23.01.2006
Frankreich schreibt Recht auf Privatkopie fest
Der Paukenschlag vom Dezember zeigt seine Wirkung: Nachdem Abgeordnete
des französischen Parlaments kurz vor Weihnachten zwei radikale
Erweiterungen zur geplanten Urheberrechtsnovelle verabschiedet haben,
muss die französische Regierung nun ihre Entwürfe umstricken. Die
Erweiterungen sahen vor, den Peer-to-Peer Tausch zu legalisieren, was
die Regierung von Dominique de Villepin allerdings kaum zulassen wird.
Stattdessen soll in dem überarbeiteten Entwurf das Recht auf
Privatkopie gestärkt beziehungsweise definiert werden. In der neuen
Ausgestaltung wird beispielsweise verlangt, dass von CDs und DVDs
jeweils fünf Privatkopien gezogen werden dürfen.
Das würde die heutigen Kopierschutzmaßnahmen der Industrie größtenteils
illegal machen. Mit der voraussichtlichen Folge, dass künftig
Kopierschutzmaßnahmen zur Erstellung privater Kopien umgangen werden
dürfen.
Gleichzeitig werden für die Ahndung von Urheberrechtsverstößen im
P2P-Umfeld (moderate) Strafen definiert. Das Gesetz sieht vor, dass
"ertappte" P2P-Nutzer erst eine Mail und dann eine formelle Verwarnung
per Briefpost erhalten. Erst im nochmaligen Wiederholungsfall sollen
dann Geldstrafen zwischen 300 und 1.500 Euro verhängt werden. Erfolgt
der Download allerdings zu kommerziellen Zwecken, sind Haftstrafen von
bis zu 5 Jahren möglich.