21.05.2005
Deutsche Telekom vor Gericht: Darf T-Online IP-Daten herausgeben?
Der Fall des Holger Voss, der das Deutsche-Telekom Tochterunternehmen
T-Online AG wegen Speicherung sowie Herausgabe seiner Kundendaten und
v.a. der IP-Adresse verklagt hat, wurde am 19.05.2005 vor dem
Amtsgericht Darmstadt verhandelt.
Bei der Verhandlung kam heraus, dass T-Online die Daten kurzfristig
auswertet, sie jedoch auch noch bis 80 Tage nach der Auswertung
speichert. Es wurde auch angeführt, dass andere Provider wie Lycos ohne
die Aufbewahrung der Daten arbeiten könnten.
Laut dem Kläger Voss konnte das angeklagte Unternehmen den Richter
nicht sehr gut von seinem Standpunkt überzeugen. Beide Seiten können
jetzt noch schriftlich ihre Positionen darlegen, das Urteil wird am 30.
Juni verkündet.