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22.07.2005
Eigentumsinteressen versus Pressefreiheit - Heise geht gegen Musikindustrie in Berufung



Hannover (ots) - Am 28. Juli findet vor dem Oberlandesgericht München die Berufungsverhandlung des Heise Zeitschriften Verlages gegen acht Unternehmen der Musikindustrie statt. Anlass des Verfahrens ist eine Meldung von heise online über eine Software zum Kopieren von DVDs. heise online dokumentiert anhand von Original-Schriftsätzen auf einer Sonderseite den bisherigen Verlauf der Ereignisse.

Das OLG München wird in dem Verfahren zu entscheiden haben, ob es für ein Presseorgan zulässig ist, über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu berichten. Die Musikindustrie war mit einem solchen Antrag in der ersten Instanz vor dem Landgericht München
gescheitert. Dem Urteil zufolge handelt es sich bei der Tickermeldung
von heise online weder um Werbung im Hinblick auf den Verkauf
verbotener "Kopierschutzknacker" noch um eine Anleitung zur Umgehung
technisch wirksamer Maßnahmen. Vielmehr sei diese Art der
Berichterstattung durch die Pressefreiheit gerechtfertigt und liege
auch im öffentlichen Interesse.

Verboten wurde dem Heise Zeitschriften Verlag dagegen in erster
Instanz das Setzen eines Links auf die Unternehmens-Webseite des
Softwareherstellers. Nach Ansicht des Landgerichts sei der Verweis
nicht durch die Pressefreiheit geschützt. Diese müsse im vorliegenden
Fall gegenüber den Eigentumsinteressen der Musikindustrie
zurückstehen. Über die Berufung gegen das Urteil, das in Fachkreisen
auf herbe Kritik stieß, wird am Donnerstag, den 28. Juli um 11.45 Uhr
vor dem Oberlandesgericht München verhandelt.

Eine Dokumentation über das laufende Verfahren mitsamt den
Schriftsätzen beider Parteien und dem erstinstanzlichen Urteil findet sich zum Nachlesen auf heise online unter www.heise.de/heisevsmi/








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