11.12.2006
Das Radio nicht aufschrauben - Rechtsirrtum
Verliert man seine Gewährleistungsansprüche, wenn man Elektrogeräte aufschraubt?
Irrtum!
"Wer defekte Elektrogeräte aufschraubt, um nachzusehen, weshalb sie kaputt sind, hat später oft Schwierigkeiten bei der Reklamation. Viele Verkäufer behaupten, dass durch solche Reparaturversuche die Gewährleistungsansprüche verloren gehen. Sie irren jedoch. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf muss der Verkäufer hieb- und stichfest beweisen, dass der Käufer das Gerät selbst kaputt gemacht hat. Dass es einmal aufgeschraubt wurde, ist noch lange kein Beweis."