 |
 |
 |
 |
 |
Artikelsuche:
Adressensuche:
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
|
28.06.2005
Die Verfassungsbeschwerde
Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten
verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich
gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder
gegen ein Gesetz richten.
Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung. Sie ist
anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung
zukommt, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes
Gewicht hat oder wenn der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer
durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer
Nachteil entsteht. Über diese Annahmevoraussetzungen hat das
Bundesverfassungsgericht vor einer Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde selbst zu befinden.
Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem die
Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer die sonst zuständigen
Gerichte erfolglos angerufen hat. Verschiedene Einlegungsfristen sind
zu beachten. Die Verfassungsbeschwerde muß schriftlich eingereicht und
begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist
kostenlos. In Mißbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro
auferlegt werden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Einhaltung der Grundrechte.
Die Beurteilung sonstiger Rechtsfragen und die Feststellung von
Tatsachen obliegt allein den übrigen Gerichten. Sofern dabei keine
Grundrechte verletzt wurden, ist das Bundesverfassungsgericht an diese
Entscheidungen gebunden.
In der Zeit von 1951 bis 2001 sind beim Bundesverfassungsgericht
136.622 Anträge eingegangen. Darunter waren 131.445
Verfassungsbeschwerden. Sie wurden ganz überwiegend nicht zur
Entscheidung angenommen. Nur 3.268 Verfassungsbeschwerden waren
erfolgreich. Das sind 2,5%. Trotz dieser geringen Zahl ist die
Verfassungsbeschwerde ein bedeutender Rechtsbehelf. Eine stattgebende
Entscheidung kann Wirkungen haben, die weit über den Einzelfall
hinausreichen.
Das Bundesverfassungsgericht Das Normenkontrollverfahren Der Verfassungsstreit
Startseite -
Archiv -
Top-Tipps -
Wir über uns -
Artikel veröffentlichen -
Werbung -
Newsletter -
Hotels -
Tickets -
Routenplaner -
Adressen-Suche -
Suchhilfe Artikel -
Suchhilfe Adressen -
Aktuelle Artikel -
Impressum
Die 20 aktuellsten Artikel bei click2day:
Body & Mind Convention - Mit Yoga und Pilates voll im Trend - München
7. Karlsruher Bierbörse - August 2008
Römerfest - August 2008 - Augst
23. OechsleFest - August 2008 - Pforzheim
Kurpark Meeting 2008 - Baden-Baden
Zunächst noch Regen oder Schauer, später wieder freundlicher
Presseschau - Deutschland
Sammlung Prinzhorn - Universität Heidelberg
Ich war ein weißer Farmer in Afrika – von Ulf G. Stuberger - Karlsruhe
Mit dem Dampfzug ins Albtal - von Ettlingen nach Bad Herrenalb
Vollmondnächte - Siebentäler Therme - Bad Herrenalb
Mittelalterliches Phantasie Spectaculum - August 2008 - Karlsruhe
Sommernachtsfest - August 2008 - Neustadt
Bogenbaukurse 2008 - Alamannenmuseum Ellwangen
4. Sixdays-Night - Sport und Unterhaltung der Spitzenklasse - Dudenhofen
Bahnhofsfest - August 2008 - Bad-Herrenalb
13. Black Forest Open - ATP Challenger Turnier (Herren) - August 2008 - Freudenstadt
500 Jahre Stadtordnung: Großes Historisches Altstadtfes - September 2008 - Baden-Baden
Aktionstag im Europa-Sportpark - September 2008
electric pearls von crazy gamble - Gotec Kulturhaus - Karlsruhe
|
|


Bundessozialgericht
Bundesverfassungsgericht
Bundesverwaltungsgericht
Bundesgerichtshof
Werbemöglichkeiten:
BASIC (kostenlos)
BASIC XL
PROFI
PREMIUM
PREMIUM PLUS
pdf-Formular
Firmen-Eintrag
Bannerwerbung
Newsletter bestellen

|