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28.06.2005
Bundesverfassungsgericht - Karlsruhe



Dass das Bundesverfassungsgericht sich in Karlsruhe befindet, weiss fast jeder. Was aber wird dort eigentlich genau gemacht?

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

 Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

 Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

Die Verfahrensarten

Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Ein Katalog von Verfahrensarten schreibt vor, wann das Gericht angerufen werden kann. Die Einzelheiten sind im Grundgesetz und im "Gesetz über das Bundesverfassungsgericht" geregelt. Die wichtigsten Verfahren sind folgende:

 - Verfassungsbeschwerde
 - Normenkontrollverfahren
 - Verfassungsstreit

Die Organisation

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Das Gericht entscheidet durch einen Senat oder eine Kammer.

Das Gericht setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. Die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen ist auf beide Senate verteilt. In allen übrigen Verfahren entscheidet ausschließlich der Zweite Senat.

In den beiden Senaten gibt es je drei Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Die Kammern befinden vor allem darüber, ob eine Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Im Falle der Nichtannahme ist das Verfahren beendet. Die Kammer kann einer Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. In Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet jedoch stets der Senat.

In der Öffentlichkeit ist das Gericht in erster Linie durch die Senatsverfahren bekannt. Nur die Senate führen mündliche Verhandlungen durch. Einen umfangreichen Teil der Arbeit erledigen aber die Kammern. In der Zeit von 1951 bis 2001 sind 6119 Senatsentscheidungen und 109366 Kammerbeschlüsse ergangen. Die Kammern entlasten also die Senate erheblich. Angesichts der hohen Zahl der Verfahren ist das auch erforderlich. Derzeit gehen jährlich ca. 5.000 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das Plenum besteht aus allen sechzehn Mitgliedern des Gerichts. Es entscheidet, wenn ein Senat von der Rechtsauffassung des anderen Senats abweichen will. Daneben hat es organisatorische Aufgaben. Es regelt im Rahmen des Gesetzes die Zuständigkeit der Senate. Diese Bestimmung erfolgt jährlich im voraus.

Das Bundesverfassungsgericht ist ein Verfassungsorgan. Es untersteht nicht der Dienstaufsicht eines Ministeriums. Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Verwaltung des Gerichts. Grundsätzliche organisatorische Entscheidungen trifft das Plenum. Es beschließt auch über den Voranschlag für den Haushaltsplan. Im Bundeshaushalt 2001 mit einem Gesamtvolumen von 247,9 Mrd. Euro umfaßt der Einzelplan des Bundesverfassungsgerichts Ausgaben in Höhe von 15,1 Mio. Euro.

Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts

Die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts wurde 1951 mit der Konstituierung des Bundesverfassungsgerichts gegründet. Sie ist eine gerichtsinterne, nicht allgemein zugängliche wissenschaftliche Fachbibliothek mit den Schwerpunkten Staats-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Staats- und Gesellschaftslehre, Politik und Zeitgeschichte.

Der Bibliotheksbestand umfaßt derzeit (März 2005) ca. 345.300 Bände; er wächst pro Jahr um ca. 6.000 bis 7.000 Bände. Der Zeitschriftenbestand beläuft sich auf ca. 1000 laufende Abonnements; nach Abzug der Parlamentaria und Amtsdruckschriften des Bundes und der Länder verbleiben ungefähr 400 rechts- und sozialwissenschaftliche Periodika des In- und Auslandes.

 Der Schwerpunkt des Bibliotheksbestandes liegt auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, insbesondere des Staatsrechts des In- und Auslandes. Darüber hinaus wird ein fachlich breites Erwerbungsspektrum angestrebt, um die Begutachtung der den Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalte auch unter nichtjuristischen Gesichtspunkten ermöglichen zu können.

Zur Bibliothek gehört ein ebenfalls seit 1951 bestehendes Pressearchiv, "in dem alle das Gericht berührenden Materialien gesammelt werden" (§ 18 Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts). Täglich werden zwischen 20 und 30 Tages- und Wochenzeitungen ausgewertet.

Bibliothek und Pressearchiv können grundsätzlich nur von Amtsangehörigen des Bundesverfassungsgerichts benutzt werden.

Sämtliche in der Bibliothek vorhandenen Werke sind im Südwestdeutschen Bibliotheksverbund (SWB) katalogisiert und über den lokalen elektronischen Benutzerkatalog, in dem auch der Ausleihstatus eines Buches festgehalten wird, abrufbar. Dies gilt für alle seit 1951 erworbenen Bücher und Zeitschriften sowie für alle seit August 1996 erhobenen Aufsätze. Damit sind derzeit (März 2005) ca. 380.000 Titel nachgewiesen (davon ca. 119.000 Aufsätze), so daß die Bibliothek des Bundesverfassungsgerichts über den zur Zeit größten juristischen Online-Katalog im deutschsprachigen Raum verfügt.

In den Intranet-Katalogen kann man unter verschiedenen Suchmasken von jedem gerichtsinternen PC-Arbeitsplatz aus in den Beständen der hiesigen Bibliothek separat oder in einem gemeinsamen Katalog der Bibliotheken des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts suchen. Für die Öffentlichkeit sind die Katalogdaten über den  Karlsruher Gesamtkatalog (KGK) erreichbar, der bei der Universitätsibliothek Karlsruhe geführt wird.

Das Gebäude


Das Bundesverfassungsgericht hatte von Anfang an seinen Sitz in Karlsruhe. Es war zunächst im Prinz-Max-Palais in der Karlstraße untergebracht. 1969 zog es in sein heutiges Amtsgebäude, das sich in unmittelbarer Nähe des Karlsruher Schlosses (zwischen Schloßplatz und Botanischem Garten) befindet. Das Haus wurde in den Jahren 1965 bis 1969 nach Entwürfen des Berliner Architekten Paul Baumgarten errichtet. Baumgarten plante bewußt keinen Justizpalast. Die offene Bauweise soll den Eindruck demokratischer Transparenz vermitteln. Das höchste Teilgebäude ist für die Öffentlichkeit bestimmt. In ihm befindet sich auch der Sitzungssaal.

Übersicht über die Verfahren, in denen das Bundesverfassungsgericht anstrebt, im Jahre 2005 unter anderem zu entscheiden

Erster Senat

1.
1 BvR 1644/00
1 BvR 188/03
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts und zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung der Normen über die Pflichtteilsentziehung.

2.
1 BvR 1232/00
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auch von Wohnungsinhabern, die eine Zweitwohnung ausschließlich aus beruflichen Gründen unterhalten.

3.
1 BvL 10/02
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Frage, ob § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuergesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 6 Satz 4, § 12 in Verbindung mit den in dieser Vorschrift in Bezug genommenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes sowie §§ 13 a und 19 a jeweils in den ab 1. Januar 1996 geltenden Fassungen gegen Art. 3 Abs.1 GG verstoßen.

4.
1 BvL 6/99
Vorlage des Verwaltungsgerichts Bremen zur Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass nach § 17 Abs. 4 Satz 1 des bremischen Gesetzes über das Privatschulwesen und den Privatunterricht vom 3. Juli 1956 (GBl S. 77) in der Fassung des Gesetzes vom 19. Dezember 1989 (GBl S. 443) bei der Bemessung der von der Schülerzahl abhängigen Höhe der Privatschulförderung nur solche Schüler einer Ersatzschule berücksichtigt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

5.
1 BvR 1905/02
Verfassungsbeschwerde zur Frage einer Anwendung des § 79 Abs. 2 BVerfGG auf die Vollstreckung aus einem vor dem Ergehen der Bürgschaftsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 214) erlassenen, mit dieser Entscheidung inhaltlich unvereinbaren zivilgerichtlichen Urteil.

6.
1 BvR 243/96
1 BvR 368/97
1 BvR 1106/97
1 BvR 1304/98
1 BvR 2300/98
1 BvR 1787/99
1 BvR 2144/00
Verfassungsbeschwerden zur Berechnung der Bestandsrenten im Beitrittsgebiet und Abschmelzung der Auffüllbeträge (§§ 307a, 315a SGB VI).

7.
1 BvR 347/98
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung (NUB-Richtlinien).

8.
1 BvR 684/98
Verfassungsbeschwerde betreffend die Gewährung einer Hinterbliebenenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz in Fällen, in denen der die gemeinsamen Kinder betreuende Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Opfer einer Gewalttat geworden ist.

9.
1 BvL 9/00
1 BvL 11/00
1 BvL 12/00
1 BvL 5/01
1 BvR 718/97
1 BvR 2187/98
1 BvR 743/00
1 BvR 932/00
1 BvR 476/02
Vorlagen des Bundessozialgerichts und Verfassungsbeschwerden zur Frage, ob in der gesetzlichen Rentenversicherung die Kürzung der Entgeltpunkte für Rentenzeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG) sowie die Begrenzung ihres Wertes auf höchstens 25 Entgeltpunkte verfassungsgemäß ist.

10.
1 BvR 1508/96
Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob die von Instanzgerichten aufgestellten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt verfassungsgemäß sind.
(Termin zur mündlichen Verhandlung: 15. März 2005)

11.
1 BvR 1444/01
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 1748 Abs. 4 BGB, wonach bei der Adoption die Einwilligung desjenigen Vaters, der weder mit der Mutter verheiratet ist, noch mit ihr gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben hat, im Vergleich zu den übrigen Vätern unter vereinfachten Voraussetzungen zu ersetzen ist.

12.
a) 1 BvL 3/03
    1 BvR 2201/02
Vorlage des Landgerichts Itzehoe und Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Nr. 3 des Transsexuellengesetzes, wonach die Änderung des Vornamens des Transsexuellen mit seiner Eheschließung unwirksam wird.

 
b) 1 BvL 1/04
Vorlage des Bayerischen Obersten Landesgerichts zur Frage, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung auf Deutsche bzw. Personen mit deutschem Personalstatut im Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Feststellungsantrag stellt und sein Heimatrecht ein entsprechendes Verfahren nicht vorsieht.

 
c) 1 BvL 12/04
Vorlage des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. zur Frage, ob die Beschränkung der Antragsberechtigung auf Deutsche bzw. Personen mit deutschem Personalstatut im Verfahren zur Änderung des Vornamens gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Transsexuellengesetzes mit Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 GG in Fällen vereinbar ist, in denen ein ausländischer Transsexueller mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland den Änderungsantrag stellt und sein Heimatrecht eine solche Namensänderung nicht vorsieht.

13.
1 BvL 9/04
und
1 BvL 11/04
Vorlagen des Oberlandesgerichts Hamm sowie des Kammergerichts zur Frage, ob die zeitliche Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruchs des Elternteils eines nichtehelichen Kindes auf grundsätzlich drei Jahre nach der Geburt des Kindes gemäß § 1615 1 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz BGB mit Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar ist.

14.
1 BvR 782/94
1 BvR 80/95
1 BvR 957/96
Verfassungsbeschwerden betreffend Ansprüche von Versicherungsnehmern auf Überschussbeteiligung im Bereich der Lebensversicherung unter besonderer Berücksichtigung der Bildung stiller Reserven.
(Mündlich verhandelt am 27. Oktober 2004)

15.
1 BvR 396/98
Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage der Verfassungsgemäßheit des so genannten Teilnehmerentgelts nach dem Bayerischen Mediengesetz.

16.
1 BvR 1072/01
Verfassungsbeschwerde betreffend die Voraussetzungen, unter denen ein Verlag in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen und als rechtsextremistisch bezeichnet werden kann.

17.
1 BvR 2087/03
und
1 BvR 2111/03
Verfassungsbeschwerden der Deutschen Telekom AG zur Frage der Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Festsetzung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung.

18.
1 BvR 668/04
Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage der Verfassungsgemäßheit der präventiven Telefonüberwachung zur Straftatenverhütung und –verfolgung.
(Termin zur mündlichen Verhandlung: 16. März 2005)

19.
1 BvR 1054/01
Verfassungsbeschwerde einer gewerblichen Spielevermittlerin, die das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten betrifft.

20.
1 BvL 4/00
Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Koppelung der Vergabe öffentlicher Aufträge an eine Tariftreueerklärung mit dem Grundgesetz und mit Bundesrecht vereinbar ist.

21.
1 BvR 541/02
1 BvR 542/02
Verfassungsbeschwerden von niedersächsischen Landwirten betreffend die Gewährung von Ausgleichszahlungen für Getreide nach der Kulturpflanzen-Ausgleichszahlungs-Verordnung.

22.
1 BvR 2231/02
1 BvR 572/03
1 BvR 586/03
1 BvR 629/03
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anwendung der so genannten Landeskinderklausel bei der Besetzung von Notarstellen.

23.
1 BvR 774/02
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Mindestbeiträgen durch ein berufsständisches Versorgungswerk auch in Zeiten des Mutterschutzes und der Kindererziehung.

24.
1 BvR 2019/02 u.a.
Verfassungsbeschwerden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des „Meisterzwangs“.

25.
1 BvR 2561/03
1 BvR 1870/04
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 29 Abs. 3 Satz 1 der Bundesnotarordnung.

26.
1 BvR 2530/04
Verfassungsbeschwerde zur Frage der Verfassungsmäßigkeit fehlenden Rechtsschutzes für einen Bewerber, der bei der Bestellung zum Insolvenzverwalter nicht berücksichtigt wurde.


Zweiter Senat

1.
2 BvR 656/99
2 BvR 657/99
2 BvR 683/99
Verfassungsbeschwerden gegen ein Strafurteil insbesondere zur Frage, ob die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Zulässigkeitsanforderungen an revisionsrechtliche Verfahrensrügen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) mit der Verfassung in Einklang stehen.

2.
2 BvR 581/01
Verfassungsbeschwerde gegen Strafurteile zur Frage der Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS Observation gewonnenen Erkenntnisse.

3.
2 BvL 1/02
2 BvL 5/02
Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 2 JGG und des Jugendstrafvollzugs.

4.
2 BvR 1387/02 u.a.
2 BvL 4/04 u.a.
Verfassungsbeschwerden und konkrete Normenkontrollen gegen Art. 1 Ziff 48, Art. 8 Ziff. 2 b), c) und Art. 11 Ziff. 1 des Versorgungsänderungsgesetzes 2001, die u.a. eine Absenkung des Versorgungshöchstsatzes für Ruhestandsbeamte nach § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG von 75 vom Hundert auf 71,75 vom Hundert bis zum Jahre 2010 regeln.

5.
2 BvC 5/03, 6/03 u.a.
Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Gültigkeit der Wahlen zum 15. Deutschen Bundestag, die u.a. die Gültigkeit der in den Berliner Wahlkreisen 86 und 87 auf die errungenen Direktmandate entfallenen Zweitstimmen betreffen.

6.
2 BvR 361/03 u.a.
Verfassungsbeschwerden gegen § 14 Abs. 3 BeamtVG, dem zufolge sich das Ruhegehalt um 3,6 vom Hundert für jedes Jahr höchstens jedoch um 10,8 vom Hundert vermindert, um das der Beamte vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird.

7.
2 BvL 11/02
2 BvL 12/02
2 BvL 13/02
Vorlageverfahren zur Prüfung der Frage, ob § 12a der Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen in der Fassung des Artikel 2 Absatz 8 Nummer 3 des Haushaltssicherungsgesetzes vom 17. Dezember 1998 (GV NRW S. 750) mit Artikel 33 Absatz 5, Artikel 74a Absatz 1 und 4 und Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes vereinbar ist.

8.
2 BvR 2288/04
Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung einer lang andauernden Unterbringung, bei der vor allem die Frage der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Beschwerdeführers durch das Landgericht zu einem im Beschwerdeverfahren eingeholten Ergänzungsgutachten im Mittelpunkt steht.

9.
2 BvG 1/04
2 BvG 2/04
Bund/Länderstreitigkeiten betreffend die Frage, ob der Bund berechtigt ist, von den Ländern die Erstattung von Beträgen zu verlangen, die ihm im Rahmen von Rechnungsabschlussentscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften durch die Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichts- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auferlegt worden sind.

10.
2 BvR 167/02
Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die nach § 32 Abs. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (1998) maßgebliche Freigrenze für eigene Einkünfte und Bezüge eines für Kinderfreibeträge oder Kindergeld zu berücksichtigenden Kindes verfassungsmäßig ist und ob insbesondere Sozialversicherungsbeiträge zu den eigenen Einkünften des Kindes gehören.

11.
2 BvR 2335/95
und
2 BvR 2391/95
Verfassungsbeschwerden gegen Art. 1 § 8 ("Solidarfonds Abfallrückführung") des Ausführungsgesetzes zum Basler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Ausführungsgesetz zum Basler Übereinkommen) vom 30. September 1994 (BGBl I S. 2771).

12.
2 BvR 2194/99
Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob hinsichtlich der Einkommen- und Gewerbeertragsteuer eine Bindung an die Grundsätze des zur Vermögensteuer ergangenen BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 93, 121 ("Halbteilungsgrundsatz") besteht.

13.
2 BvF 2/01
Verfahren über den Antrag festzustellen,
 1. dass §§ 266 f. und 313a des Sozialgesetzbuches V vom 20. Dezember 1988 (BGBl I S. 2477), zuletzt geändert am 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1946) wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz nichtig sind, und
 2. dass das Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs in der Gesetzlichen Krankenversicherung vom 10. Dezember 2001 (BGBl I S. 3465) wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz nichtig ist.

 14.
2 BvR 2115/01
2 BvR 2132/01
2 BvR 348/03
Verfassungsbeschwerden betreffend die nach Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 des Wiener Übereinkommens über Konsularische Beziehungen (Wiener Konsularrechtskonvention - WÜK) gebotene Belehrung des Beschuldigten über das Recht auf konsularische Unterstützung sowie die sich aus einer Verletzung dieser Belehrungspflicht ergebende strafprozessuale Rechtsfolge.

15.
2 BvL 12/01
Vorlageverfahren zur Prüfung der Frage, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 in der Fassung bis zur Änderung durch Art. 3 Nr. 4 Buchstabe a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29. Oktober 1997 gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt, weil sie allein auf einen Vorschlag des Vermittlungsausschusses zurückgeht.

16.
2 BvR 1198/03
Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der Rechtshilfe beantragte Zustellung einer Klage gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen vom 15. November 1965 (BGBl 1977 Teil II S. 1452), mit der die Beschwerdeführerin vor einem Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika auf Schadensersatz in Höhe von 17 Mrd. US-Dollar in Anspruch genommen werden soll. Der Senat hat am 25. Juli 2003 in dieser Sache eine einstweilige Anordnung erlassen.

17.
2 BvM 1/03 bis 8/03
2 BvM 9/03
Verschiedene Vorlageverfahren zur Prüfung, ob ein von einem Schuldnerstaat ausgerufener Staatsnotstand zur Verweigerung bestehender und fälliger Zahlungsverpflichtungen gegenüber privaten Gläubigern berechtigt bzw. ob eine allgemeine Regel des Völkerrechts besteht, wonach ein ausländischer Schuldnerstaat pauschal auf seine Immunität gegenüber der Vollstreckung in die im Heimatstaat des Gläubigers befindlichen, dem diplomatischen Schutz unterliegenden Konten insofern verzichten kann, als durch die Pfändung die Funktionsfähigkeit der Botschaft als diplomatische Vertretung beeinträchtigt würde.

18.
2 BvR 2236/04
Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an das Königreich Spanien auf Grund eines Europäischen Haftbefehls. Der Senat hat mit Beschluss vom 24. November 2004 die Übergabe des Beschwerdeführers an die Behörden des Königreichs Spanien im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt.

19.
2 BvR 578/02
2 BvR 796/02
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Verbüßung der besonderen Schwere der Schuld auch dann weiter zu vollstrecken ist, wenn keine eindeutige Gefährlichkeitsprognose gestellt werden kann und auf Grund fortdauernden Tatleugnens eine weitere positive Entwicklung des Verurteilten durch eine Therapie nicht zu erwarten ist.

20.
2 BvR 1027/02
Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwälten und Steuerberatern gegen die vorläufige Sicherstellung und Durchsicht aller EDV-Dateien einer Rechtsanwalts- und Steuerberaterpraxis im Strafverfahren gegen einen Sozius.

21.
2 BvF 2/03
Antrag der Regierungen von Baden-Württemberg und des Saarlandes betreffend die Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl I S. 4637).

22.
2 BvK 1/04
Antrag von 33 Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags betreffend die Verfassungsmäßigkeit des schleswig-holsteinischen Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2003.

23.
2 BvR 669/04
Verfassungsbeschwerde zur Frage, ob die Rücknahme einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung mit Art. 16 Abs. 1 GG vereinbar ist.

24.
2 BvR 1001/04
Verfassungsbeschwerde betreffend die Auswirkungen der Änderungen des Sorge- und Umgangsrechts durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz auf das Aufenthaltsrecht des ausländischen Vaters eines minderjährigen ledigen deutschen Kindes.





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