04.05.2005
Die Bundesregierung hat einen großen Schritt in Richtung Bürokratieabbau getan
Insgesamt werden mehr als 350 Gesetze und
Rechtsverordnungen aus dem Bestand des geltenden Bundesrechts
gestrichen. Dafür beschloss das Bundeskabinett am 4. Mai 2005 die Entwürfe für vier Rechtsbereinigungsgesetze.
Der umfangreiche und mittlerweile kaum noch zu überblickende
Normenbestand der Bundesrepublik Deutschland beslastete Bürgerinnen und
Bürger, Unternehmen, Verwaltung und Gerichte. Alte Vorschriften waren
zwar formal noch immer geltendes Bundesrecht, hatten praktisch aber
keinerlei Wirkung mehr. Die Bundesregierung überprüft all diese
Regelungen mit dem Ziel, sie aus dem geltenden Recht zu
entfernen.
Insgesamt werden Gesetze und Rechtsverordnungen aus den
Zuständigkeitsbereichen des Bundesministeriums der Justiz (150), des
Bundesministeriums des Innern (92), des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit (46) sowie des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (65) bereinigt.
Die Bereinigung des geltenden Rechts ist Teil der Initiative Bürokratieabbau und ein Kernprojekt der Agenda 2010.