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01.06.2005
Bürger siegen im bundesweit ersten Feinstaub-Prozess vom 31.05.2005



Das Land Baden-Württemberg muss einen Aktionsplan zur Reduzierung der Luftbelastung mit gesundheitsgefährlichem Feinstaub erstellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag im bundesweit ersten Prozess dieser Art auf die Klage von zwei Bürgern der Stadt.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Land seit September 2003 Zeit gehabt habe, sich auf die Anfang des Jahres in Kraft getretene EU-Grenzwerte zur Feinstaubbelastung vorzubereiten. (Az.:16 K 1120/05 und 16 K 1121/05)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), begrüßte das Urteil. Die Bürger hätten nun einen einklagbaren Anspruch auf Erstellung eines Aktionsplans zur Reinhaltung der Luft. "Die Klagebegründung ist eine Ohrfeige für das Land Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium. Beide waren zu lange untätig und haben auf die Erhöhung der Grenzwerte in Bereiche gehofft, die nie erreicht werden würden", sagte Klaus-Peter Gussfeld, BUND-Verkehrsreferent.

Es sei nun klar, dass die zuständigen Behörden spätestens seit 2002 einen Aktionsplan hätten erarbeiten müssen, um die Grenzwerte ab 2005 einhalten zu können. Gussfeld: "Wir werden den künftigen Aktionsplan genau auf wirksame Maßnahmen und deren Umsetzung durch die Behörden überprüfen - wenn das Land die Luftreinhaltung weiter blockiert, müssen die Behörden mit weiteren Klagen rechnen."

Nach den Ergebnissen einer vom Gericht zitierten Studie, sterben jedes Jahr etwa 300.000 Europäer wegen Feinstaubs aus dem Straßenverkehr und der Industrie vorzeitig an Herz- und Krebserkrankungen. Die Lebenserwartung jedes Europäers sinke durchschnittlich um 9 Monate.

In Baden-Württemberg wurden in diesem Jahr die die zulässigen EU-Grenzwerte in vier Städten überschritten. Dabei lag die Feinstaubkonzentration an mehr als 35 Tagen über dem zulässigen Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Stuttgart lag mit etwa 70 Tagen vor den anderen Kommunen.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2005





www.afp.com


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