Im Herbst 2008 findet beim Amtsgericht Mannheim die Wahl der Schöffen für die Jahre 2009 bis 2013 statt. Gewählt werden alle Haupt- und Hilfsschöffen für das Schöffengericht beim Amtsgericht Mannheim und für die Strafkammern beim Landgericht Mannheim. Ebenso werden die Jugendschöffen für das Amts- und Landgericht Mannheim gewählt (Einsatz beim Jugendschöffengericht und bei den Jugendkammern beim Landgericht).
Die wesentlichen Voraussetzungen für das Schöffenamt sind:
- deutsche Staatsbürgerschaft
- Alter zwischen 25 und 70 Jahren (Stichtag 01.01.2009)
- gesundheitliche Eignung
- kein Insolvenzverfahren
- keine Vorstrafen
- Haupt- oder Nebenwohnung in Mannheim
Eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder in einem Verband ist nicht notwendige Voraussetzung.
Die Stadt Mannheim stellt eine Vorschlagsliste auf, aus der die jeweiligen Schöffen bzw. Jugendschöffen gewählt werden. Um auf die Vorschlagsliste zu gelangen, genügt ein Antrag an die Stadt Mannheim, Amt für Rats- und Öffentlichkeitsarbeit, Rathaus E 5, 68159 Mannheim - Stichwort: Schöffenvorschlagsliste - oder per Fax 0621 293-479644. Hierfür wird die Verwendung des beigefügten Formulars empfohlen.
Nähere Informationen finden sie auf der Homepage des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffen.de. Von der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg www.justiz.baden-wuerttemberg.de kann ein „Leitfaden für Schöffen“ heruntergeladen werden (siehe Service/Broschüren). Dieser Leitfaden wird auf schriftliche oder telefonische Anforderung auch unmittelbar vom Justizministerium Baden-Württemberg, Postfach 103461, 70029 Stuttgart, Tel. 0711/279-0, kostenfrei übersandt.