Banken und Sparkassen dürfen ihren Kunden keine Gebühren für gescheiterte Abbuchungen im Lastschriftverfahren in Rechnung stellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 08. März 2005 in Karlsruhe. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Dresdner Bank geklagt, weil sie wie viele andere auch ein entsprechendes BGH-Urteil von 1997 ignoriert hatte. Die Bank hatte statt dessen ihre Mitarbeiter in einer internen Anweisung aufgefordert, Schadenersatz von jeweils sechs Euro zu berechen, wenn Lastschriften - etwa für Telefon- oder Stromrechnungen - wegen Kontenunterdeckung nicht ausgeführt werden konnten. (AZ: XI ZR 154/04)
Urteilsbegründung des Bundesgerichtshof (BGH)
Eine Kundenbank handelt beim Lastschriftverfahren nicht im Auftrag des Konteninhabers handelt, sondern greift ungefragt in dessen Konto im Auftrag einer Gläubigerbank ein. Deshalb könne die Bank bei einer Rücklastschrift angefallene Bearbeitungsgebühren auch nur von der Gläubigerbank fordern und nicht von ihrem Kunden. Zudem seien Kunden nicht zur Deckung ihrer Girokonten verpflichtet. Von ihm könne insoweit auch kein "Schadenersatz" genanntes Entgelt verlangt werden.
Diese Entscheidung ist jedoch nicht neu
Über die Frage, ob Kreditinstitute von ihren Kunden Strafgebühren kassieren dürfen, wenn eine Abbuchung im Lastschriftverfahren mangels Kontodeckung nicht ausgeführt wurde, sind in den letzten Jahren schon mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs ergangen. Der Tenor der obersten deutschen Zivilrichter war dabei jeweils klar und eindeutig: Banken und Sparkassen dürfen für die Nichtausführung von Daueraufträgen oder Überweisungen und für die Rückgabe von Schecks oder Lastschriften wegen mangelnder Deckung des Kontos dem Kunden keine Gebühren in Rechnung stellen (BGH - Urteil vom 21.10.1997 - Az.: XI ZR 5/97). Da sich die Kreditinstitute mit dieser eindeutigen Rechtslage nicht zufrieden geben wollten, suchten die Bankjuristen nach Möglichkeiten, den BGH-Spruch auszuhebeln. Die vom Bundesgerichtshof beanstandeten Gebühren wurden daher nicht mehr für die Nichtausführung der Abbuchungen erhoben, sondern dafür, dass die Banken und Sparkassen den Kunden über die Nichtausführung informierten. Auch diese Gebühr und die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kreditinstitute wurde jedoch kurz darauf vom Bundesgerichtshof für illegal erklärt (BGH - Urteil vom 13.02.2001 - Az.: XI ZR 197/00).
Trotz zweier eindeutiger Urteile war kein Ende in Sicht
Wer nun meint, die für die Verbraucher leidige Geschichte sei damit endgültig zu Ende, sah sich jedoch gründlich getäuscht. Denn in der Folgezeit erließen die meisten Kreditinstitute interne Anweisungen an ihre Mitarbeiter, wonach die bei Rückgabe einer Lastschrift mangels Kontodeckung entstehenden Kosten gegenüber dem Kontoinhaber teilweise als Schadensersatz geltend zu machen sind. In der Folgezeit wurden daher für mangels Deckung nicht ausgeführte Lastschriften die Kunden mit 6 Euro belastet.
Der BGH hat auch diese Aktion jetzt auf Klage der Verbraucherzentrale NRW für rechtswidrig erklärt. Dabei stützt sich der Bundesgerichtshof auch in diesem Fall auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Schutz der Verbraucher vor benachteiligenden Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB). Zwar seien die internen Dienstanweisungen der Kreditinstitute keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen im eigentlichen Sinne; es handele sich bei der angeordneten Gebührenerhebung jedoch um ein abgestimmtes Verhalten, dass gegen das in § 306a BGB normierte Umgehungsverbot verstößt. Danach finden die gesetzlichen Vorschriften über den Schutz vor unangemessenen Geschäftsbedingungen auch dann Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
Und ein derartiger Fall lag hier vor. Die interne Anweisung der Kreditinstitute zur Erhebung von Gebühren ist ebenso effizient wie die Pauschalierung von Schadensersatz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hat ferner deren typischen Rationalisierungseffekt. Folglich wurde auch diese Praxis der Kreditinstitute vom Bundesgerichtshof verboten.
Daher mein Tipp: Wenn sich Bank- oder Sparkassenkunden mit ihrem Kreditinstitut nicht einigen können, empfiehlt sich insbesondere bei geringfügigen Beträgen ein so genanntes Schlichtungsverfahren. Der Bundesverband Deutscher Banken hat hierzu für seine Mitgliedsunternehmen (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank) eine entsprechende Stelle zur Behandlung von Kundenbeschwerden eingerichtet. Eine ähnliche zentrale Schlichtungsstelle gibt es auch für die Volks- und Raiffeisenbanken. Für die Sparkassen gibt es zwar ebenfalls Schlichtungsstellen, diese sind jedoch nicht bundesweit, sondern lediglich regional zuständig.
Hier finden Sie die Adressen der Schlichtungs- und Beschwerdestellen im Kreditgewerbe
Thorsten Kraft (Jurist & Journalist)
Diskutieren Sie mit anderen im Forum: >>>
---
Gesetzes-Auszug:
§ 306a BGB - Umgehungsverbot
Die Vorschriften dieses Abschnitts finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§ 307 BGB - Inhaltskontrolle
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der
abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags
ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks
gefährdet ist.
(3) Die Absätze 1 und 2 sowie die §§ 308 und 309 gelten nur für Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Andere Bestimmungen können nach Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 unwirksam sein.
Startseite -
Archiv -
Top-Tipps -
Wir über uns -
Artikel veröffentlichen -
Werbung -
Newsletter -
Hotels -
Tickets -
Routenplaner -
Adressen-Suche -
Suchhilfe Artikel -
Suchhilfe Adressen -
Aktuelle Artikel -
Impressum
Die 20 aktuellsten Artikel bei click2day:
Vitaculture - Ermässigungen im Elsass
Römische Badruinen - Baden-Baden Museum antiker Badkultur
Burg Landeck Fest 2008 - Klingenmünster / Pfalz
Glückliche Menschen leben länger - Landespsychologentag in Stuttgart
Wenn das Deo die Haut reizt
Formel für die optimale Absatzhöhe
Ihr Coach - Hans-Peter Merkel
Der Blumenladen in Speyer
8. Afrika-Fest - Juni 2008 - Freudenstadt
Villa Visconti in Bietigheim-Bissingen
Aromaöle und ihre Verwendung
Hafenkulturfest - Juni 2008 - Karlsruhe
Fest der Innenhöfe und Museumsnächte - Juni 2008 - Freiburg
20. Vogtsburger Kunst- und Kunsthandwerkstage - Vogtsburg
Skulpturenpark - Wörth
Schlemmer-Brunch - Beim Schupi - d'Badisch Bühn
Beim Schupi - Die "Groove" live aus dem Wohnzimmer
Sommerkino im Biergarten - Beim Schupi - Karlsruhe
Die Jagd nach dem Zylinder - Pfundtners Bauerntheater - Beim Schupi - Karlsruhe