Als eine der ersten Städte in Deutschland hat Mannheim vor 25 Jahren am
9. Juni 1980 auf der Grundlage des Naturschutzrechtes vom 21. Oktober
1975 die damals so genannte "Verordnung des Bürgermeisteramtes Mannheim
über den Schutz von Grünbeständen" beschlossen.
Im Jahr 1987 wurde diese Verordnung dann aus juristischen Gründen von
der "Satzung der Stadt Mannheim über den Schutz von Grünbeständen" kurz
Baumschutzsatzung abgelöst, die seither gültig ist. Danach werden alle
Bäume im Stadtkreis Mannheim außerhalb des Waldes unter Schutz gestellt.
Aus Anlass dieses besonderen Jubiläums verweist Umweltbürgermeister
Lothar Quast auf die Erfolge der Baumschutzsatzung und betont deren
Bedeutung: "Sie leistet einen wichtigen Beitrag, damit die Menschen in
einer Großstadt sich wohl fühlen". Wesentlicher Schutzzweck ist die
Bestandserhaltung der Bäume zur Verbesserung des Stadtklimas und zur
Sicherung der Lebensstätten für die Tier- und Pflanzenwelt sowie die
Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur
Sicherung der Naherholung.
Nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung besteht Antrags- und
Genehmigungspflicht bei umfangreichen Rückschnittmaßnahmen und
Baumentfemung sofern die Bäume einen Umfang über 60 Zentimeter,
gemessen in 1 Meter Höhe vom Boden, erreichen.
Die Begutachtung und Bewertung der betroffenen Bäume einschließlich der Erstellung eines Fachgutachtens ist gebührenpflichtig.
Der verantwortliche Sachbearbeiter im zuständigen städtischen
Fachbereich Straßenbetrieb und Grünflächen, Hagen Heinze, ist seit 17
Jahren zuständig für die Begutachtung und Genehmigung der
Baumentfernungen und stadtweit gut bekannt. Er erteilt die Erlaubnis
nur, wenn "der Eigentümer oder ein sonstiger Berechtigter aufgrund
gesetzlicher Vorschriften, eines rechtskräftigen Urteils oder eines
genehmigten Bauvorhabens verpflichtet oder berechtigt ist, den Baum zu
entfernen oder zu verändern; wenn von dem Baum Gefahren für Personen
oder Sachen ausgehen und der Mangel nicht mit zumutbarem Aufwand zu
beheben ist und/oder wenn der Baum krank ist und die Erhaltung nicht
aus Gründen des Allgemeinwohls geboten oder nicht mit zumutbarem
Aufwand möglich ist", so die Satzung.
"Die Entscheidungsgrundlagen, die zur Genehmigung von Rückschnitt oder
Fällung führen, sind vielfältig und stellen oft einen Abwägungsprozess
dar, wobei stets das öffentliche Interesse im Vordergrund steht", so
Heinze. Hierbei betont Hagen Heinze auch die sehr enge und gute
Zusammenarbeit mit den Kollegen der ebenfalls zuständigen "Unteren
Naturschutzbehörde" beim Fachbereich Baurecht und Umweltschutz.
Darüber hinaus können für das verloren gegangene Grün Ersatzpflanzungen
oder Ausgleichszahlungen gefordert oder angeordnet werden. In § 9 wird
hierzu ausgeführt: "Bei Eingriffen in die geschützten Bäume, die zu
einer Bestandsminderung führen, kann die Stadt Mannheim, soweit
angemessen und zumutbar, Ersatzpflanzungen verlangen . ..."
Die Baumschutzsatzung kann inzwischen durch ein weit reichendes
Umweltbewusstsein in der Mannheimer Bevölkerung als etabliert
bezeichnet werden und die fachkompetenten Entscheidungen werden von den
Antragstellern weitgehend akzeptiert.
Die Anzahl der Anträge auf Bewertung, Rückschnitt oder Fällung spricht
hier für sich: Waren es in den Anfangsjahren noch etwa 100 bis 150 pro
Jahr so sind im Jahr 2004 schon rund 1.000 Anträge mit über 3.600
Bäumen zu bearbeiten gewesen. Ohne modernste computergestützte
Erfassungstechnik wäre eine derartige Bearbeitungsmenge von Hagen
Heinze nicht zu bewältigen.
Der Baumsachverständige Heinze gibt gern eine fachliche Beratung zum
Baumerhalt mit den erforderlichen Pflegemaßnahmen und, wenn nötig, auch
zum Vorgehen bei Baumfällungen.
Wer Fragen zur Baumschutzsatzung oder zu Baumbewertungen hat, wendet
sich über die Bürger-Hotline des Fachbereiches Straßenbetrieb und
Grünflächen unter 2 93 - 40 03 oder per email unter StrasseUndGruen@mannheim.de an den Sachverständigen. Man kann aber auch ein Antragsformular direkt aus dem Intemet herunterladen unter www.mannheim.de/Ämter und Eigenbetetriebe/Fachbereich Straßenbetrieb und Grünflächen/Satzungen, Anträge, Vordrucke.