01.06.2005
Bürger siegen im bundesweit ersten Feinstaub-Prozess vom 31.05.2005
Das Land Baden-Württemberg muss einen Aktionsplan zur Reduzierung der
Luftbelastung mit gesundheitsgefährlichem Feinstaub erstellen. Dies
entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart am Dienstag im bundesweit
ersten Prozess dieser Art auf die Klage von zwei Bürgern der Stadt.
Das
Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Land seit September 2003
Zeit gehabt habe, sich auf die Anfang des Jahres in Kraft getretene
EU-Grenzwerte zur Feinstaubbelastung vorzubereiten. (Az.:16 K 1120/05
und 16 K 1121/05)
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), begrüßte
das Urteil. Die Bürger hätten nun einen einklagbaren Anspruch auf
Erstellung eines Aktionsplans zur Reinhaltung der Luft. "Die
Klagebegründung ist eine Ohrfeige für das Land Baden-Württemberg und
das Regierungspräsidium. Beide waren zu lange untätig und haben auf die
Erhöhung der Grenzwerte in Bereiche gehofft, die nie erreicht werden
würden", sagte Klaus-Peter Gussfeld, BUND-Verkehrsreferent.
Es sei nun klar, dass die zuständigen Behörden spätestens seit
2002 einen Aktionsplan hätten erarbeiten müssen, um die Grenzwerte ab
2005 einhalten zu können. Gussfeld: "Wir werden den künftigen
Aktionsplan genau auf wirksame Maßnahmen und deren Umsetzung durch die
Behörden überprüfen - wenn das Land die Luftreinhaltung weiter
blockiert, müssen die Behörden mit weiteren Klagen rechnen."
Nach den Ergebnissen einer vom Gericht zitierten Studie, sterben
jedes Jahr etwa 300.000 Europäer wegen Feinstaubs aus dem
Straßenverkehr und der Industrie vorzeitig an Herz- und
Krebserkrankungen. Die Lebenserwartung jedes Europäers sinke
durchschnittlich um 9 Monate.
In Baden-Württemberg wurden in diesem Jahr die die zulässigen
EU-Grenzwerte in vier Städten überschritten. Dabei lag die
Feinstaubkonzentration an mehr als 35 Tagen über dem zulässigen
Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft. Stuttgart
lag mit etwa 70 Tagen vor den anderen Kommunen.