19.06.2004
AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingen von click2day - 31. August 2004
click2day wird vertreten durch
Frank Schweizer
Erbprinzenstr. 31
76133 Karlsruhe
Umst.-Nr. 35162 / 04865
Amtsgericht Karlsruhe
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "click2day" (im
Folgenden: "AGB"). Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen
"click2day" und sämtlichen natürlichen und juristischen Personen, die
Werbeeinträge / Werbebanner und sonstige Werbemaßnahmen bei "click2day"
schalten (im Folgenden: "Mitglied"). Besucher dieser Seite, werden im
nachfolgenden als "Nutzer" bezeichnet.
Diese AGB treten für alle bei "click2day" angemeldeten Mitglieder ab
dem 1. Oktober 2004 in Kraft, sofern das Mitglied der Geltung der neuen
AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der
Änderungsmitteilung, in dem sie ihm mitgeteilt werden, widerspricht.
Für alle Mitglieder, die sich nach dem 1. September 2004 unter
Zustimmung dieser AGB angemeldet haben, gelten die AGB ab dem Zeitpunkt
der Mitgliedschaft.
Präambel:
Die click2day-Website ist ein regionales Informationsportal auf dem
Mitglieder zu gewerblichen Zwecken, jedoch nicht ausschließlich,
Werbeeinträge / Werbeplätze und Werbebanner schalten können, sofern
deren Angebot, der Vertrieb oder Erwerb angebotener Waren /
Dienstleistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder
die "click2day"-Grundsätze verstößt. Diese AGB betreffen die Nutzung
der Websites click2day.com, click2day.de sowie aller zu diesen Domains
gehörenden Subdomains (im Folgenden: "click2day-Website"). Diese AGB
finden auch dann Anwendung, wenn Sie die "click2day"- Website oder
Bereiche davon von anderen Websites aus nutzen, die den Zugang zur
"click2day"-Website vollständig oder in Auszügen ermöglichen.
§ 1 Geltung der AGB
Sämtliche Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich unter
Einbeziehung dieser AGB. Nicht bevollmächtigte Angestellte der
click2day sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder
mündliche Zusagen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen
Vertrages und/oder dieser AGB hinausgehen. Diese AGB gelten für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden AGB des Mitglieds wird
hiermit widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Mitgliedschaft
1. Das Schalten von
Werbeeinträgen / Werbebannern und sonstigen verkaufsfördernden
Maßnahmen auf der click2day-Website setzt die Anmeldung als Mitglied
voraus. Ein Anspruch auf Anmeldung zu der click2day-Website besteht
nicht. Die Anmeldung selbst ist kostenfrei. Sie erfolgt durch Eröffnung
eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen AGB. Mit der
Anmeldung und Schaltung des vom Mitglied gebuchten Werbepaketes, kommt
zwischen click2day und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der
click2day-Website (im Folgenden: "Werbevertrag") zustande.
2. Die Anmeldung ist nur
juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen
Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährigen ist eine Anmeldung
untersagt.
3. Die von click2day bei der
Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so
z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und
Telefonnummer, eine gültige E-Mail-Adresse, die www-Adresse, eine kurze
Beschreibung Ihres Vereins / Ihrer Unternehmung, sowie frei wählbare
Suchwörter. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer
vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die
namentlich genannt werden muss. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung
der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die
Angaben umgehend gegenüber click2day zu korrigieren.
4. Nachdem nachgeprüft wurde,
ob Ihr Angebot nicht gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB oder die
"click2day-Grundsätze" verstößt, werden die Daten des Mitgliedes nach
der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Werbevertrages veröffentlicht.
5. Grundsätzlich steht es dem
Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen, sofern keine
Benachteiligung anderer Mitglieder oder ein betrügerisches Handeln
durch diese "Multi-Accounts" zu erkennen ist.
§ 3 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
1. click2day stellt seinen
Mitgliedern das in der Präambel beschriebene Informationsportal zur
Verfügung. Die Nutzung des Informationsportal und der Umfang, in dem
einzelne Funktionen und Services gemäß gebuchtem Werbevertrages genutzt
werden können, kann von click2day an bestimmte Voraussetzungen geknüpft
werden, wie z.B. Prüfung der Anmeldedaten, Mitgliedschaftsdauer, Art
der Dienstleistung / Ware, etc.!
2. Der Anspruch des Mitglieds
auf Nutzung der click2day-Website und ihrer Funktionen besteht nur im
Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Zeitweilige Beschränkungen
können sich durch technische Störungen wie Unterbrechung der
Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler etc. ergeben. click2day
behält sich weiterhin das Recht vor, seine Leistungen zeitweilig zu
beschränken, wenn dies erforderlich ist im Hinblick auf
Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit und Integrität der Server oder zur
Durchführung technischer Maßnahmen, die der ordnungsgemäßen oder
verbesserten Erbringung der Leistungen dienen. click2day berücksichtigt
in diesen Fällen die berechtigten Interessen der Mitglieder.
3. Änderungen im Zuge des
technischen Fortschritts sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder
sonstigen Leistungsdaten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
1. click2day kann ein Mitglied
sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass das Mitglied bei
der Nutzung gegen diese AGB, die click2day-Grundsätze oder geltendes
Recht verstößt oder wenn click2day ein sonstiges berechtigtes Interesse
an der Sperrung eines Mitglieds hat. click2day kann ein Mitglied
insbesondere dann sperren, wenn
i. click2day vermehrt negative Meldungen seitens von Nutzern erhalten
hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen anderer Mitglieder
geboten ist,
ii. es bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat,
iii. es im Zusammenhang mit der Nutzung der click2day-Website Rechte Dritter verletzt,
iv. es Leistungen von click2day missbraucht oder
v. ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
2. click2day berücksichtigt bei
der Entscheidung, ob ein Mitglied gesperrt wird, dessen berechtigte
Interessen. Statt der Sperrung kann click2day als minder schwere
Maßnahme den Umfang der Nutzung beschränken.
3. Sobald ein Mitglied gesperrt
wurde, darf dieses Mitglied die click2day-Website nicht mehr nutzen und
sich nicht erneut anmelden, bis die zur Sperre führenden
Unstimmigkeiten ausgeräumt sind. Auf § 7 der AGB wird verwiesen.
4. Die Laufzeit des Vertrages
beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt es an einer
solchen Vereinbarung, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der
Freischaltung des Werbevertrages auf der click2day-Website.
5. Das Mitglied kann den
Werbevertrag vier Wochen vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich
kündigen. Die Kündigungserklärung ist schriftlich zu richten an
"click2day – Frank Schweizer, Erbprinzenstr. 31, 76133 Karlsruhe.
Bleibt eine solche Erklärung aus, verlängern sich die Werbeverträge um
eine weitere Vertragslaufzeit.
6. Das Vertragsverhältnis kann
von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund für click2day
gilt z. B. erhebliches vertragswidriges Verhalten des Mitglieds. Dazu
gehören insbesondere Manipulationen an den technischen Einrichtungen
und betrügerische Handlungen. Im übrigen behält sich click2day die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.
§ 5 Vertragsgebühren & sonstige Zusatzgebühren
1. Das Nutzen von click2day ist
kostenlos. click2day verlangt auch keine Gebühren für Mitglieder, die
den sogenannten "Grundeintrag A" (z.B. für Vereine, Museen, Künstler
oder nicht kommerzielle Einrichtungen) gebucht haben und wenn dieses
Mitglied im Gegenzug auf die click2day-Website in derselben Weise
verlinkt wird.
2. Für das Schalten von anderen
Werbeverträgen erhebt click2day von seinen Mitgliedern eine
Vertragsgebühr. Für zusätzliche Leistungen von click2day, insbesondere
für die Erstellung und Digitalisierung von Werbetexten, Bildern,
Bannern zu einem Werbevertrag, hat das Mitglied Zusatzgebühren zu
zahlen.
3. Die Höhe der einzelnen
Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die
angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. click2day ist berechtigt,
die einzelnen Gebühren maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die
Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Mitglieds. Die Zustimmung gilt
als erteilt, sofern das Mitglied der Preiserhöhung nicht binnen 4
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. click2day
verpflichtet sich, das Mitglied mit der Änderungsmitteilung auf die
Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind
Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht
zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundententgelts betroffen ist,
bestimmt click2day die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste
nach billigem Ermessen.
5. Die einzelnen Gebühren sind
sofort zur Zahlung fällig. Hat das Mitglied click2day eine
Einzugsermächtigung erteilt, wird click2day den Rechnungsbetrag nach
Rechnungsdatum vom Konto des Kunden abbuchen. Schlägt der
Forderungseinzug fehl, so hat das Mitglied click2day die dafür
anfallenden Mehrkosten zu erstatten, soweit es das Fehlschlagen zu
vertreten hat.
6. click2day schickt dem
Mitglied eine ordentliche Papier-Rechnung. Das Mitglied kommt ohne
weitere Mahnung nach einem Zeitablauf von zwei Wochen nach
Rechnungsdatum und Freischaltung des Werbeauftrages auf der
click2day-Website in Verzug.
7. Im Verzugsfall berechnet
click2day Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt,
das Mitgliedskonto, sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist
in jedem Fall der Mindestzins.
8. Einwendungen gegen
Rechnungen sind schriftlich zu erheben. Rechnungen gelten als vom
Mitglied genehmigt, wenn ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Zugang
widersprochen wird.
9. Werden Fehler in der
Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist der zuviel oder
zuwenig berechnete Betrag zu erstatten oder nachzuentrichten. Der
Erstattungs- oder Nachberechnungsanspruch unterliegt der
Regelverjährungsfrist von 3 Jahren, wobei es für den Beginn der
Verjährung jedoch nicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige
Unkenntnis des Gläubigers von den den betreffenden Anspruch begründeten
Umständen ankommt.
10. Das Mitglied darf gegen
Vertragsgebühren und/oder zusätzliche Gebühren mit Forderungen aus noch
nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen
Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Das Mitglied kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Verbotene Einträge
1. Es ist verboten, Artikel
anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche
Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen
folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
i. Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und
Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente,
Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht
am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen,
ii. Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,
iii. pornografische und jugendgefährdende Artikel,
iv. Waffen im Sinne des Waffengesetzes, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stichwaffen jeglicher Art sowie Munition jeglicher Art,
v. In der Bundesrepublik Deutschland Tabakwaren (z.B. Zigaretten,
Zigarren, Feinschnitt), ohne deutsche Steuerzeichen. Tabakwaren mit
deutschen Steuerzeichen dürfen nicht zu einem anderen als auf dem
Steuerzeichen aufgedruckten Betrag abgegeben werden,
vi. radioaktive Stoffe, Gift- und Explosivstoffe sowie sonstige gesundheitsgefährdende Chemikalien,
vii. lebende Tiere, Produkte und Präparate geschützter Tierarten sowie geschützte Pflanzen und deren Präparate,
viii. menschliche Organe,
ix. Wertpapiere (insbesondere Aktien), Geldmarkt- oder
Finanzinstrumente, Kredite, Darlehen und Finanzierungshilfen, es sei
denn, diese werden von Kreditinstituten mit Sitz oder Niederlassung im
Inland angeboten,
x. Schuldscheine und gerichtliche Titel sowie andere Forderungen aus Rechtsgeschäften zum Zwecke des Inkasso,
xi. Gutscheine, die für jedermann kostenlos erhältlich sind,
xii. Artikel, deren Besitz zwar rechtmäßig ist, deren Verwendung aber verboten ist,
xiii. Drogen,
xiv. Arzneimittel,
xv. Medizinprodukte, soweit deren Verkauf nach den gesetzlichen Regelungen untersagt ist.
2. click2day behält sich vor, Mitglieder zu sperren, die gegen geltendes Recht, diese AGB oder die click2day-Grundsätze verstoßen.
§ 7 Haftung
click2day haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das
Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie für jede Form der
Unmöglichkeit haftet click2day maximal in Höhe des dreifachen
Werbevertragswerts.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet click2day - maximal auf die Höhe des
dreifachen Werbevertragswerts beschränkt - nur, sofern eine Pflicht
verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenständen wird keine
Gewähr übernommen. Sofern im Einzelfall durch ausdrückliche
schriftliche Vereinbarung dennoch eine Gewähr übernommen wird, bezieht
sich diese nur auf die Richtigkeit des Datenstandes zum Zeitpunkt der
Lieferung.
Bei Nichtbefolgung von Nutzungsanleitung bzw. bei Veränderungen oder
Integration der click2day-Website, abweichend der
Originalspezifikationen entfällt jede Gewährleistung.
Ohne schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen click2day
richten, nicht abtretbar und können nur vom Kunden geltend gemacht
werden.
§ 8 Schutz- und Urheberrechte
Das Mitglied ist verpflichtet, click2day unverzüglich schriftlich
zu unterrichten, falls es wegen einer angeblichen Verletzung von
gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch ein von click2day
veröffentlichten Werbevertrages von Dritten angegangen wird. Die
Verteidigung des Mitglieds gegen Ansprüche des behaupteten
Rechtsinhabers wird durch click2day auf eigene Kosten geregelt, soweit
die Verletzung unmittelbar durch die click2day-Website entstanden ist.
click2day ist grundsätzlich bemüht, dem Mitglied das Recht zur
Benutzung der click2day-Website zu verschaffen. Falls dies zu
wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, ist
click2day nach eigener Wahl berechtigt, den Werbevertrag so abzuändern,
dass das Schutzrecht nicht weiter verletzt wird, oder den Werbevertrag
zu stornieren und die Vertragsgebühr abzüglich einer
Nutzungsentschädigung zu erstatten.
Hat das Mitglied die click2day-Website in ein System integriert,
ist es verpflichtet, click2day von Ansprüchen des Inhabers des
verletzten Rechts freizustellen und click2day die sonst dadurch
entstehenden Schäden zu ersetzen.
Die click2day-Website und die dazugehörenden Dokumentationen sind für
den Eigengebrauch des Nutzers, der ein einfaches, nicht weiter
übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Ohne schriftliche
Zustimmung durch click2day darf der Nutzer weder die click2day-Website,
noch Dokumentationen Dritten zugänglich machen. Kopien dürfen lediglich
für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden.
Eine Haftung oder ein Kostenersatz durch click2day für solche Kopien
ist ausgeschlossen. Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz
hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von dem Nutzer auch auf Kopien
anzubringen.
§ 9 Datenschutz
click2day versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten des Mitglieds und seiner Nutzer die
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere
einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten.
click2day erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur,
soweit dies für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung
des Vertragsverhältnisses und zur Beratung des Mitglieds, Werbung und
Markt- und Meinungsforschung für den Zwecke von click2day erforderlich
ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Mitglied ein
schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Nutzung hat.
Das Mitglied ist berechtigt, einer Nutzung seiner Daten für Zwecke der
Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung durch click2day zu
widersprechen.
§ 10 Gerichtsstand, UN-Kaufrecht, Änderung der AGB, Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der
Geschäftssitz von click2day. Ist das Mitglied Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus
diesem Vertrag der Geschäftssitz von click2day. click2day ist in diesem
Fall berechtigt, seine Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen
Gerichtsstandes des Mitglieds geltend zu machen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.
3. An die Verpflichtungen aus
Verträgen, die auf der Grundlage dieser AGB geschlossen werden, sind
auch die Rechtsnachfolger der Mitglieder gebunden.
4. click2day ist jederzeit
berechtigt, diese AGB einschließlich aller Anlagen wie
click2day-Grundsätze und Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen
Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde
den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang
der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Änderungen in Kraft treten sollten, so werden diese entsprechend der
Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist
click2day berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem
die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder anfechtbar
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer
unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart,
die dem Vertragszweck am Nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für
ergänzungsbedürftige Lücken.
6. Das Mitglied kann die Rechte
und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung durch
click2day, die nur aus sachlichem Grund verweigert werden darf, auf
einen Dritten übertragen.
click2day wird vertreten durch Frank Schweizer Erbprinzenstr. 31 76133 Karlsruhe Umst.-Nr. 35162 / 04865 Amtsgericht Karlsruhe