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23.01.2006
Frankreich schreibt Recht auf Privatkopie fest



Der Paukenschlag vom Dezember zeigt seine Wirkung: Nachdem Abgeordnete des französischen Parlaments kurz vor Weihnachten zwei radikale Erweiterungen zur geplanten Urheberrechtsnovelle verabschiedet haben, muss die französische Regierung nun ihre Entwürfe umstricken. Die Erweiterungen sahen vor, den Peer-to-Peer Tausch zu legalisieren, was die Regierung von Dominique de Villepin allerdings kaum zulassen wird.

Stattdessen soll in dem überarbeiteten Entwurf das Recht auf Privatkopie gestärkt beziehungsweise definiert werden. In der neuen Ausgestaltung wird beispielsweise verlangt, dass von CDs und DVDs jeweils fünf Privatkopien gezogen werden dürfen.

Das würde die heutigen Kopierschutzmaßnahmen der Industrie größtenteils illegal machen. Mit der voraussichtlichen Folge, dass künftig Kopierschutzmaßnahmen zur Erstellung privater Kopien umgangen werden dürfen.

Gleichzeitig werden für die Ahndung von Urheberrechtsverstößen im P2P-Umfeld (moderate) Strafen definiert. Das Gesetz sieht vor, dass "ertappte" P2P-Nutzer erst eine Mail und dann eine formelle Verwarnung per Briefpost erhalten. Erst im nochmaligen Wiederholungsfall sollen dann Geldstrafen zwischen 300 und 1.500 Euro verhängt werden. Erfolgt der Download allerdings zu kommerziellen Zwecken, sind Haftstrafen von bis zu 5 Jahren möglich.

Quelle: www.intern.de








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