05.05.2005
BGH: Zahlung rückständiger Raten wendet Leasing-Kündigung ab (Az.: VIII ZR 90/04)
Wer mit den Raten für sein geleastes Auto in Verzug ist und bereits eine Kündigungsandrohung auf dem Tisch hat, sollte umgehend den gesamten offenen Betrag begleichen. Überweist er nur einen Teil, dann kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. Januar 2005 das Leasingunternehmen fristlos kündigen. Nur die rechtzeitige und vollständige Zahlung des rückständigen Betrags beseitige das Kündigungsrechts, heißt es in der Entscheidung. (Az.: VIII ZR 90/04) In dem Fall war der Autobesitzer mit drei Raten in Verzug, wovon er - nachdem ihm mit Kündigung gedroht worden war - nur eine beglich.Bisher war höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob damit die Kündigung unzulässig wird.
Laut BGH muss das Leasingunternehmen allerdings die gesetzlichen Voraussetzungen einer Kündigung beachten. Danach muss der Autobesitzer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug sein, die mindestens fünf Prozent - bei Verträgen bis zu drei Jahren Laufzeit zehn Prozent - der Gesamtsumme ausmachen. Außerdem muss zunächst eine zweiwöchige Zahlungsfrist gesetzt sein.
Weitere Bedingung: Das Leasingunternehmen muss seine Forderung exakt beziffern - schon ein leicht überhöhter Betrag macht die Androhung der Kündigung unwirksam. Weil das Leasingunternehmen in diesem Fall Mahngebühren verlangt hatte, deren Berechtigung zweifelhaft war, verwies der BGH das Verfahren zur abschließenden Klärung an das Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurück.
§ 12 VerbrKrG - Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungskrediten (1) Der Kreditgeber kann bei einem Kredit, der in Teilzahlungen zu tilgen ist, den Kreditvertrag wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers nur kündigen, wenn
1. der Verbraucher mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz
oder teilweise und mindestens zehn vom Hundert, bei einer Laufzeit des
Kreditvertrages über drei Jahre mit fünf vom Hundert des Nennbetrages des
Kredits oder des Teilzahlungspreises in Verzug ist und
2. der Kreditgeber dem Verbraucher erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung
des rückständigen Betrags mit der Erklärung gesetzt hat, daß er bei
Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange.
Der Kreditgeber soll dem Verbraucher spätestens mit der Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einverständlichen Regelung anbieten.
(2) Kündigt der Kreditgeber den Kreditvertrag, so vermindert sich die Restschuld um die Zinsen und sonstigen laufzeitabhängigen Kosten des Kredits, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallen.
§ 535 BBG - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.