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29.10.2006
Ab 6. November schärfere Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen



Auf den Flughäfen in Baden-Württemberg müssen sich Fluggäste wie auf allen anderen europäischen Airports auf äußerst strenge Kontrollen einstellen. Flüssigkeiten wie Trinkwasser in Flaschen oder Kaffee im Trinkbecher dürfen vom 6. November an nicht mehr mit in den Sicherheitsbereich der Flughäfen genommen werden. Dies schreibt ein jetzt herausgegebener Erlass der Europäischen Union vor. Er ist die Reaktion auf die am 10. August 2006 in London vereitelten Anschläge mit explosiven Flüssigkeiten auf den Luftverkehr.


Die neue Regelung gilt für alle Flüge - unabhängig von Reiseziel und Fluggesellschaft. Nach wie vor dürfen aber Flüssigkeiten wie Getränke oder Kosmetikartikel, die nach der Sicherheitskontrolle, zum Beispiel im Duty Free Shop gekauft werden, mit an Bord, sagte ein Sprecher des Stuttgarter Flughafens. In den ersten Tagen der Regelung rechnen Flughafengesellschaft und Bundespolizei mit erheblich längeren Kontrollen. Sie empfehlen den Passagieren, mehr Zeit am Flughafen einzukalkulieren. Die Bundespolizei werde ihr Personal aufstocken.

Unter den Begriff «verbotene Flüssigkeiten im Handgepäck» fallen nach dem Erlass der Europäischen Union eine Vielzahl von Dingen. Nicht nur Haarwaschmittel, Parfüm oder Rasierschaum, sondern auch Deoroller, Gels oder Pflegecremes gehören dazu. Passagiere sollten daran denken, dass auch verschiedene Lebensmittel nach dieser Definition «flüssig» sind, meinte der Flughafensprecher. Generell sollten diese Sachen ab sofort beim Check-In mit dem normalen Gepäck aufgegeben und nicht mit an Bord genommen werden.

Wenige Ausnahmen sind auch künftig zugelassen. Medikamente und Babynahrung sind an Bord erlaubt, sofern sie auf dem Flug notwendig sind. Darüber hinaus dürfen Fluggäste Flüssigkeiten nur noch in Behältnissen von maximal 100 Millilitern mit in den Sicherheitsbereich nehmen. Diese müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Pro Passagier darf nur ein Beutel mit an Bord genommen werden. Die betreffenden Gegenstände müssen bequem und vollständig in den verschlossenen Beutel passen. Der Plastikbeutel ist vom Passagier an der Kontrollstelle aus dem Handgepäck zu nehmen und dem Kontrollpersonal zur Röntgenkontrolle zu übergeben, heißt es in der neuen Vorschrift.

Der Stuttgarter Flughafen veröffentlicht eine unvollständige Liste derjenigen Gegenstände, die unter die neue Vorschrift fallen. Dazu gehören: Lippenstift, Getränke aller Art, Feuchtigkeitstücher, Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotion, Cremes, Zahnpasta, Honig, Brotaufstriche und Suppen. Bei strittigen Artikeln entscheide die Bundespolizei vor Ort. «Der Fluggast hat bei negativem Entscheid die Wahl, den fraglichen Gegenstand zu entsorgen oder auf den entsprechenden Flug zu verzichten», sagte der Sprecher. 




Internet: Einzelheiten zu den Sicherheitsvorschriften: www.bmi.bund.de






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