von Grünbeständen" kurz Baumschutzsatzung abgelöst, die seither gültig ist. Danach werden alle Bäume im Stadtkreis Mannheim außerhalb des Waldes unter Schutz gestellt.

Aus Anlass dieses besonderen Jubiläums verweist Umweltbürgermeister Lothar Quast auf die Erfolge der Baumschutzsatzung und betont deren Bedeutung: "Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit die Menschen in einer Großstadt sich wohl fühlen". Wesentlicher Schutzzweck ist die Bestandserhaltung der Bäume zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Sicherung der Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt sowie die Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung.

Nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung besteht Antrags- und Genehmigungspflicht bei umfangreichen Rückschnittmaßnahmen und Baumentfemung sofern die Bäume einen Umfang über 60 Zentimeter, gemessen in 1 Meter Höhe vom Boden, erreichen.

Die Begutachtung und Bewertung der betroffenen Bäume einschließlich der Erstellung eines Fachgutachtens ist gebührenpflichtig.

Der verantwortliche Sachbearbeiter im zuständigen städtischen Fachbereich Straßenbetrieb und Grünflächen, Hagen Heinze, ist seit 17 Jahren zuständig für die Begutachtung und Genehmigung der Baumentfernungen und stadtweit gut bekannt. Er erteilt die Erlaubnis nur, wenn "der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund gesetzlicher Vorschriften, eines rechtskräftigen Urteils oder eines genehmigten Bauvorhabens verpflichtet oder berechtigt ist, den Baum zu entfernen oder zu verändern; wenn von dem Baum Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und der Mangel nicht mit zumutbarem Aufwand zu beheben ist und/oder wenn der Baum krank ist und die Erhaltung nicht aus Gründen des Allgemeinwohls geboten oder nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist", so die Satzung.

"Die Entscheidungsgrundlagen, die zur Genehmigung von Rückschnitt oder Fällung führen, sind vielfältig und stellen oft einen Abwägungsprozess dar, wobei stets das öffentliche Interesse im Vordergrund steht", so Heinze. Hierbei betont Hagen Heinze auch die sehr enge und gute Zusammenarbeit mit den Kollegen der ebenfalls zuständigen "Unteren Naturschutzbehörde" beim Fachbereich Baurecht und Umweltschutz.

Darüber hinaus können für das verloren gegangene Grün Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen gefordert oder angeordnet werden. In § 9 wird hierzu ausgeführt: "Bei Eingriffen in die geschützten Bäume, die zu einer Bestandsminderung führen, kann die Stadt Mannheim, soweit angemessen und zumutbar, Ersatzpflanzungen verlangen . ..."

Die Baumschutzsatzung kann inzwischen durch ein weit reichendes Umweltbewusstsein in der Mannheimer Bevölkerung als etabliert bezeichnet werden und die fachkompetenten Entscheidungen werden von den Antragstellern weitgehend akzeptiert.

Die Anzahl der Anträge auf Bewertung, Rückschnitt oder Fällung spricht hier für sich: Waren es in den Anfangsjahren noch etwa 100 bis 150 pro Jahr so sind im Jahr 2004 schon rund 1.000 Anträge mit über 3.600 Bäumen zu bearbeiten gewesen. Ohne modernste computergestützte Erfassungstechnik wäre eine derartige Bearbeitungsmenge von Hagen Heinze nicht zu bewältigen.

Der Baumsachverständige Heinze gibt gern eine fachliche Beratung zum Baumerhalt mit den erforderlichen Pflegemaßnahmen und, wenn nötig, auch zum Vorgehen bei Baumfällungen.

Wer Fragen zur Baumschutzsatzung oder zu Baumbewertungen hat, wendet sich über die Bürger-Hotline des Fachbereiches Straßenbetrieb und Grünflächen unter 2 93 - 40 03 oder per email unter StrasseUndGruen@mannheim.de an den Sachverständigen. Man kann aber auch ein Antragsformular direkt aus dem Intemet herunterladen unter www.mannheim.de/Ämter und Eigenbetetriebe/Fachbereich Straßenbetrieb und Grünflächen/Satzungen, Anträge, Vordrucke.








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