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28.07.2005
Entwurf zur Vorratsspeicherung der EU-Kommission



Nach Einschätzung von EDRI (European Digital Rights) bewegt sich die Europäische Kommission in Sachen "Vorratsspeicherung von Daten" sehr schnell. So schnell, dass die Entscheidungen des Rates Justiz und Inneres von ihr ignoriert werden.
Dabei hatten sich die europäischen Justiz- und Innenminister erst kürzlich auf ein zweistufiges Vorgehen zur Einführung einer gesetzlichen Regelung für die Vorratsspeicherung geeinigt. Daten zur Telefonie im Festnetz oder im Mobilfunk sollten in diesem Kompromiss zuerst angegangen werden. Über die Internet zur Internet-Kommunikation wollte man sich erst später einigen. Die Vereinbarung eines entsprechenden Rahmenbeschlusses wurde für Oktober angekündigt.

Derweil hat die Kommission bereits einen ersten Entwurf (PDF) formuliert, in dem sowohl die Vorratsspeicherung von Telefonie-Daten als auch von Internet-Verbindungen angesprochen wird. Hinsichtlich der Dauer wird darin vorgesehen, Telefonie-Verbindungsdaten für 1 Jahr, reine Internet-Verbindungsdaten dagegen für 6 Monate vorrätig zu halten.

Für die Art der von den Dienste-Anbietern zu speichernden Daten werden im Anhang "ergebnisorientierte" Vorgaben gemacht. Hinsichtlich der Internet-Nutzung wird darin die Speicherung von Start- und Ziel-IPs vorgesehen, Benutzername des Anwenders, das "Connection Label" bzw. die Telefonnummer der genutzten Verbindung, Namen und Anschrift des Benutzers, mit dem die benutzten Merkmale (IP etc.) in Verbindung gebracht werden, Datum und Uhrzeit des Log-In und Log-Off einer Sitzung, sowie die MAC-Adresse des genutzen Rechners. Für VoIP-Verbindungen gelten vermutlich ähnliche Regeln wie für die Telefonie. Bei der mobilen Telefonie müssen unter anderem auch Daten zur regionalen Lokalisierung der Einwahl gespeichert werden. Auch SMS-Daten sollen für 1 Jahr gespeichert werden.

Gegen diesen Entwurf will EDRI allerdings protestieren. In einer mit den niederländischen Providern XS4All und Bit gemeinsam erstellten Petition sollen Kommission und EU-Parlament überzeugt werden, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsspeicherung keine Lösung zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität darstellen. Vielmehr verstoße die geplante Direktive aufgrund ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen die Europäische Konvention der Menschenrechte. Die durch die Direktive angestrebte Sicherheit sei eine nicht erreichbare "Illusion" und überhaupt sei der eingeschlagene Rechtsweg zur Einführung der Direktive illegal.

Das deckt sich aber nicht mit den Vorstellungen des Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso. Dieser hat im Zusammenhang mit den Bombenattentaten in London darauf hingewiesen, dass die geplante Direktive sowohl notwendig als auch angemessen ist und daher bereits im September von der Kommission verabschiedet werden soll.

Quelle: www.intern.de








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