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21.02.2007
Auch Bundesverfassungsgericht sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf bei heimlichen Vaterschaftstests
Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Vaterschaftstests als "Teilerfolg für die betroffenen Väter". Das Gericht habe zum ersten Mal ein Recht auf Kenntnis der Abstammung und der Verwirklichung dieses Rechts anerkannt.
„Ich freue mich darüber, dass die Verfassungsrichter die Rechte der Väter im Auge behalten und dem Gesetzgeber aufgegeben haben, ein Gesetz zu schaffen, um die biologische Abstammung in einem rechtlich sauberen Verfahren klären zu können. Das ist eine Stärkung der Rechte aller zweifelnder Väter, die wissen möchten, ob sie tatsächlich auch der biologische Vater ihres Kindes sind. Bisher konnten sich diese Väter praktisch nur über heimliche Tests Gewissheit verschaffen, spätestens im März 2008 steht ihnen dafür immerhin ein eigenes Verfahren zur Verfügung“, erklärte Goll.
Der Minister wies allerdings auf ein Problem hin, das auch der heutige Richterspruch nicht löse: Der Familienfrieden bleibe weiterhin gefährdet, wenn Zweifel über die Abstammung aufkämen. „Ganz egal, wie das neue isolierte Verfahren zur Klärung der Abstammung aussehen wird, es kann nicht diskret ablaufen. Das ist vor allem deshalb schade, weil in drei von vier Fällen der Test ergibt, dass der vermeintliche Vater tatsächlich der biologische ist, die Zweifel also unbegründet waren. Er kann künftig also nicht mehr das oft beruhigende Ergebnis für sich behalten. Dadurch wird eine Ehe möglicher Weise unnötig belastet“, bedauerte Goll. Der Minister pocht nun auf eine rasche gesetzliche Klarstellung im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Quelle: Justizministerium
www.vaterschaftstests.de www.dna-planet.com Wie sicher sind Vaterschaftstests: >>>
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