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15.07.2007
Studiengebühren sind rechtmäßig - Verwaltungsgericht Karlsruhe weist Klagen ab



Die Studiengebühren in Baden-Württemberg stehen weiterhin auf festen juristischen Boden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe erklärte am Freitag die Semesterbeiträge von 500 Euro für rechtmäßig und wies die Klagen dreier Karlsruher Studenten ab. Das Gericht konnte keine abschreckende Wirkung der seit dem Sommersemester erhobenen Gebühren erkennen, weil im Gesetz ein Anspruch auf ein Darlehen vorgesehen und damit die Finanzierung auch für sozial schwache Studenden sicher gestellt sei.


Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg Mitte Juni hat sich das Land damit auch im zweiten Musterprozess um die vor anderthalb Jahren beschlossene Regelung durchgesetzt. Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) äußerte sich nach den Urteilen zuversichtlich über weitere Verfahren: «Unsere Studiengebühren sind angemessen und gerecht. Wir haben großen Wert darauf gelegt, die Gebühren sozialverträglich auszugestalten und die persönlichen Umstände der Studierenden zu berücksichtigen.»

↓↓Das Verwaltungsgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zugelassen. Landesweit sind mehr als 2500 Klagen anhängig. (Az: 7 K 2966/06, 3075/06 u. 444/07)

↓↓Das Gericht lehnte auch die Forderungen zweier Kläger nach einer teilweise Gebührenbefreiung ab. Einer von ihnen war zuvor bei der Bundeswehr und konnte daher erst verzögert sein inzwischen kostenpflichtiges Studium aufnehmen. Ein anderer hat sich in Hochschulgremien engagiert, wodurch sich seine Studiendauer verlängert. Ein Ausgleich der damit verbundenen Nachteile sei rechtlich nicht geboten, entschieden die Richter.

↓↓In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch hatte sich das Gericht intensiv mit der Sozialverträglichkeit der Regelungen befasst. Die «Kernfrage» war aus Sicht des Kammervorsitzenden Andreas Roth, ob die Gebühren «hinreichend sozial abgefedert sind». Nach Modellrechnungen läuft nach einem Studium von zwölf Semestern bei 7,2 Prozent Zinsen eine Zinslast von rund 5.000 Euro auf - was beinahe eine Verdopplung der Studiengebühr bedeute, kritisierte der Anwalt klagenden Informatikstudenten.

↓↓Das Verwaltungsgericht sah dagegen keine «abschreckende Wirkung» der Gebühr - zumindest sei eine entsprechende Einschätzung des Gesetzgebers nicht zu beanstanden. Damit verstoßen die Regelungen aus Sicht des Gerichts auch nicht gegen den UN-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem sich Deutschland verpflichtet hat, das Studium ohne soziale Verpflichtung jedermann zugänglich zu machen.






www.vgkarlsruhe.de


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